Rechtsprechung
BGH, 18.10.1957 - 5 StR 383/57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Qualifizierung einer Empfehlung der Wahrnehmung eines Zeugnisverweigerungsrechts als Begünstigung - Zweck des Zeugnisverweigerungsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
"Wahr-Nehmungen des Rechts": Einflussnahme auf Zeugen? (Eberhard Kempf; StraFo 2003)
Papierfundstellen
- BGHSt 10, 393
- NJW 1957, 1808
- MDR 1958, 48
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
Zulässiges Verteidigerhandeln
Auch macht er sich strafbar, wenn er den Freispruch dadurch erreicht, daß er einen Zeugen absichtlich in einer vorsätzlichen Falschaussage bestärkt (RGSt 70, 390 ff) oder durch eine bewußte Täuschung dazu bestimmt, von einem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen (BGHSt 10, 393, 395 f). - BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger
Andererseits hat sich der Verteidiger nach allgemeiner Auffassung jeder aktiven Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts zu enthalten (BGHSt 2, 377; 10, 393; 29, 107; BGH NStZ 1983, 503; Pfeiffer DRiZ 1984, 341, 344 f.; Ostendorf NJW 1978, 1345, 1349; Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, S. 18 ff.). - BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
Standesrechtlich unzulässiges Verhalten führt nicht ohne weiteres zur Strafbarkeit (vgl. BGHSt 2, 375, 377; 10, 393, 395).Zwar könnten einzelne Formulierungen in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auch so verstanden werden, daß zulässiges Verteidigerhandeln ein Rechtfertigungsgrund für § 258 StGB ist (BGHSt 10, 393, 394: "handelt nur rechtswidrig, wenn er dabei unerlaubte Mittel anwendet" oder BGH NStZ 1982, 465: "durch die Verteidigungsfunktion gedeckt und deshalb rechtmäßig").
- OLG Bamberg, 01.08.2011 - 1 Ws 378/11
Ausschließung des Verteidigers: Anforderungen an den auf versuchte …
Standesrechtlich unzulässiges Verhalten führt nicht ohne weiteres zur Strafbarkeit (BGHSt 2, 375, 377; 10, 393, 395) (Brandenburgisches OLG, ebd.). - OLG Düsseldorf, 01.07.1998 - 1 Ws 378/98 Deshalb darf der Verteidiger allerdings ohne Anwendung "unsauberer Mittel" (vgl. BGHSt 10, 393) - etwa einem aussageverweigerungsberechtigten Zeugen die Aussageverweigerung nahelegen (…vgl. Senatsbeschluß vom 10. Dezember 1990 in NJW, a.a.O.), die Zurücknahme eines Strafantrags veranlassen oder Auskünfte über die Rechtslage erteilen, mögen sie auch geeignet sein, einen Entschluß zur Strafvereitelung zu fördern (…vgl. Schönke-Schröder-Stree, StGB , 25. Aufl., § 258 Rdnr. 20).
- OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der …
Standesrechtlich unzulässiges Verhalten führt nicht ohne weiteres zur Strafbarkeit (BGHSt 2, 375, 377; 10, 393, 395). - BGH, 04.07.1961 - 1 StR 183/61
Bewertung einer Aufklärungsrüge als unzulässige Angriffe gegen die von …
Jedenfalls wird die Einflußnahme dann aber zur strafbaren Beistandsleistung im Sinne des § 257 Abs. 1 Satz 1 StGB, wenn sich der Täter dabei unlauterer Mittel, wie im vorliegenden Falle des Mittels der Täuschung bedient (vgl. u.a. RGSt 40, 393 betr. Einwirkung auf Antragsberechtigten bei Antragsdelikten, von dem beabsichtigten Strafantrag abzusehen; BGHSt 10, 393 betr. Einwirkung auf Angehörigen des Angeklagten, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen).