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BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59 |
Aluhandel
§§ 242, 27, 259, 52, 53 StGB, Vollendung der Vortat
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Papierfundstellen
- BGHSt 13, 403
- NJW 1959, 1377
- NJW 1960, 541
- MDR 1960, 418
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54
Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB
Auszug aus BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59
Der Täter, der die Beute alsbald nach Verlassen des Herrschaftsbereichs des Bestohlenen ankauft, ist deshalb als Gehilfe und als Hehler dann zu bestrafen, wenn er nur mit Rücksicht auf diesen Erwerb geholfen hat (im Anschluß an BGHSt 7, 134).Wie der Große Senat für Strafsachen in BGHSt 7, 134 ff entschieden hat, sind Anstifter und Gehilfen der Vortat, die im Anschluß an die Vortat Hehlereihandlungen begehen, nicht nur der Anstiftung und Beihilfe zur Vortat, sondern auch der Hehlerei schuldig, und zwar auch dann, wenn sie bereits bei der Teilnahmehandlung auf die Beute abzielten.
- BGH, 04.12.1953 - 2 StR 220/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59
Soweit die Entscheidung BGHSt 5, 378 eine andere Ansicht vertritt, ist sie durch die von dem Großen Senat entwickelten Grundsätze überholt (BGHSt 7, 136 unten, 144).
- BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche …
Tatbeiträge, die bereits erbracht werden, bevor das Hehlgut durch eine rechtswidrige Vortat erlangt ist, sich aber erst bei der Verwertung desselben auswirken, können allenfalls als Teilnahme an der Vortat oder als Beihilfe an einer etwaigen Hehlerei eines Dritten angesehen werden (vgl. BGHSt 13, 403, 405; BGH NStZ 1994, 486). - BGH, 10.10.1984 - 2 StR 470/84
Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen …
Dieser kann mithin nicht sein eigener Hehler sein, während Anstifter und Gehilfen der Vortat, die nach deren Abschluß Hehlereihandlungen begehen, sowohl wegen ihrer Teilnahme an der Vortat als auch nach § 259 StGB bestraft werden können (BGHSt 7, 134; 8, 390; 13, 403; 22, 206). - BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94
Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch
Hehlerei setzt daher voraus, daß die Vortat vollendet ist (BGHSt 13, 403, 405;… w. Nachw. b. Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 259 Rdn. 10).
- BGH, 09.11.2011 - 2 StR 386/11
Hehlerei (Wahlfeststellung mit dem Betrug: abgeschlossene Vortat; mögliche …
Die Strafbarkeit wegen Hehlerei setzt voraus, dass die gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs abgeschlossen ist (BGHSt 13, 403, 405); daher liegt Hehlerei nicht vor, wenn die Vortat erst durch die Verfügung zugunsten des Hehlers begangen wird. - BGH, 28.11.2001 - 2 StR 477/01
Hehlerei; Abgeschlossene Vortat (rechtswidrige Besitzlage)
Nach ständiger Rechtsprechung muß die gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs abgeschlossen sein (BGHSt 13, 403, 405); daher liegt Hehlerei nicht vor, wenn die Vortat erst durch die Verfügung zugunsten des Hehlers begangen wird (BGH NStZ 1994, 486;… BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 5; OLG Stuttgart NStZ 1991, 285;… vgl. Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Rdn. 10 zu § 259;… Ruß in LK 11. Aufl. Rdn. 12 zu § 259, jeweils m.w.N. auch zur in der Literatur vertretenen Gegenansicht). - BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts - …
Der Bundesgerichtshof hat in der angeführten Entscheidung des Großen Senats (…S. 142 a.a.O.) die Frage offen gelassen; auch in einem späteren Urteil (BGHSt 13, 403, 406) [BGH 20.11.1959 - 4 StR 370/59] brauchte er sie nicht zu entscheiden; er ließ in einem Fall der Beihilfe ausdrücklich dahingestellt, ob auch bei engem zeitlichen Zusammenhang der Vollendung des Diebstahls und des Ansichbringens durch den Hehler Tateinheit oder Tatmehrheit gegeben sei. - BGH, 29.03.1984 - 4 StR 89/84
Voraussetzungen einer Wahlfeststellung - Definition der Gehilfenstellung bei …
Denn bis zur Vollendung des Diebstahls liegt die Herrschaftsgewalt beim Haupttäter; erst nach diesem Zeitpunkt kann Herrschaftsgewalt für den Tatteilnehmer entstehen (BGHSt 13, 403, 406).Dabei kann unentschieden bleiben, ob die Straftatbestände zueinander im Verhältnis der Tateinheit oder der Tatmehrheit stehen (vgl. BGHSt 13, 403, 406, 407; BGHSt 22, 206, 208).
- BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80
Sukzessive Mittäterschaft bei schwerem Raub
Der Nachtäter erlangt sie in diesem Falle erst, wenn die für ihn fremde, allein der Tatherrschaft des Vortäters unterliegende Raubtat bereits abgeschlossen ist (vgl. dazu BGHSt 13, 403, 406). - BGH, 18.04.1996 - 4 StR 89/96
Natürliche Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Einheitliches …
Der Senat entnimmt den Feststellungen auch im Fall II. 18., daß die Vortat, nämlich die Unterschlagung des Pkw durch F., bereits vollendet war, als der Angeklagte das Fahrzeug von ihm übernahm (vgl. BGHSt 13, 403; BGH NJW 1959, 1377 [BGH 08.05.1959 - 4 StR 28/59]); soweit die Revision insoweit einwendet, es erscheine fernliegend, daß der Angeklagte hierbei auch in F.'s Interesse handelte (…vgl. Ruß in LK 11. Aufl. § 259 Rdn. 28 m.w.Nachw.), stehen dem die Feststellungen entgegen, denen zufolge "der Profit F.'s darin liegen sollte, ... die Versicherungssumme zu kassieren" (UA 21). - OLG München, 27.07.2006 - 5St RR 103/06
Täterschaftliche Hehlerei und Teilnahme an der Vortat
Wie der Große Senat in Strafsachen in BGHSt 7, 134 ff. entschieden hat, sind Anstifter und Gehilfen der Vortat, die im Anschluss an die Vortat Hehlereihandlungen begehen, nicht nur der Anstiftung und Beihilfe zur Vortat, sondern auch der Hehlerei schuldig, und zwar auch dann, wenn sie bereits bei der Teilnahmehandlung auf die Beute abzielten oder den Vortäter angestiftet bzw. unterstützt haben, um sich die Gelegenheit zu einem hehlerischen Erwerb zu verschaffen (BGHSt 13, 403/405). - BGH, 07.04.1994 - 4 StR 138/94
Hehlerei - Haupttat - Vortat - Beihilfe - Beginn
- BGH, 03.10.1989 - 5 StR 220/89
Voraussetzungen für die Erfüllung der Hehlerei
- BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84
Rüge der Nichterteilung des letzten Wortes
- BGH, 09.08.1977 - 1 StR 163/77
Anforderungen an den Gesamtvorsatz in Hinblick auf die Einzelakte einer …
- BGH, 29.12.1988 - 1 StR 721/88
Hehlerei - Vollendete Vortat - Ansichbringen - Betrug
- BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86
Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Diebstahl, Hehlerei und Anstiftung zur …
- BGH, 22.08.1967 - 1 StR 346/67
Strafklageverbrauch hinsichtlich der Anstiftung zum schweren Diebstahl durch …
- BGH, 19.02.1965 - 4 StR 22/65
Verletzung von Verfahrensrecht und sachlichem Recht - Beurteilung von Täterschaft …
- BGH, 13.02.1991 - 2 StR 641/90
Beurteilung der Wegnahme von Gegenstanden, wenn im tatrichterlichen Urteil …
- BGH, 08.10.1969 - 2 StR 371/69
Ursachenzusammenhang zwischen Irrtum und Vermögensverfügung im Tatbestand des …
- BGH, 25.05.1966 - 2 StR 118/66
Tathandlung des"sonstigen Ansichbringens" im Rahmen der Hehlerei - Entgegennahme …
- BGH, 23.09.1969 - 1 StR 336/69
Verurteilung wegen in Mittäterschaft begangenem Diebstahls im Rückfall - …
- BGH, 21.02.1961 - 1 StR 612/60
Rechtsmittel