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   BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58   

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https://dejure.org/1958,274
BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58 (https://dejure.org/1958,274)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1958 - 5 StR 417/58 (https://dejure.org/1958,274)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1958 - 5 StR 417/58 (https://dejure.org/1958,274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 108
  • NJW 1959, 158
  • MDR 1959, 140
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 19.10.1891 - 2251/91

    Sind die in Ausübung eines Wahlrechtes abgegebenen, mit dem Namen des Gewählten

    Auszug aus BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58
    Ein einzelner Stimmzettel ist keine Urkunde (entgegen RGSt 22, 182), jedoch bilden sämtliche von den Wählern abgegebenen Stimmzettel zusammen mit der Wählerliste eine Gesamturkunde je Wahlbezirk.«.

    Dem kann nicht mit RGSt 22, 182, 184 und dem OLG Stuttgart (NJW 1954, 486) entgegengehalten werden, vom Erfordernis der Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des Ausstellers sei ausnahmsweise abzusehen, wenn der Gesetzgeber selbst verlange, daß im öffentlichen Interesse Name und Person der Aussteller der einzelnen Wahlzettel verborgen blieben.

  • BGH, 24.11.1953 - 5 StR 466/53
    Auszug aus BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. November 1953 - BGHSt 5, 100, 103 - die Frage offen gelassen, ob zum Begriff der Anstellung das Einverständnis des Anzustellenden erforderlich ist.
  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51

    Aussageerpressung und Körperverletzung im Amt - Soldat als Beamter -

    Auszug aus BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58
    Der inzwischen aufgelöste 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Entscheidung in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 14. Februar 1952 - 3 StR 517/51 - ausdrücklich gebilligt und einen notdienstverpflichteten Angehörigen der Geheimen Staatspolizei als Beamten behandelt.
  • BGH, 07.10.1952 - 1 StR 404/52
    Auszug aus BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58
    Andererseits hat der 1. Strafsenat in BGHSt 4, 113, 117 und in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 7. Oktober 1952 - 1 StR 404/52 - bei der Beurteilung der Beamteneigenschaft Wert auf die Freiwilligkeit des Beitritts zur Waffen-SS gelegt (ebenso OGHSt 3, 136, 138).
  • BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58
    Andererseits hat der 1. Strafsenat in BGHSt 4, 113, 117 und in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 7. Oktober 1952 - 1 StR 404/52 - bei der Beurteilung der Beamteneigenschaft Wert auf die Freiwilligkeit des Beitritts zur Waffen-SS gelegt (ebenso OGHSt 3, 136, 138).
  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Auszug aus BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58
    Obwohl diese Entscheidung im Schrifttum auf Widerspruch gestoßen ist (vgl. Maurach, Dt. Strafrecht Bes. Teil 2.Aufl., § 81 III C - S. 617 - und § 82 II A 1 a - S. 626; Welzel, Das Deutsche Strafrecht, 6.Aufl., § 77 1 b - S. 438), hat der 1. Strafsenat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1956 - BGHSt 10, 294, 297 - an ihr und hierbei auch an dem Merkmal der Freiwilligkeit bei dem Begriff der Anstellung festgehalten (vgl. hierzu auch Werner in LK, 8.Aufl., § 359 anm. VII 5 - S. 734).
  • BGH, 29.05.1952 - 2 StR 45/50

    Kontrollratsgesetz Nr. 10

    Auszug aus BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58
    Der 2. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 29. Mai 1952 (MDR 1952, 693) erklärt, bei den Beisitzern eines Feldkriegsgerichts fehle es an dem Merkmal der Anstellung, weil ihnen ihre Aufgaben nicht auf Grund erklärter Bereitwilligkeit, sondern durch einseitigen Befehl des Gerichtsherrn übertragen worden seien.
  • RG, 16.06.1896 - 1515/96

    1. Kann § 193 St.G.B.'s auf die dem Kartellträger vom Herausforderer erteilte

    Auszug aus BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58
    Für das Reichsgericht gehörte zum Begriff der Anstellung im Sinne des § 359 StGB das Einverständnis des Anzustellenden (vgl. z.B. RGSt 29, 15, 19; 39, 232, 234).
  • RG, 30.10.1906 - IV 354/06

    Ist der nach § 20 der Geschäftsordnung für die Königlich Sächsischen

    Auszug aus BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58
    Für das Reichsgericht gehörte zum Begriff der Anstellung im Sinne des § 359 StGB das Einverständnis des Anzustellenden (vgl. z.B. RGSt 29, 15, 19; 39, 232, 234).
  • RG, 30.05.1922 - 1695/21

    1. Wodurch und wie lange kann das Ergebnis einer Wahlhandlung i. S. des § 108

    Auszug aus BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58
    Hieraus erhellt, daß sich das Landgericht für seine Auffassung, ein Wahlvorsteher sei Beamter im strafrechtichen Sinne, zu Unrecht auf die Entscheidung RGSt 56, 387, 390 beruft.
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie schon des Reichsgerichts, neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m.w. Nachw.).
  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 26.06.1973 - 1 StR 188/73

    Strafrechtliche Einordnung von ehrenamtlichen Kassenverwaltern bayerischer

    Er erfordert in aller Regel, daß derjenige, der als tatsächlicher Amtsträger zu Dienstverrichtungen berufen wird, die öffentliche Aufgabe nur freiwillig zu übernehmen braucht und nicht auch gegen seinen Willen herangezogen werden kann (BGHSt 12, 108, 110/111).

    Der Senat hält an der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, daß zum Begriff der Anstellung im Sinne des § 359 StGB die freiwillige Übernahme der in Frage stehenden Tätigkeit durch den Anzustellenden gehört (RGSt 29, 15, 19; 39, 232, 234; OGH St 3, 136, 138; BGH LM StGB § 359 Nr. 5; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1952 - 1 StR 404/52; BGHSt 4, 113, 117; BGH, Urteil vom 9. Juni 1953 - 1 StR 198/53; BGHSt 10, 284, 287; 12, 108, 109 ff), fest.

    Da es auf die abstrakte Betrachtung ankommt (vgl. BGHSt 12, 108, 110), bedarf es keiner Prüfung der Frage, ob der Angeklagte mit seiner Bestellung zum gemeindlichen Kassenverwalter tatsächlich einverstanden war.

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