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   BGH, 14.10.1958 - 1 StR 298/58   

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https://dejure.org/1958,550
BGH, 14.10.1958 - 1 StR 298/58 (https://dejure.org/1958,550)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1958 - 1 StR 298/58 (https://dejure.org/1958,550)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1958 - 1 StR 298/58 (https://dejure.org/1958,550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 96
  • NJW 1958, 2124
  • MDR 1959, 54
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53
    Auszug aus BGH, 14.10.1958 - 1 StR 298/58
    Dabei hat die Strafkammer mit Recht für unerheblich gehalten, daß die Wohnbau-Treuhandgesellschaft in dem einen Rechtsstreit als Miteigentümerin und Hausgemeinschafterin beteiligt ist, also in anderer Eigenschaft als bei dem Beratungsverhältnis mit dem Angeklagten; die Gleichheit der Rechtslage wird davon nicht berührt (BGHSt 5, 301, 304; BGH 4 StR 381/54 vom 24. März 1955, teilweise abgedruckt BGHSt 7, 261).

    Der Beschwerdeführer handelte pflichtwidrig, da er als Sachwalter der Gegenpartei seiner früheren Auftraggeberin auftrat; daß er beim Abschluß des Teilhabervertrages unparteiischer Mittler beider Vertragsteile gewesen sei, hat das Landgericht für widerlegt erachtet (BGHSt 5, 301, 307; BGH AnwBl. 1955, 69).

  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 381/54
    Auszug aus BGH, 14.10.1958 - 1 StR 298/58
    Dabei hat die Strafkammer mit Recht für unerheblich gehalten, daß die Wohnbau-Treuhandgesellschaft in dem einen Rechtsstreit als Miteigentümerin und Hausgemeinschafterin beteiligt ist, also in anderer Eigenschaft als bei dem Beratungsverhältnis mit dem Angeklagten; die Gleichheit der Rechtslage wird davon nicht berührt (BGHSt 5, 301, 304; BGH 4 StR 381/54 vom 24. März 1955, teilweise abgedruckt BGHSt 7, 261).

    Es scheint aber darin die Behauptung eines Tatbestandsirrtums gesehen zu haben, obwohl der Angeklagte nach anderer Urteilsstelle geltendmachte, nicht über den Sachverhalt, sondern über den Begriff "dieselbe Rechtssache" geirrt zu haben, eine solche Fehlbeurteilung der Bedeutung jenes Tatbestandsmerkmals aber ein Verbotsirrtum wäre (BGHSt 7, 261, 263).

  • BGH, 02.12.1954 - 4 StR 500/54
    Auszug aus BGH, 14.10.1958 - 1 StR 298/58
    Andererseits verneint die Strafkammer die Frage des Verbotsirrtums im wesentlichen mit der Begründung, daß er alle Tatbestandsmerkmale gekannt habe; der Irrtum über die Erlaubtheit eines Handelns kann indes überhaupt erst auf der Grundlage solcher Kenntnis entstehen (BGHSt 7, 17, 22).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats

    Ein Rechtsanwalt dient dann pflichtwidrig, wenn er einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Sache bereits Rat und Beistand geleistet hat (vgl. BGHSt 5, 284, 286; 7, 17, 20; 12, 96, 98; 15, 332, 334; 34, 190, 192; BVerfG - Kammer - NJW 2001, 3180 f.).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Die Vertragspartner haben mit dem Auftrag, einen Vertrag mit einem im wesentlichen von ihnen vereinbarten Inhalt zu entwerfen, dem Beklagten die Wahrnehmung eines gemeinsamen Interesses anvertraut, so daß ein Mißbrauch des Vertrauens im Dienste des Gegners entfällt (vgl. RGSt 14, 365, 379 f; BGHSt 5, 301, 307 f; 12, 96, 98; Hübner, Leipziger Kommentar zum StGB 10. Aufl. § 356 Rdnr. 85).
  • BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99

    Parteiverrat; faktischer Geschäftsführer; Parteibegriff iSv § 356; Handeln des

    Deshalb liegt kein Parteiverrat vor, wenn er eigene Interessen als Partei gegen einen von ihm vertretenen Auftraggeber verfolgt (BGHSt 12, 96, 98).
  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19

