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   BGH, 02.12.1958 - 1 StR 375/58   

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BGH, 02.12.1958 - 1 StR 375/58 (https://dejure.org/1958,452)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1958 - 1 StR 375/58 (https://dejure.org/1958,452)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1958 - 1 StR 375/58 (https://dejure.org/1958,452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 197
  • NJW 1959, 349
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 30.07.1991 - 5 StR 250/91

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip

    Werde die Liste in anderer Weise gebildet, "etwa dadurch, daß die Wahlkartei der Gemeinde herangezogen und aus ihr Namen herausgegriffen werden", so trete "an die Stelle des Willens der politischen Parteien entweder der blinde Zufall oder das Ermessen des oder der damit befaßten Beamten" (BGHSt 12, 197, 201).

    Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung gebieten es, daß die Gemeindevertretung durch eine individuelle Vorauswahl die Gewähr für die Heranziehung erfahrener und urteilsfähiger Personen als Schöffinnen und Schöffen bietet (BGHSt 12, 197, 200; K. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. Rd. 2 zu § 36 GVG; Kissel, Gerichtsverfassungsgesetz 1981, Rd. 2 zu § 36 GVG).

    Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß auf Vorschlagsliste der Fraktionen des Gemeinderats zurückgegriffen wird (wie im Fall BGHSt 12, 197, 200) oder zusätzlich auch Vorschläge von anderen Vereinigungen, wie von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, Bürgervereinen und Organisationen aus der kirchlichen und sozialen Arbeit, Berücksichtigung finden; auch für Selbstbewerbungen ist Raum.

    Der Gefahr, daß die Parteien bei einer solchen individuellen Vorauswahl der Schöffen durch politische Entscheidungsträger ihr Benennungsrecht mißbrauchen und einseitig auf die Zusammenstellung der Schöffenliste Einfluß nehmen, wird durch das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit in § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG hinreichend Rechnung getragen (BGHSt 12, 197, 201).

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß nach der Ehrenrichterwahlordnung den politischen Parteien bei der Gewinnung der ehrenamtlichen Richter ein größeres Gewicht zukommt als nach den entsprechenden Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (vgl. dazu auch BGHSt 12, 197, 201; 38, 47, 50).
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Sie kann nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen, welchen Verwaltungsbeamten sie mit der Wahrnehmung der Tätigkeit als Mitglied des Schöffenwahlausschusses beauftragen will (BGHSt 12, 197, 203).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Ferner hat der Bundesgerichtshof mehrere Male nachgeprüft, ob der bei der Ausschußsitzung anwesende und die Schöffen und Geschworenen mitwählende Verwaltungsbeamte von der zuständigen Stelle bestimmt worden war (BGHSt 12, 197, 202 ff; Urteile vom 20. Dezember 1960 - 1 StR 481/60 - insoweit in BGHSt 15, 274 nicht abgedruckt; vom 13. November 1970 - 1 StR 412/70 - in NJV 1971, 1093 insoweit ebenfalls nicht veröffentlicht).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Es läge vielmehr nahe, den vorliegenden Fall der Gruppe von Fehlern beim Wahlverfahren von Vertrauenspersonen oder Schöffen zuzurechnen, die schon nach bisheriger Rechtsprechung eine Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters nicht ohne weiteres annehmen lassen (vgl. BGHSt 12, 197, 202; BGH, Urteil vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70).
  • BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64

    Besetzung des Schwurgerichts mit richterlichen Beisitzern - Zustandekommen der

    als seinen Vertreter für den Ausschuß bestellt (§ 53 Bad-Württ.GO; vgl. auch BGHSt 12, 197, 202 f).
  • BGH, 16.11.1972 - 1 StR 418/72

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Notzucht - Rüge der Verletzung

