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   BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58   

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BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58 (https://dejure.org/1958,638)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1958 - 1 StR 310/58 (https://dejure.org/1958,638)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58 (https://dejure.org/1958,638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 85
  • NJW 1958, 2025
  • MDR 1959, 53
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • RG, 19.10.1939 - 2 D 467/39

    Hat das Gericht durch Urteil eine Gesamtstrafe für mehrere Verbrechen oder

    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58
    Nach der Bestimmung des § 76 StGB sind zwar mit Rücksicht darauf, daß erst durch die Bildung der Gesamtstrafe die Strafe maßgebend festgesetzt wird, die den Angeklagten für sein gesamtes strafbares Tun einheitlich trifft (vgl. u.a. RGSt 73, 366, 367), die Nebenstrafen, Nebenfolgen und Sicherungsmaßregeln neben der Gesamtstrafe auszusprechen, so daß z.B. der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nur einmal ausgesprochen werden darf (vgl. u.a. RGSt 36, 88, 89; 68, 176).
  • RG, 11.05.1931 - III 151/31

    Zur Frage der Beschränkbarkeit der Rechtsmittel.

    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58
    Ausschlaggebend für die Frage, ob und welche Nebenstrafen usw. statthaft sind, bleiben aber in jedem Falle die verwirkten Einzelstrafen und nicht die Gesamtstrafe als solche (vgl. u.a. RGSt 38, 353; 65, 296, 297).
  • RG, 06.02.1903 - 314/03

    1. Muß im Falle des § 74 Abs. 2 St.G.B.'s das Urteil eine Umwandelung der

    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58
    Nach der Bestimmung des § 76 StGB sind zwar mit Rücksicht darauf, daß erst durch die Bildung der Gesamtstrafe die Strafe maßgebend festgesetzt wird, die den Angeklagten für sein gesamtes strafbares Tun einheitlich trifft (vgl. u.a. RGSt 73, 366, 367), die Nebenstrafen, Nebenfolgen und Sicherungsmaßregeln neben der Gesamtstrafe auszusprechen, so daß z.B. der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nur einmal ausgesprochen werden darf (vgl. u.a. RGSt 36, 88, 89; 68, 176).
  • RG, 22.02.1906 - 704/05

    Unter welchen Voraussetzungen kann neben einer Gesamtstrafe auf Zulässigkeit von

    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58
    Ausschlaggebend für die Frage, ob und welche Nebenstrafen usw. statthaft sind, bleiben aber in jedem Falle die verwirkten Einzelstrafen und nicht die Gesamtstrafe als solche (vgl. u.a. RGSt 38, 353; 65, 296, 297).
  • BGH, 16.10.1952 - 5 StR 330/52
    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58
    In einem solchen Falle, in dem der Beamte die Grenzen seiner Amtsbefugnisse bewußt derart überschreitet, daß "die Überschreitung den Charakter einer in den Kreis eines anderen Amtes einschlagenden Amtshandlung annimmt", macht er sich vielmehr der Amtsanmaßung nach § 132 StGB in der zweiten Begehungsform schuldig (vgl. u.a. RGSt 2, 292, 293; 18, 430, 434; 58, 173, 176; BGHSt 3, 241, 244).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. RGSt 66, 236, 239; 72, 271; BGHSt 1, 313, 315) liegt eine fortgesetzte Handlung nur dann vor, wenn der Vorsatz des Täters (sog. "Gesamtvorsatz") vor oder spätestens bei Beginn der geplanten Handlungsreihe deren sämtliche Teile zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt, so vor allem in Bezug auf Ort, Zeit und nähere Tatumstände.
  • BGH, 25.07.1952 - 4 StR 786/51
    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58
    Jedenfalls ergibt sich das tateinheitliche Zusammentreffen der Falschbeurkundung im Amte und der Urkundenfälschung aus folgendem: Zur Vollendung des Vergehens nach § 348 Abs. 1 StGB ist erforderlich, daß der Täter die Urkunde bewußt der Benutzung im Rechtsverkehr zugänglich macht oder dies wenigstens gestattet (vgl. die Entscheidung des 1. Ferienstrafsenats des Bundesgerichtshofs 4 StR 786/51 vom 25. Juli 1952 - NJW 1952, 1064 Nr. 23 - ferner Kohlrausch-Lange 41. Aufl. Anm. II 3 zu § 348 StGB; Maurach Deutsches Strafrecht Bes.
  • BGH, 05.05.1953 - 1 StR 194/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58
    Die teilweise im Schrifttum (vgl. u.a. Olshausen 12. Aufl. Anm. 18 vor § 73 StGB; Schönke-Schröder 8. Aufl. Anm. III 2 b vor § 73 StGB; Schwarz 21. Aufl. Anm. 3 a ß zu § 73 StGB; Maurach Deutsches Strafrecht Allgem. Teil 1954 S. 601) vertretene Lehre von dem sog. "Fortsetzungsvorsatz", auf die sich die Revision im Anschluß an Schwarz a.a.O. beruft, hat der Bundesgerichtshof u.a. in der Entscheidung 1 StR 194/53 vom 5. Mai 1953 = LM Nr. 26 zu § 73 StGB ausdrücklich abgelehnt.
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58
    Diese rechtliche Würdigung ist nur insoweit zu beanstanden, als die Strafkammer tateinheitliches Zusammentreffen zwischen der schweren Bestechlichkeit und den vorerwähnten Vergehen angenommen hat; nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. RG GA 54, 293; BGHSt 7, 149) steht, falls die pflichtwidrige Handlung im Sinne des § 332 StGB zugleich den Tatbestand einer strafbaren Handlung verwirklicht, diese regelmäßig in Tatmehrheit , (§ 74 StGB) zu dem Verbrechen der schweren Bestechlichkeit.
  • RG, 03.05.1932 - I 434/32

