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   BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57   

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BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57 (https://dejure.org/1957,510)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1957 - 2 StR 219/57 (https://dejure.org/1957,510)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1957 - 2 StR 219/57 (https://dejure.org/1957,510)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 306
  • NJW 1957, 1446
  • MDR 1957, 756
  • JR 1957, 427
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 24.01.1927 - III 1044/26

    Ist der Versuch einer schweren Freiheitsberaubung in der ersten Begehungsform des

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Die Dauer der Freiheitsentziehung über eine Woche ist kein Tatbestandsmerkmal, sondern eine besondere Folge wie die schwere Körperverletzung oder der Tod des der Freiheit Beraubten (im Anschluß an RGSt 61, 179).

    Der häufige Hinweis auf die Entscheidung RGSt 61, 179 geht fehl.

    Die Entscheidungen des Reichsgerichts in JW 1936, 1296, HRR 1939, 464, auf die die Gegenmeinung auch hinweist, besagen nichts anderes, berufen sich vielmehr auf das angeführte Urteil RGSt 61, 179.

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Dieser Rechtsprechung ist der Bundesgerichtshof gefolgt (BGHSt 1, 152, 155 f).
  • BGH, 02.05.1952 - 4 StR 29/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Diese Ansicht hat der Bundesgerichtshof, allerdings ohne Stellungnahme zum Schrifttum, bereits in den nicht veröffentlichten Urteilen vom 7. März 1952 - 2 StR 52/50 -, vom 2. Mai 1952 - 4 StR 29/50 - und vom 28. Mai 1953 4 StR 760/52 - vertreten.
  • BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Er hat zur Begründung darauf hingewiesen, daß der Zweck der Nebenstrafe des § 399 RAbgO ist, den Steuersünder anzuprangern, um ihn selbst zu treffen und andere abzuschrecken, und daß dieser Zweck der Nebenstrafe nicht deshalb ausgeschaltet werden darf, weil der Täter nicht nur eine Steuerhinterziehung, sondern noch ein anderes Strafgesetz verletzt hat; er hält es jedoch hierbei, zumal die Anprangerung eines Verurteilten eine schwere Ehrenminderung ist, für unzulässig, die aus dem Gesetz erkennbare Beschränkung zu mißachten (BGHSt 3, 377).
  • BGH, 07.03.1952 - 2 StR 52/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Diese Ansicht hat der Bundesgerichtshof, allerdings ohne Stellungnahme zum Schrifttum, bereits in den nicht veröffentlichten Urteilen vom 7. März 1952 - 2 StR 52/50 -, vom 2. Mai 1952 - 4 StR 29/50 - und vom 28. Mai 1953 4 StR 760/52 - vertreten.
  • RG, 17.04.1882 - 3153/81

    Ist bei öffentlicher Beleidigung die Befugnis zur öffentlichen Bekanntmachung der

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Das Reichsgericht hielt daher in seiner früheren Rechtsprechung, ausgehend von dem Grundsatz der ausschließlichen Anwendbarkeit der schwereren Strafdrohung nach § 73 StGB, eine solche Veröffentlichung nicht für zulässig, wenn bei tateinheitlichem Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen nur das mildere Gesetz, nicht aber das schwerere, dem die Strafe entnommen wurde, die Bekanntmachung des Urteils vorsah (RGSt 6, 180; 53, 290).
  • BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52

    Denunziation einer kommunistischen Widerstandsgruppe durch einen V-Mann der

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Diese Ansicht hat der Bundesgerichtshof, allerdings ohne Stellungnahme zum Schrifttum, bereits in den nicht veröffentlichten Urteilen vom 7. März 1952 - 2 StR 52/50 -, vom 2. Mai 1952 - 4 StR 29/50 - und vom 28. Mai 1953 4 StR 760/52 - vertreten.
  • BGH, 10.06.1952 - 1 StR 837/51

    Flugzeugwart - § 239, § 25 Abs. 1 StGB, Freiheitsberaubung in mittelbarer

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Diese Erwägungen folgen der Rechtsprechung (RG HRR 1935, 471; BGHSt 3, 4).
  • RG, 22.03.1939 - 2/1938

    1. Verletzt eine und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze (§ 73 StGB.), so

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Insbesondere ist auf eine Nebenstrafe zu erkennen, die das mildere Gesetz zwingend vorschreibt (RGSt 73, 148).
  • RG, 01.07.1919 - IV 1199/18

    Inwieweit hat die öffentliche Bekanntmachung einer Verurteilung wegen mehrerer in

