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   BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57   

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https://dejure.org/1957,350
BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57 (https://dejure.org/1957,350)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1957 - 5 StR 477/57 (https://dejure.org/1957,350)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1957 - 5 StR 477/57 (https://dejure.org/1957,350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel, Befangenheit

  • Wolters Kluwer

    Schöpfung der Überzeugung des Tatrichters aus dem Inbegriff der Verhandlung - Berücksichtung der Schlussvorträge bei der Urteilsfindung - Niederschreiben der Urteilsformel während der Schlussvorträge - Richterliche Überzeugungsbildung in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Kann man sich im Strafverfahren Plädoyer und letztes Wort schenken?

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Kann man sich im Strafverfahren Plädoyer und letztes Wort schenken?

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 74
  • NJW 1958, 31
  • MDR 1958, 115
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 17.04.1957 - 1 Ss 465/56
    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57
    Es ist der Auffassung, ein Verfahrensverstoß (Verletzung des § 261 StPO) liege nur vor, wenn der Nachweis geführt werde, daß der Richter nach der Niederschrift des Entwurfs der Urteilsformel den weiteren Ausführungen der Beteiligten keine Beachtung mehr geschenkt hat (ebenso OLG Bremen VRS 5, 297; OLG Celle VRS 12, 446 = NJW 1957, 1002 = NdsRpfl 1957, 250).
  • BGH, 26.02.1954 - 5 StR 720/53
    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57
    Das hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. BGHSt 4, 191; 5,354) [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53].
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57
    Eine Gesetzesverletzung liegt nur vor, wenn der Richter tatsächlich während eines nicht unerheblichen Zeitraums geschlafen hat (vgl. BGHSt 2, 14).
  • BGH, 28.04.1953 - 5 StR 136/53

    Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem strafgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57
    Das hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. BGHSt 4, 191; 5,354) [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53].
  • BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53
    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57
    Das hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. BGHSt 4, 191; 5,354) [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53].
  • BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54

    Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57
    Das Oberlandesgericht Braunschweig sieht sich an der von ihm beabsichtigten Entscheidung durch das Urteil des Oberlandesgerichts Köln NJW 1955, 1291 gehindert, in dem die Ansicht vertreten wird, der Verfahrensverstoß liege schon darin, daß der Anschein erweckt werde, als komme es auf die Schlußvorträge nicht mehr an (ebenso OLG Hamm DAR 1956, 254; ähnlich anscheinend auch OLG Hamburg VRS 10, 374 = JR 1956, 273).
  • RG, 01.12.1908 - V 750/08

    Zu welchem Zeitpunkte und in welcher Weise müssen die Beratung und Abstimmung

    Auszug aus BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57
    Aus der Entscheidung RGSt 42, 85 ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09

    Rechtsbeugung (Erfordernis des elementaren Rechtsbruchs; Beachtung der

    Was ein Angeklagter nach § 258 Abs. 1 StPO erklärt, gehört jedoch zum Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 StPO und darf folglich bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden (BGHSt 11, 74, 75; KK-Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 12; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 261 Rn. 5).
  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Aus § 261 StPO und aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt allerdings., daß der Richter das letzte Wort der Angeklagten anhören und bei der Urteilsfindung berücksichtigen muß (BGHSt 11, 74).

    Die vorbereitenden Erwägungen zur Bildung der richterlichen Überzeugung beginnen aber naturgemäß nicht erst nach dem letzten Wort des Angeklagten, sondern in der Regel schon viel früher, da die Richter ihrer Entscheidung das Ergebnis der gesamten Haupt Verhandlung zu Grunde zu legen haben (vgl. BGHSt 11, 74, 78) [BGH 22.11.1957 - 5 StR 477/57].

  • OLG Köln, 06.05.2005 - 8 Ss OWi 128/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwendung eines vorgeschriebenen

    Der Umstand allein, dass ein Richter den äußeren Anschein einer Gesetzesverletzung erweckt, ist aber noch keine Gesetzesverletzung (BGHSt 11, 74 [78 f.]; vgl. a. Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 37 u. § 258 Rdnr. 51 m. w. Nachw.).

    Es gibt weder ein Gesetz noch einen Rechtsgrundsatz des Inhalts, dass der Einzelrichter nach dem Schlusswort des Angeklagten bzw. Betroffenen Vorkehrungen treffen muss, die äußerlich erkennbar machen, dass er noch überlegt (BGHSt 11, 74 [79]).

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