    Klageerzwingungsverfahren, neue Tatsachen, hinreichende Konkretisierung,

    Deshalb liegt kein Parteiverrat vor, wenn er eigene Interessen als Partei gegen einen von ihm vertretenen Auftraggeber verfolgt (BGH, Urteil vom 21.07.1999 - 2 StR 24/99 - Urteil vom 14.10.1958 - 1 StR 298/58 -, juris; Rogall, a. a. O., Rn. 29).
  • BGH, 06.10.1964 - 1 StR 226/64

    Rechtskundiger Beistand eines Rechtsanwalts in einem Sorgerechtsverfahren für

    (1) Das hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (JW 1937, 3304 Nr. 12, siehe ferner RGZ 43, 262), des Ehrengerichtshofs für Rechtsanwälte (EGH 14, 101, 103 f) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 7, 17, 19) schon in der Entscheidung BGHSt 12, 96 ausgesprochen; ebenso hat er in dem nichtveroffentlichten Urteil vom 31. Januar 1961 - 1 StR 545/60 - entschieden.
  • OLG München, 21.09.2010 - 5St RR (II) 246/10

    Parteiverrat eines Rechtsanwalts: Vertretung beider Beklagten in getrennten

    Maßgebend für die Pflichtwidrigkeit i.S. von § 356 StGB ist die Identität des Verfahrensstoffs und die Gegensätzlichkeit der sich auf diesen Verfahrensstoff stützenden Interessen zu dem Zeitpunkt, da der Rechtsanwalt von der weiteren Partei beauftragt wird; darauf, ob eine solche Entwicklung vorauszusehen war, solange das frühere Auftragsverhältnis bestand, kommt es nicht an (vgl. BGHSt 5, 284, 286; 7, 17, 20; 12, 96, 98; 15, 332, 334; 34, 190, 192).
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58

    Rechtsmittel

    Wohl aber tat er dies durch rechtlichen Ratschlag und durch Unterrichtung des von ihm der E. A.G. empfohlenen Anwalts über den Sachverhalt; denn insoweit handelte er nicht außerhalb, sondern gerade vermöge seines Berufes als Rechtsanwalt (BGH 1 StR 298/58 vom 14. Oktober 1958, zum Abdruck bestimmt).

    Die Frage des Verbotsirrtums wird schließlich noch unter dem Gesichtspunkt zu prüfen sein, daß der Angeklagte bei der Beratung der Hauptgläubigerin zugleich weitgehend eigene Interessen verfolgte (BGH 1 StR 298/58 vom 14. Oktober 1958, wie oben angeführt).

  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 183/71

    Anforderungen an die "anwaltliche" Tätigkeit im Tatbestand des Parteiverrats -

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung zu den nicht beruflich geleisteten Diensten des Anwalts gerechnet das Auftreten als Partei im Rechtsstreit gegen den früheren Auftraggeber (BGHSt 12, 98 [BGH 14.10.1958 - 1 StR 298/58]), die Tätigkeit als Syndikus (OLG Stuttgart a.a.O.), als Justitiar (vgl. EGH 16, 206), als Generalbevollmächtigter (EGH 30, 181), als Prokurist (BGH, Urteil vom 31. Januar 1961 - 1 StR 545/60), als Makler (EGH 14, 103), als Konkursverwalter (BGHSt 13, 231), als Testamentsvollstrecker (vgl. EGH 14, 93).
  • BGH, 31.01.1961 - 1 StR 545/60

    Rechtsmittel

    Denn dazu gehört, daß der Rechtsamvalt beiden Parteien in "seiner amtlichen Eigenschaft" pflichtwidrig dient, also für beide beruflich tätig wird und ihnen gerade seine anwaltlichen Dienste leiht (BGSt 23, 60, 68 f; 60, 289, 291; 62, 289. RG JW 1937, 3304 Nr. 12. BGHSt 12, 96 [BGH 14.10.1958 - 1 StR 298/58]; vgl. auch § 458 E 1960 "wer als Rechtsanwalt ...").
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