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   BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57   

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BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57 (https://dejure.org/1957,81)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1957 - 4 StR 354/57 (https://dejure.org/1957,81)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57 (https://dejure.org/1957,81)
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Radler

§ 222 StGB, Gefahrverwirklichung, Pflichtwidrigkeitszusammenhang, in dubio pro reo

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Radfahrer

  • openjur.de

    § 222 StGB; § 261 StPO
    Zur Ursächlichkeit von verkehrswidrigem Verhalten für einen schädlichen Erfolg; Entscheidung nach freier Überzeugung des Tatrichters

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen einem verkehrswidrigen Verhalten und einem schädlichen Erfolg im Falle des sicheren Entfallens des Erfolges bei verkehrsgerechtem Verhalten - Bloße gedankliche Möglichkeit eines gleichen Erfolgs im Falle eines ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Radfahrerfall - Ursächlichkeit im Strassenverkehr

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Der Radfahrer-Fall: Man sollte nie zu lässig radeln. Oder fahren!

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Lehre von der objektiven Zurechnung und ihre Anwendung - Teil 1 (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; ZJS 2008, 488)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Radfahrerfall

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 1
  • NJW 1958, 149
  • MDR 1958, 113
  • JR 1958, 860
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 42/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57
    Denn für die richterliche Überzeugung ist nur eine der menschlichen Erkenntniskraft mögliche, dagegen keine gedanklich unumstößliche Gewißheit zu fordern (RGt 61, 202; 66, 164; BGH 2 StR 42/50 vom 28.11.1950 in NJW 1951, 122 Nr. 16).
  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 583/54
    Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57
    Im Gegensatz dazu ist in einer Reihe von Entscheidungen ausgesprochen, daß die Ursächlichkeit des schuldhaften Verhaltens für einen schädlichen Erfolg nur dann bejaht werden dürfe, wenn eine an Gewißheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, daß der Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten ausgeblieben wäre (RGSt 75, 49 und 324; JW 1928, 2716 Nr. 16; BGHSt 7, 211; BGH NJW 1954, 1047; 1955, 1487; VRS 10, 282 und 359; 363).
  • BGH, 10.06.1955 - 1 StR 632/54
    Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57
    Im Gegensatz dazu ist in einer Reihe von Entscheidungen ausgesprochen, daß die Ursächlichkeit des schuldhaften Verhaltens für einen schädlichen Erfolg nur dann bejaht werden dürfe, wenn eine an Gewißheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, daß der Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten ausgeblieben wäre (RGSt 75, 49 und 324; JW 1928, 2716 Nr. 16; BGHSt 7, 211; BGH NJW 1954, 1047; 1955, 1487; VRS 10, 282 und 359; 363).
  • RG, 23.04.1929 - I 1265/28

    Ziegenhaarpinsel - § 230 StGB aF (§ 229 StGB nF), Ursächlichkeit der

    Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57
    Es beruft sich für seine Auffassung auf mehrere höchstrichterliche Entscheidungen (RGSt 63, 211; BGH in VRS 3, 423; 4, 32 sowie BayObLG in VRS 4, 431), in denen der ursächliche Zusammenhang zwischen einem verkehrswidrigen Verhalten und einem schädlichen Erfolg immer dann bejaht werde, wenn nicht mit Sicherheit oder mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit festgestellt werden könne, daß dieser Erfolg auch ohne jene Verkehrswidrigkeit eingetreten wäre; nur wenn nach menschlichem Ermessen sicher sei, daß es auch bei verkehrsgemäßem Verhalten des Angeklagten zu einem gleichen Erfolg gekommen wäre, sei es gerechtfertigt, die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters für den von ihm herbeigeführten Erfolg zu verneinen.
  • BGH, 25.02.1954 - 1 StR 612/53
    Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57
    Im Gegensatz dazu ist in einer Reihe von Entscheidungen ausgesprochen, daß die Ursächlichkeit des schuldhaften Verhaltens für einen schädlichen Erfolg nur dann bejaht werden dürfe, wenn eine an Gewißheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, daß der Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten ausgeblieben wäre (RGSt 75, 49 und 324; JW 1928, 2716 Nr. 16; BGHSt 7, 211; BGH NJW 1954, 1047; 1955, 1487; VRS 10, 282 und 359; 363).
  • RG, 07.06.1940 - 1 D 223/40

    Zum Wesen des ursächlichen Zusammenhanges.

    Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57
    Im Gegensatz dazu ist in einer Reihe von Entscheidungen ausgesprochen, daß die Ursächlichkeit des schuldhaften Verhaltens für einen schädlichen Erfolg nur dann bejaht werden dürfe, wenn eine an Gewißheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, daß der Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten ausgeblieben wäre (RGSt 75, 49 und 324; JW 1928, 2716 Nr. 16; BGHSt 7, 211; BGH NJW 1954, 1047; 1955, 1487; VRS 10, 282 und 359; 363).
  • LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13

    Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

    So stellt die Rechtsprechung im objektiven Tatbestand die Frage nach der "Ursächlichkeit im strafrechtlichen Sinne" (BGH vom 25.9.1957 - 4 StR 354/57, BGHSt 11, 1, 7) oder nach dem "rechtlichen Ursachenzusammenhang" (vgl. BGH vom6.11.1984 - 4 StR72/84, NJW 1985, 1350).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Vielmehr muss sich die alternative Bewertung, der gleiche Erfolg wäre auch bei Vornahme der gebotenen Handlung eingetreten, aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichtet haben, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57, BGHSt 11, 1; vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85, NStZ 1986, 217; vom 25. April 2001 - 1 StR 130/01; vom 6. März 2008 - 4 StR 669/07, BGHSt 52, 159, 164; Urteile vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 126 f.; vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 1; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO, mwN).
  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Für diese muss die erwartete Handlung den konkreten Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindern, so dass der Erfolg bei Vornahme der unterbliebenen Handlung nicht oder in wesentlich geringerem Umfang eingetreten wäre, sog. "Vermeidbarkeitstheorie" (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57, BGHSt 11, 1, 5; BGH, Urteil vom 10. August 1984 - 1 StR 9/84, NStZ 1985, 26, 27; Fischer, a.a.O., vor § 13 Rn. 39 m.w.N.; a.A. "Risikoerhöhungslehre": Rudolphi/Stein in SK-StPO, 8. Aufl., vor § 13 Rn. 25; Maurach/Gössel/Zipf AT 2, 6. Aufl., Rn. 17; Roxin ZStW 74, 430).
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