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   BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60   

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https://dejure.org/1960,139
BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60 (https://dejure.org/1960,139)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1960 - 4 StR 232/60 (https://dejure.org/1960,139)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1960 - 4 StR 232/60 (https://dejure.org/1960,139)
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Ehepaar-Unfall

§ 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als 'Unfallbeteiligter', Vorsatz, Tatbestandsirrtum

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 1
  • NJW 1960, 2060
  • NJW 1961, 325 (Ls.)
  • MDR 1961, 70
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 148/55
    Auszug aus BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60
    Deshalb kommt als Täter nach dieser Vorschrift jeder in Betracht, der, sei es auch zu Unrecht, in den - nicht ganz unbegründeten - Verdacht gerät, den Unfall verursacht oder mitverursacht zu haben (vgl. RG DJ 1941, 955 (zum damaligen § 139a StGB ); BGHSt 8, 263, 265; BayObLG in VRS 7, 189 und 12, 115, 116; OLG Hamm in VRS 15, 264, 265; vgl. auch KG in VRS 10, 453, 455 und aus dem Schrifttum besonders Floegel/Hartung 12. Aufl. 1959 Anm. 3 zu § 142 StGB ; Müller, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl. 1959 Anm. B I b zu § 142 StGB ).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60
    Daß U., falls er - was das Landgericht als Möglichkeit ausdrücklich erwähnt - auf der Straße gelegen haben sollte, von dem Kraftwagen der Angeklagten erfaßt und durch die Luft geschleudert, statt nur überrollt oder am Boden mitgeschleift wurde, versteht sich bei der erheblichen Haftwirkung eines liegenden schweren Körpers nicht von selbst und hätte daher einer Erläuterung bedurft, die dem Revisionsgericht die Nachprüfung der Richtigkeit des vom Sachverständigen und vom Gericht gezogenen Schlusses ermöglicht hätte (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 8, 113, 118; 12, 311, 314, 315).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60
    Daß U., falls er - was das Landgericht als Möglichkeit ausdrücklich erwähnt - auf der Straße gelegen haben sollte, von dem Kraftwagen der Angeklagten erfaßt und durch die Luft geschleudert, statt nur überrollt oder am Boden mitgeschleift wurde, versteht sich bei der erheblichen Haftwirkung eines liegenden schweren Körpers nicht von selbst und hätte daher einer Erläuterung bedurft, die dem Revisionsgericht die Nachprüfung der Richtigkeit des vom Sachverständigen und vom Gericht gezogenen Schlusses ermöglicht hätte (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 8, 113, 118; 12, 311, 314, 315).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60
    Daß U., falls er - was das Landgericht als Möglichkeit ausdrücklich erwähnt - auf der Straße gelegen haben sollte, von dem Kraftwagen der Angeklagten erfaßt und durch die Luft geschleudert, statt nur überrollt oder am Boden mitgeschleift wurde, versteht sich bei der erheblichen Haftwirkung eines liegenden schweren Körpers nicht von selbst und hätte daher einer Erläuterung bedurft, die dem Revisionsgericht die Nachprüfung der Richtigkeit des vom Sachverständigen und vom Gericht gezogenen Schlusses ermöglicht hätte (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 8, 113, 118; 12, 311, 314, 315).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 446/58

    Möglichkeit der Fassung eines Präsidialbeschlusses im Umlaufverfahren -

    Auszug aus BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60
    Das ist den angefochtenen Urteilsgründen aber nicht zu entnehmen (vgl. BGH 4 StR 446/58 vom 13. Februar 1959, angef. im DAR 60, 69 unter XVI 3; BGH VRS 17, 36, 37).
  • LG Hagen, 03.07.2017 - 46 KLs 25/16

    Raser in Hagen verurteilt - Illegales Autorennen "nicht nachweisbar"

    Deshalb kommt als Täter jeder in Betracht, der, sei es auch zu Unrecht, in den - nicht ganz unbegründeten - Verdacht gerät, den Unfall verursacht oder mitverursacht zu haben (BGH, Urteil vom 22.07.1960, Az.: 4 StR 232/60).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 4 Ss 181/03

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfallbeteiligung bei mittelbarer

    Nur dann, wenn das Verhalten eines zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden zweifelsfrei nicht zur Verursachung beigetragen hat, entfällt die Warte- und Vorstellungspflicht des § 142 StGB (BayObLG NZV 2000, 133; vgl. auch BGHSt 15, 1,4; KG VRS 50, 39; OLG Karlsruhe VRS 53, 426; OLG Köln VRS 75, 341 und NZV 1992, 80; OLG Düsseldorf NZV 1993, 157).

    Da nur die vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung mit Strafe bedroht ist, würde eine Verurteilung voraussetzen, dass sich ein Verkehrsteilnehmer eines aufgrund der tatsächlichen Umstände gegen ihn bestehenden Verdachts bewusst gewesen ist oder diesen wenigstens für möglich gehalten und in Kauf genommen hat (BayObLG NZV 2000, 133; vgl. auch BGHSt 15, 1, 5; BayObLG bei Bär DAR 1988, 361, 364; OLG Köln VRS 86, 279, 282; OLG Zweibrücken VRS 75, 292, 294; OLG Karlsruhe VRS 53, 426, 427).

