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   BGH, 20.02.1959 - 1 StR 90/57   

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https://dejure.org/1959,829
BGH, 20.02.1959 - 1 StR 90/57 (https://dejure.org/1959,829)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1959 - 1 StR 90/57 (https://dejure.org/1959,829)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1959 - 1 StR 90/57 (https://dejure.org/1959,829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 5
  • NJW 1959, 826
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BGH, 20.02.1959 - 1 StR 90/57
    Maßgebend für die Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift ist jedoch nicht, wie ihre Urheber oder Verfasser sie verstanden wissen wollten, sondern ihr wirklicher Sinngehalt, wie er sich, für den unbefangenen Betrachter aus dem Wortlaut des Gesetzes und dessen Sachzusammenhang ergibt (BVerfGE 1, 299).
  • BGH, 28.02.1958 - 1 StR 648/57
    Auszug aus BGH, 20.02.1959 - 1 StR 90/57
    Der unbestimmten Behauptung der Verteidigung, das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen sei "nicht rechtskräftig" geworden, weil der dort Angeklagte "vor Rechtskraft", des Urteils verstorben sei, braucht der Senat nicht nachzugehen; denn die dem Vorlegungsbeschluß entgegengesetzte Rechtsauffassung liegt auch schon dem Urteil des Kammergerichts vom 3. März 1954 (DLebMRdsch 1954, 103, I 2; siehe außerdem JR 1958, 268), zugrunde.
  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99

    Urkundenfälschung bei Besprühen von Kfz-Kennzeichen

    Trotz unterschiedlicher Fallgestaltung in tatsächlicher Hinsicht kann wegen der Gleichheit der Rechtsfrage die Entscheidung hier nur einheitlich ergehen (vgl. BGHSt 13, 5, 6 f.; 18, 279, 281; 29, 252, 254; 44, 107, 110; Hannich in KK-StPO 4. Aufl. § 121 GVG Rdn. 34).
  • BGH, 21.12.1984 - 3 StR 184/84

    Führerscheinklasse - § 267 StGB, Täuschungsabsicht

    Trotz der Verschiedenheit der Fallgestaltungen liegt dieselbe Rechtsfrage vor, weil wegen der Gleichheit des Rechtsproblems die Entscheidung nur einheitlich ergehen kann (vgl. BGHSt 13, 5, 6/7; Salger in KK § 121 GVG Rdn. 34).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Oft ist der Entstehungsgeschichte nur ein bedingter Wert oder überhaupt kein Wert für die Auslegung einer Gesetzesnorm beigemessen worden (vgl. z.B. BGHSt 1, 74, 76 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 13/50] ; 10, 157, 159 [BGH 29.01.1957 - 1 StR 333/56] /60; 12, 42, 43; 13, 5, 8).
  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    Oft ist der Entstehungsgeschichte nur ein bedingter Wert oder überhaupt kein Wert für die Auslegung einer Gesetzesnorm beigemessen worden (vergleiche zB BGH 1951-03-20 2 StR 13/50 = BGHSt 1, 74, 76; BGH 1957-01-29 1 StR 333/56 = BGHSt 10, 157, 159, 160; BGH 1958-09-02 5 StR 339/58 = BGHSt 12, 42, 43; BGH 1959-02-20 1 StR 90/57 = BGHSt 13, 5, 8).
  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78

    Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem BGH - Aufstellen eines Stellschildes

    Schon diese aufgezeigten tatsächlichen Unterschiede sind so bedeutend, daß nicht davon ausgegangen werden kann, das vorlegende Gericht habe trotz abweichender Fallgestaltung über dieselbe Rechtsfrage (BGHSt 13, 5, 7; 27, 110, 112) zu entscheiden wie die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Celle.
  • LSG Hessen, 27.02.1973 - L 2 An 711/72
    Zu beginnen hat die Auslegung stets bei dem Wortlaut des Gesetzes, weil der Wertsinn die Grenzen absteckt, innerhalb derer eine Auslegung überhaupt im Betracht kommt (BVerfG, st. Rspr. seit E 1, 312, vgl. insbes. E 11, 127 ff.: ebenso BGHZ 33, 326 ff; 37, 60 f.; BGHSt 3, 303; 13, 5; 19, 159 f.; BSG 8, 198, 201; 17, 103, 107, BVerwG 17, 43, 47).
  • BGH, 09.11.1977 - 2 StR 361/77

    Voraussetzungen für die Vorlage vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) -

    Bei verschiedenartigen Lebenssachverhalten ist rechtliche Übereinstimmung nur dann gegeben, wenn die Entscheidung ohne Rücksicht auf anderweitige Unterschiedlichkeiten wegen der Gleichheit des grundlegenden Problems nur einheitlich ergehen darf (BGHSt 13, 5, 6; 18, 279, 281; 24, 6, 8; BGH MDR 1963, 1024 Nr. 78; BGH, Beschluß vom 9. Juli 1954 - 5 StR 116/54 -, Seite 3).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 231/60

    Zufügung von Blutplasma in Brühwurst - Änderung der Regelungen über den Zusatz

    Träfe jedoch die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart zu, wäre ferner der RdErl vom 6. Juli 1938 auch als Ausnahme von der BindemittelVO zu verstehen (dazu BGHSt 13, 5, 11) [BGH 20.02.1959 - 1 StR 90/57], so wäre unter gewissen - dann noch zu klärenden - Umständen das Verhalten des Angeklagten nach dem zur Tatzeit gültigen Lebensmittelrecht nicht strafbar.
  • BGH, 14.04.1959 - 1 StR 103/59

    Rechtsmittel

    Beide Ausnahmegenehmigungen sind allein auf Grund des § 1 Abs. 2 VO v. 31. Oktober 1940 ergangen; von den Vorschriften der BindemittelVO ist in ihnen (gem. § 20 Abs. 2 Nr. 2 LebMG) keine Ausnahme bewilligt (vgl. zu dieser Rechtslage des näheren den zum Abdruck bestimmten Beschluß des Senats vom 20. Februar 1959 - 1 StR 90/57, inzwischen veröffentlicht im Aprilheft der "Lebensmittelrundschau" und NJW 1959, 826 Nr. 20).
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