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   BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59   

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https://dejure.org/1960,203
BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59 (https://dejure.org/1960,203)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1960 - 4 StR 501/59 (https://dejure.org/1960,203)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1960 - 4 StR 501/59 (https://dejure.org/1960,203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Fürmöglichhalten des Taterfolges nach Ausführung einer Tathandlung - Freiwilligkeit des Rücktritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 75
  • NJW 1960, 637
  • MDR 1960, 414
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59
    Anderenfalls würde dem Sinn dieser Vorschrift nicht genügt, der dahin geht, daß eine Strafe sich deshalb erübrigt, weil der verbrecherische Wille des vom - unbeendigten-Versuch zurückgetretenen Täters nicht so stark gewesen ist, wie es zur Durchführung der Tat erforderlich gewesen wäre, und die im Versuch zum Ausdruck gekommene Gefährlichkeit des Täters sich nachträglich als wesentlich geringer erweist (BGHSt 9, 48, 52) [BGH 28.02.1956 - 5 StR 352/55] .

    Sollte sich ergeben, daß der Angeklagte infolge einer Schockwirkung, die durch den Angriff auf die von ihm immer noch geliebte Frau ausgelöst worden sein könnte, unfähig wurde, die Tatausführung fortzusetzen, so wäre ein freiwilliger Rücktritt schon deshalb ausgeschlossen (BGHSt 7, 296 Nr. 1; 9, 48, 53).

  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59
    Die Frage, ob der Versuch einer Straftat im Sinne von § 46 Nr. 2 StGB beendet ist, hängt zunächst davon ab, welche Handlungen der Täter bei Beginn der Tatausführung für erforderlich hielt und vornehmen wollte, um den tatbestandsmäßigen Erfolg zu verwirklichen (RGSt 68, 82, 84; 39, 220, 221; 43, 137; BGHSt 10, 129, 131) [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56] .

    Hätte er seiner Frau nun noch mehr Verletzungen beibringen wollen, weil er nachträglich den ersten Stich nicht mehr als erfolgreich ansah, so hätte er einen neuen Tatentschluß fassen, den Versuch also wiederholen müssen (vgl. BGHSt 10, 129, 131) [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56] .

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59
    Sollte sich ergeben, daß der Angeklagte infolge einer Schockwirkung, die durch den Angriff auf die von ihm immer noch geliebte Frau ausgelöst worden sein könnte, unfähig wurde, die Tatausführung fortzusetzen, so wäre ein freiwilliger Rücktritt schon deshalb ausgeschlossen (BGHSt 7, 296 Nr. 1; 9, 48, 53).
  • BGH, 23.08.1957 - 4 StR 342/57
    Auszug aus BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59
    Das reicht zu einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags, die den vollen Nachweis sämtlicher Tatbestandsmerkmale erfordert, nicht aus (vgl. BGH NJW 1957, 1643 Nr. 14).
  • RG, 17.09.1934 - 2 D 839/33

    1. Genügt zur Verurteilung nach § 216 StGB. (Tötung auf Verlangen), daß der

    Auszug aus BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59
    Nur für den Fall, daß der Täter seinen Vorsatz nicht von vorn herein auf eine einzige oder bestimmte Ausführungshandlungen beschränkte, seinem Opfer also z.B. so viele Verletzungen beibringen wolle, als - je nach der Sachlage während der Tatausführung - erforderlich seien, um den Erfolg herbeizuführen, kommt es auch noch darauf an, welche Wirkungen er sich von seinem bisherigen Tun im Zeitpunkt seiner Entschliessung, keine weiteren Ausführungshandlungen mehr vorzunehmen, versprochen und ob er weiteres Handeln überhaupt noch als möglich angesehen hat (RGSt 68, 306, 308 und die oben angeführten Entscheidungen).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59
    Darauf, daß das Urteil verspätet abgesetzt worden ist (§ 275 Abs. 1 StPO), kann die Revision nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gestützt werden (BGH NJW 1951, 970 Nr. 21).
  • RG, 12.02.1934 - 2 D 56/34