    Auszug aus BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Das Reichsgericht hielt daher in seiner früheren Rechtsprechung, ausgehend von dem Grundsatz der ausschließlichen Anwendbarkeit der schwereren Strafdrohung nach § 73 StGB, eine solche Veröffentlichung nicht für zulässig, wenn bei tateinheitlichem Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen nur das mildere Gesetz, nicht aber das schwerere, dem die Strafe entnommen wurde, die Bekanntmachung des Urteils vorsah (RGSt 6, 180; 53, 290).
  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Die Figur der mittelbaren Täterschaft durch einen gerechtfertigt handelnden Tatmittler ist in Rechtsprechung (vgl. BGHSt 3, 4 ; 10, 306 ) und Schrifttum allgemein anerkannt (vgl. nur Cramer/Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 25 Rn. 26; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 25 Rn. 5a; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl. 2011, § 25 Rn. 4; Randt, Mittelbare Täterschaft durch Schaffung von Rechtfertigungslagen, 1997, S. 47 ff.; Roxin, Täterschaft und Tatherrschaft, 2000, S. 163 ff.).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 183/95

    Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines

    Dies ist für wahrheitswidrige Anzeigen seit jeher anerkannt (vgl. RGSt 13, 426; sowie m.w.N. von RG - Rspr. BGHSt 3, 4; 10, 306).
  • BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65

    Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung -

    Erst mit der Entlassung begann also auch für den Angeklagten die Verjährungsfrist gemäß § 67 Abs. 4 StGB, ohne daß es darauf ankommt, ob die Dauer der Freiheitsberaubung über eine Woche gemäß § 239 Abs. 2 StGB ein Tatbestandsmerkmal oder eine besondere Folge im Sinne des § 56 StGB ist (vgl. dazu BGHSt 10, 306).
  • BGH, 11.03.1959 - 2 StR 14/59

    Rechtsmittel

    Auf die Dauer der Freiheitsentziehung braucht sich der Vorsatz nicht zu erstrecken (vgl. BGHSt 3, 4; 3, 110 ff [BGH 06.06.1952 - 1 StR 708/51]; 10, 306) [BGH 26.06.1957 - 2 StR 182/57].

    Die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung darf deshalb in der Veröffentlichung nicht erkennbar sein (vgl. BGHSt 10, 306, 311) [BGH 10.07.1957 - 2 StR 219/57].

  • BGH, 31.01.1968 - 2 StR 688/67

    Verurteilung wegen falscher Anschuldigung - Bildung einer Gesamtstrafe

    Diese Befugnis beschränkt sich auf die Einzelstrafe von sechs Monaten Gefängnis (RG JW 1937, 3301 Nr. 7; vgl. auch BGHSt 10, 306, 311) [BGH 10.07.1957 - 2 StR 219/57].
  • BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung -

    Das reicht zur Annahme des § 239 Abs. 2 StPO aus (vgl. BGHSt 10, 306, 310; 19, 382, 387; Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 239 StGB Rdnr. 11).
  • BGH, 23.07.1969 - 2 StR 646/68

    Verurteilung wegen fortgesetzten vorsätzlichen Vergehens des Weiterverkaufs von

    Jedoch durfte die Mitveröffentlichung der Verurteilung wegen Betruges nicht angeordnet werden (vgl. BGHSt 10, 306, 310) [BGH 10.07.1957 - 2 StR 219/57].
  • BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67

    Verurteilung wegen Wucherns und Betruges - Betreiben von Kreditgeschäften

    Die Veröffentlichung - nach § 23 UWG - wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Strafe nicht aus § 4 UWG, sondern aus § 302 e StGB als dem härteren Gesetz zu entnehmen war (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, Bd. I 9. Aufl., § 23 UWG Rz. 3); sie müßte allerdings auf den Teil des Urteilstenors beschränkt werden, der den Verstoß gegen das UWG betrifft (BGHSt 10, 306).
  • BGH, 10.06.1963 - 3 StR 22/63

    Rechtsmittel

    Da der Versuch des Vergehens der einfachen Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 1 StGB nicht strafbar ist (§ 43 Abs. 2 StGB), müßte die Angeklagte die Merkmale des Verbrechens der schweren Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 2 StGB, insbesondere also eine Freiheitsentziehung von mehr als 1 Woche, in der Begehungsform des Versuchs verwirklicht haben (BGHSt 3, 4; 10, 306 [BGH 26.06.1957 - 2 StR 182/57]; BGH GA 1958, 304).
  • BGH, 29.11.1960 - 5 StR 394/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die Urteilsformel darf nur bekanntgemacht werden, soweit der Angeklagte wegen falscher Anschuldigung verurteilt wird (vgl. BGHSt 10, 306, 310 [BGH 10.07.1957 - 2 StR 219/57]-312).
  • BGH, 14.08.1958 - 2 StR 304/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.03.1958 - 2 StR 70/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.01.1959 - 5 StR 374/58

    Rechtsmittel

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