    1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. RGSt 66, 236, 239; 72, 271; BGHSt 1, 313, 315) liegt eine fortgesetzte Handlung nur dann vor, wenn der Vorsatz des Täters (sog. "Gesamtvorsatz") vor oder spätestens bei Beginn der geplanten Handlungsreihe deren sämtliche Teile zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt, so vor allem in Bezug auf Ort, Zeit und nähere Tatumstände.
  • RG, 09.05.1924 - I 986/23

    1. Wird eine Handlung, die ein Beamter nach außen in der ihm zukommenden

  • RG, 12.12.1890 - 2383/90

    Kann neben der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auch die Unfähigkeit zur

  • RG, 07.07.1880 - 1633/80

    1. Was gehört zur Ausübung eines öffentlichen Amtes durch Nichtbeamte? 2. Liegt

  • RG, 29.05.1934 - 4 D 455/34

    1. Darf neben Einzelstrafen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt

  • RG, 02.07.1934 - 2 D 517/34

    1. Sind die schriftlichen Aufenthaltsgenehmigungen, die die

  • RG, 19.02.1889 - 90/89

    114. 1. Ist die preußische Landesverwaltungsbehörde berechtigt, in Ausführung des

  • RG, 15.03.1926 - II 755/25

    1. § 348 Abs. 1 StGB. Kann bei Herstellung einer öffentlichen Urkunde (Paß) durch

  • RG, 12.01.1885 - 3158/84

    Thatbestandsmerkmale der fälschlichen Anfertigung einer Urkunde und des

  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 227/15

    Vorlageverfahren; Verhängung von Nebenfolgen bei tatmehrheitlich begangenen

    Die Entstehungsgeschichte des § 20 OWiG und des § 25 StVG spricht dafür, dass in diesen Fällen - entsprechend der Rechtslage im Strafgesetzbuch (§ 53 Abs. 4 i.V.m. § 52 Abs. 4 Satz 2 StGB; vgl. RGSt 36, 88, 89; BGH, Urteile vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58, BGHSt 12, 85, 87, und vom 22. Juni 1960 - 2 StR 221/60, BGHSt 14, 381, 382; LK-StGB/Geppert, 12. Aufl., § 44 Rn. 77; MüKo-StGB/Athing, 2. Aufl., § 44 Rn. 14) - nur auf ein einheitliches Fahrverbot zu erkennen ist.

    Hätte der Gesetzgeber in Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach im Strafrecht bei mehreren tatmehrheitlich zusammentreffenden Straftaten, von denen jede die Nebenstrafe rechtfertigt, nur auf eine Nebenstrafe zu erkennen ist (vgl. bereits RGSt 36, 88, 89; BGH, Urteile vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58 und vom 22. Juni 1960 - 2 StR 221/60, jeweils aaO), entgegen dieser Rechtslage für das Ordnungswidrigkeitenrecht auch für die Nebenfolge des Fahrverbots das Kumulationsprinzip einführen wollen, so wäre eine ausdrückliche Regelung zu erwarten gewesen (vgl. auch RGSt 36, 88, 90), an der es jedoch fehlt.

  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Bei bewusster Überschreitung der Zuständigkeit liegt eine Amtsanmaßung vor, wenn der Kompetenzmangel - wie hier - nicht nur auf innerdienstlichen Regeln beruht (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58, BGHSt 12, 85, 86; Urteil vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 196/90, BGHSt 37, 207, 211).
  • BayObLG, 19.11.2002 - 2St RR 103/02

    Keine Amtsanmaßung des Polizeibeamten bei allgemeinzuständigem Handeln trotz

    Dazu muss der Amtsträger aber die Grenzen seiner Amtsbefugnisse bewusst derart überschreiten, dass die Überschreitung den Charakter einer in den Kreis eines anderen Amtes einschlagenden Amtshandlung annimmt (vgl. RGSt 58, 173/176; BGHSt 3, 241/244; 12, 85/86).

