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   BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59   

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BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59 (https://dejure.org/1959,375)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1959 - 4 StR 90/59 (https://dejure.org/1959,375)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1959 - 4 StR 90/59 (https://dejure.org/1959,375)
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Mißbräuchliche Alarmierung der Polizei

§ 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug (Hinweis: vgl. jetzt § 118 OWiG)

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 241
  • NJW 1959, 1931 (Ls.)
  • MDR 1959, 1025
  • JR 1960, 25
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99

    Belästigung durch unbekleideten Aufenthalt auf Straßen oder in Anlagen

    Das ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Handlung in einem so deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung steht, dass sie jeder billig denkende Bürger als eine grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber jedem Mitbürger ansehen würde, sie sich also gleichsam als eine Missachtung der durch die Gemeinschaftsordnung geschützten Interessen darstellt (BGHSt 13, 241, 244; KG NStE Nr. 1 zu § 118 OWiG; OLG Karlsruhe NJW 1970, 64).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68

    Grober Unfug

    (Vgl. BGHSt 13, 241; Heinitz, Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafbestimmung gegen den groben Unfug, Berliner Festschrift für Ernst E. Hirsch, 1968, S. 47, 52; Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 4. Aufl. 1964, S. 490; Schäfer in: Dalcke/Fuhrmann/Schäfer, Strafrecht und Strafverfahren, 37. Aufl. 1961, § 360 StGB Anm. 21; Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 13. Aufl. 1967, 5 360 Rn. 48 ff.; Schwarz,/Dreher, Strafgesetzbuch, 29. Aufl. 1967, § 360 Anm. 11 B; Welzel, Das Deutsche Strafrecht, 9. Aufl. 1965, S. 431; OLG Hamm, Urteil vom 26. Mai 1966, JZ 1966, 648 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 1 S 2630/97

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung, die Betteln auf öffentlichen Straßen

    Erforderlich ist darüber hinaus insbesondere die abstrakte Eignung der zu ahndenden Handlung, die Allgemeinheit unmittelbar zu belästigen, selbst wenn die Handlung sich konkret gegen einzelne Personen richtet (BGHSt 13, 241; Rebmann u.a., a.a.O., Anm. 6).
  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Damit sind die Voraussetzungen einer Vorlegung gegeben (BGHSt 13, 241, 243; 16, 343, 345).
  • KG, 11.05.1987 - 2 Ss 43/87

    Grob ungehörige Handlung durch Bemerkung während der Fluggastkontrolle;

    Eine solche liegt vor, wenn die Handlung in einem so deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung steht, daß sie jeder billig denkene Bürger als eine grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber jedem Mitbürger ansehen würde, wenn die Handlung gleichsam als eine Mißachtung der durch die Gemeinschaftsordnung geschützten Interessen erscheint (vgl. BGHSt 13, 241, 244, 245; BayObLGSt 77, 18, 19; OLG Düsseldorf NJW 1965, 706; Göhler a.a.O. Rdn. 4; Meyer a.a.O. Anm. 2 b, jeweils zu § 118 OWiG ).

    Vielmehr ist die Unmittelbarkeit auch dann zu bejahen, wenn sich die Handlung gegen Einrichtungen der Allgemeinheit selbst, also auch gegen deren Bedienstete, richtet (vgl. BGHSt 13, 241, 248; Celle VRS 27, 446 f), so daß die Bediensteten abgehalten werden, die ihnen als Gepäckkontrollpersonen, Nach- und Sicherungspolizisten übertragenen Aufgaben zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung im Flughafen zu erfüllen.

    Ist sie das erst im Hinblick auf ihre Folgen, so muß der Vorsatz des Täters auch diese Folgen umfassen (vgl. BGHSt 13, 241, 244; BayObLG, MDR 60, 697; Göhler a.a.O., Rdn. 16 zu § 118).

  • BayObLG, 15.10.1980 - RReg. 3 St 87/80

    Falschaussage nach Verkehrsunfall - § 258 StGB, Abgrenzung untauglicher Versuch -

    Sein Verhalten stellt daher ein strafloses Wahnvergehen dar (BGHSt 9, 268 ; 13, 241; Dreher/Tröndle a.a.0. § 16 Rdn.33; Herzberg JUS 1980, 473; die Ausführungen in Schönke/Schröder StGB 20. Aufl. § 258 Rdn. 31 a. E. übersehen, daß bei der Entscheidung BGHSt 15, 210 als Vortat tatsächlich ein Vergehen nach dem Lebensmittelgesetz in Frage stand).
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    Dagegen können die sog. Befundtatsachen, d.h. solche, die nur der Sachverständige auf Grund seiner besonderen Sachkunde erkennen konnte, durch das Gutachten eingeführt und vom Gericht verwertet werden (BGH NJW 1951, 771; BGHSt 9, 292; 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250 [BGH 03.07.1959 - 4 StR 90/59]; 18, 107) [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62].
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

    Ob das Gericht dann die entsprechenden Ausführungen des Sachverständigen ohne weiteres als Teil des Gutachtens verwerten darf oder die von dem Sachverständigen vorgetragenen Tatsachen auf andere Weise in das Verfahren einführen muß, indem es etwa den Sachverständigen auch als Zeugen hört, ist eine andere Frage, die hier nicht erörtert zu werden braucht (vgl. hierzu BGHSt 9, 292; 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250 [BGH 03.07.1959 - 4 StR 90/59]; 18, 107), [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62]weil die Revision insoweit keine Beanstandungen erhoben hat.
  • BGH, 24.08.1965 - 4 StR 353/65

    Reichweite der Warte- und Duldungspflicht nach Straßenverkehrsunfällen -

    Aber seine Rechtsausführungen lassen erkennen, daß es mit seiner beabsichtigten Entscheidung von der des Oberlandesgerichts Hamm abweichen wolle (BGHSt 13, 241, 243) [BGH 03.07.1959 - 4 StR 90/59].
  • OLG Braunschweig, 20.09.1976 - Ss 118/76
    Denn wer bewußt ohne triftigen Grund den Einsatz eines Funkstreifenwagens der Polizei veranlaßt, nimmt eine grob ungehörige Handlung vor, die geeignet ist; die Allgemeinheit unmittelbar zu belästigen oder zu gefährden und dadurch zugleich den Bestand der öffentlichen Ordnung zu beeinträchtigen (vgl. dazu BGHSt 13, 241 ff).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 195/61
  • BGH, 16.07.1965 - 4 StR 325/65

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers im Revisionsverfahren

  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 209/62

    Kraftfahrzeugsteuerpflicht für hinter einem anderen Kraftfahrzeug mitgeführter

  • BGH, 10.09.1968 - 5 StR 359/68

    Aufhebung eines Urteils

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