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   BGH, 30.09.1958 - 4 StR 350/58   

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https://dejure.org/1958,874
BGH, 30.09.1958 - 4 StR 350/58 (https://dejure.org/1958,874)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1958 - 4 StR 350/58 (https://dejure.org/1958,874)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1958 - 4 StR 350/58 (https://dejure.org/1958,874)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 58
  • NJW 1958, 1881
  • MDR 1959, 56
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Kann der Linksabbieger die zu kreuzende Gegenfahrbahn nicht oder nicht ausreichend einsehen, muß er sich vorsichtig in diese hineintasten, um dem Vorrecht des Gegenverkehrs Rechnung zu tragen und einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zu vermeiden (vgl. dazu Senatsurteile vom 14. Januar 1958 - VI ZR 294/56 - aaO; vom 8. Juli 1969 - VI ZR 193/67 - aaO; BayObLG, VRS 19, 312, 313; OLG Celle, NZV 1994, 193; BGHSt 12, 58, 61 für wartepflichtigen Linksabbieger; Hentschel, aaO, § 9 StVO Rn. 39).
  • BGH, 09.07.1965 - 4 StR 282/65

    Zum Linksabbiegen an einer trichterförmig erweiteren Einmündung

    Der Wartepflichtige darf auch nur so schnell fahren, daß er beim Auftauchen eines Vorfahrtberechtigten schon am Anfang des Trichters auf seiner Straße sofort anhalten kann (BGHSt 12, 58 = VRS 15, 383, 384).
  • BGH, 12.03.1965 - 4 StR 54/65

    Anforderungen an das sorgfältige Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr -

    Mit diesen Ausführungen setzt es sich in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 12, 58).

    Auch in BGHSt 12, 58 geht der Senat davon aus, daß der Fahrzeugführer, der nach links in eine bevorrechtigte Straße einbiegen will, in die ihm die Sicht versperrt ist, nur soweit vorfahren darf, bis er Einblick in sie gewinnen kann.

    Der Senat braucht keine Stellung dazu zu nehmen, ob das mit den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (BGHSt 7, 118, 120, 126 [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54] ; 12, 58, 61 [BGH 30.09.1958 - 4 StR 350/58] ; VRS 15, 346, 348)übereinstimmt.

  • BGH, 20.09.1966 - VI ZR 258/64

    Entlastung des Arbeitgebers für Fahrer ohne Fahrerlaubnis

    Dabei mußte er so langsam fahren, daß er auf der Stelle anhalten konnte, falls er von vorne ein Fahrzeug herannahen sah (vgl. BGHSt 12, 58 für den analogen Fall der Vorfahrt nach § 13 StVO).
  • AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13

    Schadensersatz, Verkehrsunfall, Betriebsgefahr, Mitverschulden,

    "Ist die Einmündung unübersichtlich, hat also der Wartepflichtige in die bevorrechtigte Straße während seiner Annäherung keine Sicht, so muss er zwar trotzdem nicht von der Einfahrt absehen, er muss sich aber mit höchster Sorgfalt nähern (OLG Koblenz VRS 73, 70; bei Nebel s OLG Köln VRS 74, 109) und darf sich dann nur langsam in die Kreuzung hineintasten, bis er freie Sicht gewinnt u sofort anhalten, falls ein Vorfahrtberechtigter naht (BGHSt 12, 58 KG DAR 02, 66).
  • LG Lüneburg, 23.03.2023 - 6 O 68/22

    Verkehrsunfall - Schadenersatz und Schmerzensgeld

    Darauf darf der Wartepflichtige auch vertrauen ( BGH, Beschluss vom 30.09.1958 - 4 StR 350/58 ).
  • BayObLG, 27.09.1982 - 1 ObOWi 259/82

    Urteilszustellung

    1 St 657/73">1974, 3; KG VerkMitt 1975, 34 ; 1976, 71; OLG Köln VRS 28, 452; vgl. auch BGHSt 12, 58; BGH VersR 1969, 756; s. auch BayObLGSt 1971, 2 zu Vorbeifahrt an der Kolonne in Gegenrichtung).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.1977 - 2 Ss (B) 77/77

    Der Wartepflichtige ist zu einem weiteren Warten auf der untergeordneten Straße

    Auch blieb der Betroffene, nachdem er ordnungsgemäß angehalten und sich sodann zum Einbiegen nach rechts entschlossen hatte, verpflichtet, während des Einbiegevorganges den von rechts kommenden Verkehr zu beobachten und erforderlichenfalls anzuhalten, um einem Benutzer der Vorfahrtsstraße die Vorfahrt einzuräumen (BayObLG aaO; BGHSt 12, 58).
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