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   BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59   

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BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59 (https://dejure.org/1960,76)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1960 - 1 StR 683/59 (https://dejure.org/1960,76)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1960 - 1 StR 683/59 (https://dejure.org/1960,76)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 358
  • NJW 1960, 1580
  • MDR 1960, 856
  • DB 1960, 1034
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59
    Diese Grundsätze entsprechen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 27, 284 und die dort S. 286 weiter angeführten Entscheidungen; siehe ferner BVerfGE 6, 32 [41]).

    Wann dies im einzelnen gilt und in welchen Grenzen, braucht der Senat nicht näher darzulegen (vgl. dazu BGHZ 27, 284 [286 ff.]).

    Sogar ohne solche anstößigen Umstände läßt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Bestreben, sich ein Beweismittel zu beschaffen, nicht als einen zureichenden Grund für eine heimliche Tonbandaufnahme gelten (BGHZ 27, 284 [290]).

  • BGH, 01.12.1955 - 4 StR 405/55
    Auszug aus BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59
    Ihm ist auch darin beizupflichten, daß es sich mit dieser Entscheidung zu den früheren Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 12. März 1954 - 1 StR 11/54 - und vom 1. Dezember 1955 - 4 StR 405/55 (beide JZ 1956, 227) sowie vom 12. Januar 1956 3 StR 626/54 - (bei Dallinger MDR 1956, 527 zu § 253 StPO) nicht in Widerspruch gesetzt hat.

    Die Entscheidung BGH 4 StR 405/55 befaßt sich mit einer Tonbandaufnahme über die polizeiliche Vernehmung des Beschuldigten, deren Inhalt zuvor schon protokolliert worden war.

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
    Auszug aus BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59
    Ihm ist auch darin beizupflichten, daß es sich mit dieser Entscheidung zu den früheren Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 12. März 1954 - 1 StR 11/54 - und vom 1. Dezember 1955 - 4 StR 405/55 (beide JZ 1956, 227) sowie vom 12. Januar 1956 3 StR 626/54 - (bei Dallinger MDR 1956, 527 zu § 253 StPO) nicht in Widerspruch gesetzt hat.

    Das Urteil BGH 3 StR 626/54 betrifft die Verwendung einer Tonbandaufnahme über die Vernehmung eines Zeugen als Gedächtnisstütze für einen anderen Zeugen.

  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59
    Er hat vielmehr wie jeder andere Anspruch darauf, daß sein Menschtum nicht mißachtet wird (BGHSt 5, 332 [333]; BGHZ 24, 72 [81]).
  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 578/53

    Lügendetektor I - § 244 Abs. 2 StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des

    Auszug aus BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59
    Er hat vielmehr wie jeder andere Anspruch darauf, daß sein Menschtum nicht mißachtet wird (BGHSt 5, 332 [333]; BGHZ 24, 72 [81]).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59
    Die Entscheidung des Senats vom heutigen Tage - 1 StR 73/60 - steht dem Urteil gleichfalls nicht entgegen.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59
    Diese Grundsätze entsprechen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 27, 284 und die dort S. 286 weiter angeführten Entscheidungen; siehe ferner BVerfGE 6, 32 [41]).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Bei ihr fällt das Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie seine Bedeutung für die rechtlich geschützte Sphäre des Betroffenen ebenso ins Gewicht wie die Erwägung, daß die Wahrheit nicht um jeden Preis erforscht werden muß (BGHSt 14, 358, 365; 31, 304, 309; vgl. auch BVerfGE 34, 238, 247 und BVerfG StV 1990, 1, 2).

    a) Der Grundsatz, daß niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht, also ein Schweigerecht hat, gehört zu den anerkannten Prinzipien des Strafprozesses (BVerfGE 56, 37, 43; BGHSt 14, 358, 364).

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Auch das Strafrecht gebietet keine Erforschung der Wahrheit "um jeden Preis" (vgl. BGHSt 14, 358 ; 31, 304 ).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Sie wird in der Rechtsprechung als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung bezeichnet, die auf dem Leitgedanken der Achtung vor der Menschenwürde beruhe (BVerfGE 38, 105 [113]; BGHSt 14, 358 [364]).
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