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   BGH, 14.01.1959 - 4 StR 464/58   

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BGH, 14.01.1959 - 4 StR 464/58 (https://dejure.org/1959,531)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1959 - 4 StR 464/58 (https://dejure.org/1959,531)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1959 - 4 StR 464/58 (https://dejure.org/1959,531)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 66
  • NJW 1959, 1187
  • MDR 1959, 775
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Hierunter ist grundsätzlich jede Einwirkung im Verkehrsraum zu verstehen, die geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu verzögern (vgl. BGHSt 6, 219, 224; 13, 66, 69, jeweils für den Schienenverkehr; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 315 b Rdn. 6; Rüth in LK/StGB 10. Aufl. § 315 b Rdn. 18).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 673/19

    Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (Hindernisbereiten

    Unter einem Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jede Einwirkung im Verkehrsraum zu verstehen, die geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu verzögern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1954 - 4 StR 329/54, BGHSt 6, 219, 224; vom 14. Januar 1959 - 4 StR 464/58, BGHSt 13, 66, 69; zu § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95, BGHSt 41, 231, 234).

    In dieser Konstellation ist jedenfalls - wie vom Landgericht angenommen - ein ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff gemäß § 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 1959 - 4 StR 464/58, aaO).

  • OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer andauernden Ingewahrsamnahme;

    Dabei kann dahinstehen, ob die Beschwerdeführer sich so tief abseilen wollten, dass sie vor - oder aber nur über - einem etwaigen passierenden Schiff gehangen hätten, denn im zweiten Falle wäre jedenfalls von einem ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffgemäß § 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 1959 - 4 StR 464/58 -, NJW 1959, S. 1187 [1188]; BGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 673/19 -, NStZ-RR 2020, S. 183).
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68

    Gefährdung des Vorausfahrenden gemäß § 1 StVO durch Nichteinhaltung eines

    Eine konkrete Gefährdung ist dann gegeben, wenn die Gefahr eines Unfalls in "bedrohliche" (BGHSt 13, 66, 70) [BGH 14.01.1959 - 4 StR 464/58] oder in "nächste" (BGH 4 StR 60/54 vom 20. Mai 1954) Nähe gerückt ist.
  • OLG Köln, 04.04.2024 - 1 ORs 45/24

    Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, Feststellungen, Fahrlässigkeit,

    In Fällen, in denen ein Fahrzeug - wie hier - auf die Schienen gelangt, ist die Erfüllung dieses Tatbestandes besonders augenfällig (BGH NJW 1959, 1187).
  • BGH, 14.12.1966 - 2 StR 418/66

    Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) a.F. -

    Als Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 StGB früherer Fassung wurden von jeher auch alle Verkehrsvorgänge angesehen, die geeignet waren, den regelmäßigen Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr zu hemmen oder zu verzögern (vgl. BGHSt 6, 219, 224 [BGH 09.07.1954 - 4 StR 329/54]; 13, 66, 69) [BGH 14.01.1959 - 4 StR 464/58].
  • AG Dachau, 12.09.2011 - 1 Cs 53 Js 12791/11

    Straßenverkehr, Schmerzensgeld, Vorsatz, Eingriff, Verkehrsvorgang, Schubsen,

    Unter "Hindernisse bereiten" im Sinn des § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jedes Herbeiführen eines Vorgangs zu verstehen, der geeignet ist, durch körperliche Einwirkung den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu verzögern (Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Auflage, § 315 b Rn 4; Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage, § 315 b Rn 6, BGHSt 41, 231 (234), BGHSt 6, 219 (224); BGHSt 13, 66 (69)).
  • BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73

    Gefährlicher Eingriff in den Schienenbahnverkehr - Wurf eines Rundholzes auf ein

    Sie würde voraussetzen, daß der Angeklagte F. mindestens mit der Möglichkeit des Eintritts einer solchen Gefahr gerechnet und den Gefahreneintritt außerdem gebilligt hat (vgl. auch RGSt 71, 42, 43; BGHSt 13, 66, 69).
  • OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91

    Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die

    Eine konkrete "Gefahr" ist gegeben, wenn der Eintritt eines Schadens wahrscheinlicher ist als sein Ausbleiben (vgl. BGHSt 13, 66 [70]).
  • OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    Als h.M. wird die Formel akzeptiert, eine Gefahr sei dann "konkret", wenn der Eintritt eines Unfalls, also der Eintritt eines Schadens, in bedrohliche, nächste Nähe gerückt ist (BGHSt 13, 66, 70; OLG Karlsruhe, NJW 1972, 962; erk. Senat, Beschluß v. 7. Juli 1993 - 3 Ss 212/93).
  • BGH, 21.12.1962 - 4 StR 405/62

    Rechtsmittel

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