    So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise über folgende Punkte entscheiden müssen: Gleichzeitige Errichtung mehrerer Schwurgerichte bei demselben Landgericht (BGHSt 21, 191); Zuständigkeit des Schwurgerichts für die im Wiederaufnahmeverfahren angeordnete erneute Hauptverhandlung (BGHSt 14, 64); Bestimmtheit der Ernennung richterlicher Mitglieder (BGH MDR 1958, 442; Urteil vom 2. September 1958 - 5 StR 322/58; BGHSt 20, 37; Urteil vom 16. Februar 1965 - 1 StR 7/65); Zeitpunkt der Ernennung der richterlichen Mitglieder (Urteil vom 19. Juni 1953 - 2 StR 145/53; BGHSt 8, 240; 12, 197, 206) [BGH 02.12.1958 - 1 StR 375/58]; Ausfall des Vorsitzenden für die ganze Dauer der Tagung (BGHSt 3, 186; Urteile vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 548/52 - und vom 9. Juni 1961 - 5 StR 49/61); dauernde oder vorübergehende Verhinderung eines richterlichen Mitglieds (BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]; 21, 308 [BGH 05.09.1967 - 1 StR 335/67]; Urteile vom 19. September 1967 - 1 StR 205/67 - und vom 3. Dezember 1968 - 5 StR 596/68); Zuständigkeit für die Feststellung der Verhinderung eines Richters (BGH MDR 1963, 773); Mitwirkung eines Ergänzungsrichters (BGHSt 21, 108); dauernder Wegfall eines Hauptgeschworenen (BGHSt 6, 117); Zuständigkeit für die Entscheidung über die Verhinderung und Entbindung eines Geschworenen (Urteil vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 116/57; BGH MDR 1959, 55; Urteile vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 -, vom 14. November 1960 - 2 StR 431/60 -, vom 9. Juni 1961 - 5 StR 49/61 - und vom 7. Mai 1968 - 1 StR 601/67); Verhinderungsgrund und Überprüfbarkeit der Befreiung eines Geschworenen (Urteile vom 5. Mai 1959 - 1 StR 641/58 - und vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68 - insoweit in BGHSt 23, 224 nicht abgedruckt); Reihenfolge der Zuziehung von Hilfsgeschworenen (Urteile vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 116/57 -, vom 11. November 1958 - 1 StR 423/58; BGHSt 12, 243; Urteile vom 9. Juni 1961 - 5 StR 49/61 - und vom 26. Januar 1965 - 5 StR 612/64); Stellung des Ergänzungsgeschworenen (Urteil vom 26. Januar 1965 - 5 StR 612/64); Dauer der Vertretung durch einen Hilfsgeschworenen (BGH LM GVG § 84 Nr. 2; BGHSt 21, 308, 313 [BGH 06.06.1967 - 1 StR 192/67]; Urteil vom 6. August 1968 - 1 StR 252/68; BGHSt 22, 289); Terminierung von Schwurgerichtssachen (BGHSt 19, 382; Urteil vom 6. Oktober 1964 - 5 StR 308/64; BGHSt 21, 222; 24, 254) [BGH 24.11.1971 - 3 StR 275/71]; Überschneiden von Tagungen (Urteil vom 26. Januar 1965 - 5 StR 612/64; BGHSt 21, 191, 193 [BGH 07.02.1967 - 5 StR 587/66]; 21, 222) [BGH 20.03.1967 - 2 StR 51/67].
  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 481/60

    Friedrich Zimmermann

    Er bezeichnet als Verwaltungsbeamten nicht eine bestimmte Person, sondern den Träger eines bestimmten Amtes und bestimmt zugleich, daß der Inhaber dieses Amtes auch bei der Schöffenwahl von seinem Vertreter im Amt vertreten werden sollen Damit ist die Gewähr geboten, daß auch bei Verhinderung der bestimmten Amtsperson der Wahlausschuß gebildet werden kann (vgl. hierzu BGHSt 12, 197, 203 ff) [BGH 02.12.1958 - 1 StR 375/58].
  • VG Gießen, 30.08.2023 - 8 L 1974/23

    Keine Antragsbefugnis zur Anfechtung eines

    Der Gefahr, dass die Parteien bei einer solchen individuellen Vorauswahl der Schöffen durch politische Entscheidungsträger ihr Benennungsrecht missbrauchen und einseitig auf die Zusammenstellung der Schöffenliste Einfluss nehmen, wird durch das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit ausreichend Rechnung getragen (BGH, Urteil vom 30. Juli 1991 - 5 StR 250/91 -, juris, Rdnr. 18; Urteil vom 2. Dezember 1958 - 1 StR 375/58 -, NJW 1959, 349).
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