    Diese Überschreitung hatte jedoch nicht den Charakter einer in den "Kreis eines anderen Amtes einschlagenden Amtshandlung" (BGHSt 3, 241/244; 12, 85/86):.

  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen

    Während bei der Gesamtstrafe erst durch deren Bildung die Strafe maßgeblich festgesetzt wird, die den Täter für sein gesamtes strafbares Tun einheitlich trifft, und daher Nebenstrafen sowie Nebenfolgen neben der Gesamtstrafe jeweils nur einmal auszusprechen sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58, BGHSt 12, 85, 87), fehlt es nach der gesetzgeberischen Konzeption des § 20 OWiG an einer einheitlich bewerteten Hauptrechtsfolge, an die eine einheitliche Nebenfolge anknüpfen könnte (s. im Gegensatz dazu für die Gesamtstrafe RG, Urteil vom 6. Februar 1903 - Rep. 314/03, RGSt 36, 88, 89).
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Auch bei der Gesamtstrafenbildung sind daher für die Frage, ob Maßregeln der Besserung und Sicherung statthaft sind, nur die verwirkten Einzelstrafen, nicht aber die Gesamtstrafe als solche ausschlaggebend (vgl. RGSt 38, 353, 354; BGHSt 12, 85, 87; Vogler in LK, 10. Aufl § 53 Rdn. 19 und 20).
  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 196/90

    Umschreibung eines ausländischen Führerscheins; Beihilfe zur Vorteilsgewährung

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß die neu erkennende Strafkammer bei der Prüfung des § 348 StGB im einzelnen darzulegen haben wird, ob der Mitangeklagte U. für jeden der abgeurteilten Fälle der unberechtigten Führerscheinausstellung sachlich und örtlich im Sinne von BGHSt 12, 85 zuständig war.
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

    Entsprechendes gilt für die Urteile des 5. Strafsenats vom 10. November 1953 - 5 StR 445/53 (BGH NJW 1954, 281, 282) sowie des 1. Strafsenats vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58 (VRS 15, 419, 422), wo der zugrunde liegende Sachverhalt jeweils in verschiedener Hinsicht anders lag.
  • BGH, 02.07.1992 - I ZR 215/90

    Hyanit - HWG - Äußerungen Dritter; Schutz der Gesundheit

    Denn eine derartige Werbung zeichnet sich durch eine besondere Überzeugungskraft aus, die auf der unzutreffenden Annahme beruht, die dritten Personen könnten die beworbenen Heilmittel neutral und objektiv kraft besonderer Sachkunde oder aus eigener Erfahrung bewerten (vgl. BGHSt 12, 85, 87 = GRUR 1958, 238, 239 - Schlankheitsmittel zu der im wesentlichen inhaltsgleichen früheren Bestimmung des § 9 Abs. 1 HWVO; vgl. auch OLG Hamburg Pharma Recht 1979, 45; KG Pharma Recht 1988, 276, 278).
  • BGH, 19.06.1963 - 2 StR 168/63

    Einordnung eines Wohlfahrtsunterstützungsantrags als öffentliche Urkunde

    Eine Urkunde ist nur dann eine öffentliche im Sinne des § 348 Abs. 1 StGB, wenn sie alle Voraussetzungen, die nach § 415 ZPO an eine solche gestellt werden, erfüllt (BGHSt 7, 96 [BGH 05.01.1955 - 4 StR 503/54]; 12, 85 [BGH 17.09.1958 - 4 StR 235/58]; RGSt 71, 102).

    Dient sie nur dem inneren Dienstbetrieb, ist sie keine öffentliche Urkunde, selbst wenn sie zur Kontrolle, Ordnung oder Übersicht des Geschäftsbetriebes verwendet werden soll (RGSt 42, 161; 71, 46; 72, 377; BGHSt 7, 96 [BGH 05.01.1955 - 4 StR 503/54]; 12, 85, 88, 108 [BGH 30.09.1958 - 1 StR 310/58]; 17, 66) [BGH 10.11.1961 - 4 StR 70/61].

  • BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63

    Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Wiederaufnahme des Verfahrens -

    Da der Angeklagte durch diese Entscheidung nicht beschwert ist, bedarf sie keiner Erörterung (vgl. jedoch BGHSt 7, 180, 181 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 189/54]; 12, 85, 87 [BGH 30.09.1958 - 1 StR 310/58]; 14, 381) [BGH 22.06.1960 - 2 StR 114/60].
  • BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Voraussetzungen für

  • BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64

    Fortgesetzte schwere Amtsunterschlagung - Unterschlagung von Forderungen -

  • BGH, 02.09.1959 - 2 StR 327/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 496/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.04.1970 - 5 StR 63/70

    Unterlassene Verlesung der Anklageschrift als Verfahrensbeschwerde - Ausstellung

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