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   BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59   

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https://dejure.org/1959,340
BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59 (https://dejure.org/1959,340)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1959 - 4 StR 122/59 (https://dejure.org/1959,340)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1959 - 4 StR 122/59 (https://dejure.org/1959,340)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 128
  • NJW 1959, 1331
  • MDR 1959, 772
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

    Ebenso wenig kann aus den weiteren Entscheidungen, auf die sich die Revision beruft (BGHSt 13, 128; 15, 203), für die hier zu beurteilende Fragestellung etwas hergeleitet werden.
  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    Die gegenüber dem Grundtatbestand erhöhte Strafdrohung der Qualifikation wirkt sich vielmehr nur noch dann auf die Berechnung der Verjährungsfrist aus, wenn in der Hauptverhandlung über den Grundtatbestand hinaus auch die Voraussetzungen des selbständigen Qualifikationstatbestands festgestellt werden (vgl. BGHSt 13, 128, 129).
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung;

    Dem steht hier die Teilrechtskraft des angefochtenen Urteils infolge der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Maßnahmenausspruch nicht entgegen (BGHSt 6, 304, 305 f.; 13, 128 f.; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. Einl. Rdn. 151 m.w.N.).
  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 141/09

    Verweisung einer Sache an ein Gericht höherer Ordnung durch das Berufungsgericht

    Erwachsen aufgrund eines wirksam beschränkten Rechtsmittels einzelne Bestandteile einer Entscheidung zu einer einheitlichen Tat in Rechtskraft (sog. horizontale Teilrechtskraft), so steht dies der Berücksichtigung eines Prozesshindernisses - hier der fehlenden sachlichen Zuständigkeit - in einer späteren Entscheidung auch hinsichtlich der bereits rechtskräftig gewordenen Entscheidungsbestandteile nicht entgegen (BGHSt 8, 269; 11, 393, 394; 13, 128; 15, 203, 207; 21, 242, 243; Meyer-Goßner aaO Einl. Rdn. 151 m. w. N.).
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Mit der Erwägung, dem Revisionsführer, der sich wegen einer fehlenden Verfahrensvoraussetzung oder wegen eines Verfahrenshindernisses beschwert fühle, sei zuzumuten, hierwegen eine Verfahrensbeschwerde in der Form des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu erheben, setzt sich das vorlegende Gericht in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 6, 304/305; 8, 269; 11, 393/394; 13, 128), der zufolge Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse auch ohne besondere Rüge von Amts wegen zu prüfen sind".
  • BGH, 28.12.2006 - 1 StR 534/06

    Strafklageverbrauch - europäisches ne bis in idem (Schengener

    Das Verfahren ist somit wegen eines vor der Entscheidung des Landgerichts eingetretenen Prozesshindernisses unter Aufhebung des angefochtenen Urteils gemäß § 206a Abs. 1 StPO durch Beschluss einzustellen (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8; BGHSt 13, 128, 129).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß selbst dann, wenn das Urteil des Tatrichters nur teilweise angefochten ist - z. B. nur im Strafausspruch oder wegen einer von mehreren in Tatmehrheit stehenden Straftaten, für die der Tatrichter eine Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hat - und daher teilweise bereits in Rechtskraft erwachsen ist, das Verfahren ohne Rücksicht auf die Teilrechtskraft soweit einzustellen ist, als das Fehlen der Verfahrensvoraussetzung oder das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses sich auswirkt (BGHSt 6, 304; 8, 269; 13, 128; 15, 203, 207).
  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls

    Dieser Prüfungspflicht ist er nicht etwa deshalb enthoben, weil der Schuldspruch nicht mehr anfechtbar ist (BGHSt 6, 304; 8, 269; 11, 393; 13, 128; ständige Rechtsprechung).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2000 - 3 Ss 346/00

    Dokumentation der Anklageerhebung im beschleunigten Verfahren in Strafsachen

    Dieser Prüfung steht nicht entgegen, dass die Angeklagte allein die Sachrüge, beschränkt auf den Strafausspruch, erhoben hat, da die Prüfung von Prozessvoraussetzungen bzw. Verfahrenshindernissen immer von Amts wegen zu erfolgen hat, also auch dann, wenn eine entsprechende Rüge nicht erhoben worden ist (BGHSt 13, 128).
  • BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60

    Mangelhafte Revisionsbegründung I

    In ständiger Rechtsprechung haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof auch anerkannt, daß selbst dann, wenn das Urteil des Tatrichters nur teilweise angefochten worden ist - z.B. nur im Strafausspruch oder hinsichtlich der Kostenentscheidung oder wegen einer von mehreren in Tatmehrheit stehenden Straftaten, für die der Tatrichter eine Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hat - und daher teilweise bereits in Rechtskraft erwachsen ist, das Verfahren ohne Rücksicht auf die Teilrechtskraft soweit einzustellen ist, als das Fehlen der Verfahrensvoraussetzung oder das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses sich auswirkt (RGSt 74, 206; BGHSt 6, 304; 8, 269; 11, 393; 13, 128).
  • BGH, 16.07.1996 - 4 StR 257/96

    Eintritt von Verfolgungsverjährung

  • BGH, 02.03.1977 - 2 StR 794/76

    Strafverfolgungsverjährung bei Sexualstraftaten im Rahmen des vierten

  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 332/61

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf einen Teil des

  • BGH, 26.06.1962 - 5 StR 127/62

    Rechtsmittel

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