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   BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56   

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BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56 (https://dejure.org/1957,17)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1957 - 2 StR 508/56 (https://dejure.org/1957,17)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1957 - 2 StR 508/56 (https://dejure.org/1957,17)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des Angeklagten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung - Personenkraftwagen als Räumlichkeiten i.S.d. § 306 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 208
  • NJW 1957, 1039
 
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Wird zitiert von ... (292)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 18.03.1926 - III 32/26

    1. Zum Begriff "zur Wohnung von Menschen dienen". Untauglicher Versuch. 2.

    Auszug aus BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
    Die Eigenschaft der Räumlichkeit, dem zeitweiligen Aufenthalt von Menschen zu dienen, ist ein Merkmal wesentlich tatsächlicher Art. Eine entsprechende Bestimmung oder Widmung zum Aufenthalt ist weder genügend noch erforderlich (vgl RGSt 60, 136).

    Den Grunde nach hat dies das Reichsgericht sogar für Gebäude anerkannt, die zur Wohnung von Menschen dienen, allerdings die Voraussetzungen für eine Aufhebung dieser Eigenschaft sehr eng gefaßt; vgl RGSt 60, 136, Eine Stellungnahme zu dieser einen Fall des § 306 Nr. 2 StGB betreffenden Entscheidung erübrigt sich.

  • RG, 15.02.1927 - I 2/27

    1. Wie ist zu entscheiden, wenn sich das Gericht weder davon überzeugen kann, daß

    Auszug aus BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
    Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung hat allerdings in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt eine bedenkliche und mißverständliche Fassung erhalten (vgl vor allem RGSt 61, 202 [206]).

    Übrigens ist der 3. Strafsenat des Reichsgerichts in RGSt 66, 163 der erwähnten Entscheidung des 1. Strafsenats in RGSt 61, 202, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch der Sache nach, insofern entgegengetreten, als er die Kennzeichnung der an das subjektive Erkennen gebundenen relativen Wahrheit als höchstmögliche Wahrscheinlichkeit begrifflich schief und ungenau nennt und ausdrücklich betont, daß es an der nach § 261 StPO erforderlichen Überzeugung fehle, wenn bei dem Tatrichter auch nur der leiseste Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehe.

  • BGH, 31.01.1952 - 5 StR 6/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
    In diesem Sinne haben auch der 5. Strafsenat und der frühere 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes entschieden (vgl 5 StR 6/52 vom 31. Januar 1952; LM § 261 StPO Nr. 6 und 3 StR 9/53 vom 21. Mai 1953; LM § 261 StPO Nr. 14).
  • BGH, 18.03.1954 - 3 StR 87/53

    Beweiskraft eines Blutgruppengutachtens bei Ausschluss der Vaterschaft aufgrund

    Auszug aus BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
    Mit dieser Auslegung des § 261 StPO steht durchaus im Einklang, daß der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang wiederholt ausgesprochen hat, es gebe wissenschaftliche Erkenntnisse, denen eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Mitteln ausschließende Beweiskraft zukomme, und der Tatrichter müsse solche allgemein als gesichert geltende Erkenntnisse als richtig hinnehmen, selbst wenn er ihre Grundlagen im einzelnen nicht selbst erschöpfend nachprüfen könne (vgl BGHSt 5, 34; 6, 70).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
    Mit dieser Auslegung des § 261 StPO steht durchaus im Einklang, daß der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang wiederholt ausgesprochen hat, es gebe wissenschaftliche Erkenntnisse, denen eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Mitteln ausschließende Beweiskraft zukomme, und der Tatrichter müsse solche allgemein als gesichert geltende Erkenntnisse als richtig hinnehmen, selbst wenn er ihre Grundlagen im einzelnen nicht selbst erschöpfend nachprüfen könne (vgl BGHSt 5, 34; 6, 70).
  • BGH, 21.05.1953 - 3 StR 9/53

    Vergehen der miteinander begangenen gleichgeschlechtlichen Unzucht

    Auszug aus BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
    In diesem Sinne haben auch der 5. Strafsenat und der frühere 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes entschieden (vgl 5 StR 6/52 vom 31. Januar 1952; LM § 261 StPO Nr. 6 und 3 StR 9/53 vom 21. Mai 1953; LM § 261 StPO Nr. 14).
  • RG, 16.02.1888 - 75/88

    Welchen Begriff verbindet §. 308 St.G.B.'s mit dem Worte: Hütte?

    Auszug aus BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
    So hat auch die Entscheidung RGSt 17, 179 eine "geringfügige Bodenfläche von einigen Geviertmetern" für den Begriff der Hütte im Sinne der §§ 306, 308 StGB nicht genügen lassen, sondern eine gewisse Bedeutung an Umfang und Raumverhältnissen für notwendig erachtet.
  • RG, 14.03.1932 - III 52/32

    Was versteht der § 261 StPO. unter richterlicher "Überzeugung"?

    Auszug aus BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
    Übrigens ist der 3. Strafsenat des Reichsgerichts in RGSt 66, 163 der erwähnten Entscheidung des 1. Strafsenats in RGSt 61, 202, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch der Sache nach, insofern entgegengetreten, als er die Kennzeichnung der an das subjektive Erkennen gebundenen relativen Wahrheit als höchstmögliche Wahrscheinlichkeit begrifflich schief und ungenau nennt und ausdrücklich betont, daß es an der nach § 261 StPO erforderlichen Überzeugung fehle, wenn bei dem Tatrichter auch nur der leiseste Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehe.
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Die Schlußfolgerungen, die der Tatrichter aus dem festgestellten Sachverhalt zieht, brauchen nicht unbedingt zwingend zu sein; es genügt vielmehr, daß sie möglich und nachvollziehbar sind (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 19 f.).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Unter welchen Voraussetzungen er zu welcher Schlussfolgerung und Überzeugung kommen muss, kann ihm nicht vorgeschrieben werden; an Beweisregeln ist er insofern nicht gebunden (BGH, Urteil vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56, BGHSt 10, 208, 210; Senatsbeschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291, 295).
  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    Rechtsfehlerhaft in diesem Sinne ist die Beweiswürdigung deshalb auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte bzw. übertriebene Anforderungen gestellt sind (OLG Bamberg aaO.; BGHSt 10, 208/209 ff.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f.; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 sowie zuletzt BGH NStZ 2010, 407 ff.; BGH NJW 2010, 1087 ff. = JR 2010, 353 ff. und Urteil vom 13.01.2010 - 1 StR 247/09, jeweils m.w.N.; vgl. auch KK/Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 4 und 51 sowie Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 261 Rn. 3, 26 und 38).
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