    1. Wann schließt die Unmöglichkeit der Ausführung die Freiwilligkeit des

    Auszug aus BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59
    Die Frage, ob der Versuch einer Straftat im Sinne von § 46 Nr. 2 StGB beendet ist, hängt zunächst davon ab, welche Handlungen der Täter bei Beginn der Tatausführung für erforderlich hielt und vornehmen wollte, um den tatbestandsmäßigen Erfolg zu verwirklichen (RGSt 68, 82, 84; 39, 220, 221; 43, 137; BGHSt 10, 129, 131) [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56] .
  • RG, 21.12.1909 - V 854/09

    1. Was ist im Sinne des § 46 St.G.B.'s unter sog. beendigten Versuche zu

    Auszug aus BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59
    Die Frage, ob der Versuch einer Straftat im Sinne von § 46 Nr. 2 StGB beendet ist, hängt zunächst davon ab, welche Handlungen der Täter bei Beginn der Tatausführung für erforderlich hielt und vornehmen wollte, um den tatbestandsmäßigen Erfolg zu verwirklichen (RGSt 68, 82, 84; 39, 220, 221; 43, 137; BGHSt 10, 129, 131) [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56] .
  • RG, 21.09.1906 - V 426/06

    1. Ist bei dem Vorliegen mehrerer auf die Abtreibung einer Leibesfrucht

    Auszug aus BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59
    Die Frage, ob der Versuch einer Straftat im Sinne von § 46 Nr. 2 StGB beendet ist, hängt zunächst davon ab, welche Handlungen der Täter bei Beginn der Tatausführung für erforderlich hielt und vornehmen wollte, um den tatbestandsmäßigen Erfolg zu verwirklichen (RGSt 68, 82, 84; 39, 220, 221; 43, 137; BGHSt 10, 129, 131) [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56] .
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Unterlasse er weitere durchführbare Tathandlungen, weil er sein bisheriges Tun für erfolgversprechend und die Deliktsverwirklichung für möglich halte, so sei der Versuch beendet (BGHSt 14, 75 ff).

    In einer anderen Entscheidung hat er allein die Vorstellung bei Tatbeginn für beachtlich gehalten, sofern der Täter einen Tatplan hatte (Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75); sei kein Tatplan vorhanden, so müsse nach den in BGHSt 14, 75 ff und BGHSt 22, 330 dargelegten Gesichtspunkten entschieden werden (Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75; Urteil vom 20. Dezember 1979 - 4 StR 650/79).

    Während in BGHSt 14, 75 der Versuch als beendet angesehen wurde, wenn der Täter weitere Ausführungshandlungen unterläßt, weil er sein bisheriges Tun für erfolgversprechend und die Deliktsverwirklichung für möglich hält, sah der 2. Strafsenat in BGHSt 22, 330 den Versuch bereits dann als beendet an, wenn der Täter den Eintritt des Erfolges für möglich hält, wobei es nicht darauf ankomme, ob er diesen noch billigt.

    Die genannten Entscheidungen, die darauf abstellen, ob der Täter den Erfolgseintritt für möglich gehalten habe, weisen allerdings eine Gemeinsamkeit auf: Ihnen lagen Fälle zugrunde, in denen der Täter so viel getan hatte, daß der spätere Eintritt des Erfolges nicht nur entfernt möglich war, sondern als unmittelbare Folge der Tat sehr nahe lag (vgl. BGHSt 14, 75 = tiefer Messerstich in Herznähe; BGHSt 22, 330 = mehrere lebensgefährliche Messerstiche; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 = wuchtige Schläge mit einem Bierkrug gegen den Kopf; BGH, Beschluß vom 23. Juni 1981 - 1 StR 283/81 = Mißhandlung bis zur Bewußtlosigkeit; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 4 StR 530/80 = wuchtiger Schlag mit einem 1 1/2 kg schweren Nageleisen, der unter anderem zum Schädelbruch führte).

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Sie knüpft an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs an, denen entnommen werden kann, daß die Möglichkeit zum Rücktritt nicht gegeben ist, wenn der Täter, der den Tatplan auf eine bestimmte Weise verwirklichen will, erkennt, daß die vorgenommene, dem Plan entsprechende Ausführungshandlung nicht geeignet ist, den Erfolg herbeizuführen (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 14, 75, 79; 21, 319, 322; 22, 176, 177; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 688/76).
  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15

    Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage

    Ein beendeter Versuch liegt vor, wenn der Täter glaubt, alles zur Verwirklichung des Tatbestands Erforderliche getan zu haben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1960 - 4 StR 501/59, BGHSt 14, 75, 79).
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