  • KreisG Saalfeld, 03.03.1993 - Cs 660 Js 74216/92
    Er wird es nur, wenn für den Unfall sein eigenes Fehlverhalten mitursächlich geworden ist, er also z.B. die Führung des Fahrzeugs einer Person überlassen hat, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis oder erkennbar fahruntauglich oder unzuverlässig ist (vgl. BGHSt 15, 1, 3), er deren Fahrverhalten (auch durch Ablenken von der nötigen Aufmerksamkeit) beeinflußt hat oder ihm unfallursächliche Mängel seines Fahrzeugs zuzurechnen sind.

    Das ist auch der am Unfallort anwesende Fahrzeughalter, wenn noch nicht feststeht, ob er oder ein Dritter das Fahrzeug geführt hat (vgl. z.B. BGHSt 15, 1, 4 und zuletzt BayObLG, NJW 1993, 410 ).

    Deshalb kommt als Täter jeder in Betracht, der, sei es auch zu Unrecht, in den nicht ganz unbegründeten Verdacht gerät, den Unfall verursacht oder mitverschuldet zu haben (BGHSt 15, 1, 4; OLG Köln, NStE Nr. 7 zu § 142 StGB ).

    Da nach § 142 StGB nur die vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung mit Strafe bedroht ist (§ 15 StGB ), setzt eine Verurteilung des Angekl. aber weiter voraus, daß er sich des auf Grund der tatsächlichen Umstände gegen ihn bestehenden Verdachts bewußt gewesen oder diesen wenigstens für möglich gehalten und in Kauf genommen hat (BGHSt 15, 1, 5).

  • OLG Köln, 19.01.1999 - Ss 526/98
    Dafür genügt es, daß nach dem äußeren Anschein der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten - nicht notwendig schuldhaften - Mitverursachung des Unfalls gegen einen zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden erhoben werden kann, mag sich auch bei näherer Prüfung herausstellen, daß sein Verhalten in Wirklichkeit nicht zu dem Unfall beigetragen hat (vgl. BGHSt 15, 1, 4 ; VRS 24, 34, 35; Senat VRS 75, 341 = NZV 1989, 78; VRS 82, 113 = NZV 1992, 80; Dreher/Tröndle, StGB 4. Aufl., § 142 Rdn 13 m.w.N.).

    § 142 StGB (vgl. BGHSt 15, 1,4; Senat VRS 82, 113, 114).

  • BayObLG, 04.10.1999 - 2St RR 177/99

    Begriff des Unfallbeteiligten

    Nur dann, wenn das Verhalten eines (zur Unfallzeit) am Unfallort Anwesenden zweifelsfrei nicht zur Verursachung beigetragen hat, entfällt die Warte- und Vorstellungspflicht des § 142 StGB (vgl. BGHSt 15, 1/4; KG VRS 50, 39; OLG Karlsruhe VRS 53, 426; OLG Köln VRS 75, 341 und NZV 1992, 80; OLG Düsseldorf NZV 1993, 157).
  • OLG Köln, 14.05.1991 - Ss 193/91

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Verdacht; Mittäter; Insasse; Tun;

    Dabei genügt es, dass nach dem äußeren Anschein der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten - nicht notwendig schuldhaften - Mitverursachung des Unfalls gegen einen zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden erhoben werden kann, mag sich auch bei näherer Prüfung herausstellen, dass sein Verhalten in Wirklichkeit nicht zu dem Unfall beigetragen hat (vgl. BGH, VRS 24, 34; BGHSt 15, 1 (4) = NJW 1960, 2060; OLG Köln, VRS 75, 342 = NZV 1989, 78 (m. Anm. Schild)).

    Deshalb kommt nach dieser Vorschrift als Täter jeder in Betracht, der, sei es auch zu Unrecht, in den - nicht ganz unbegründeten - Verdacht gerät, den Unfall verursacht oder mitverursacht zu haben (BGHSt 15, 1 (4)).

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 1 Ws 1084/92

    Die Wartepflicht des StGB § 142 entfällt nur dann, wenn das Verhalten eines zur

    Als Täter nach dieser Vorschrift kommt deshalb jeder in Betracht, der, sei es auch zu Unrecht, in den - nicht ganz unbegründeten - Verdacht gerät, den Unfall verursacht oder mitverursacht zu haben (so auch BGH, 22. Juli 1960, 4 StR 232/60, BGHSt 15, 1).

    Die Wartepflicht trifft deshalb jeden zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden, gegen den nach den Umständen der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten Mitverursachung des Unfalls erhoben werden kann (BGHSt 15, 1, 4; OLG Köln NStE Nr. 7 zu § 142 StGB; Cramer in Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl., Rdn. 61 zu § 142 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 31.03.1992 - 1 Ss 124/92

    Ermöglichung der Feststellungen; Falsch parkendes Kraftfahrzeug; Mitverursachung

    Auch der Bundesgerichtshof (BGHSt 15, 1, 4) hat in einer Entscheidung, die allerdings vor der Neufassung des § 142 StGB durch das 13. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. Juni 1975 (BGBl. I S. 1349) ergangen ist, ausgesprochen, daß die Warte- und Duldungspflicht nur dann entfällt, wenn das Verhalten eines "zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden" zweifelsfrei nicht zur Verursachung des Unfalls beigetragen hat.
  • OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329/93

    Kraftfahrzeughalter; Führung; Ermöglichen; Mitverursacher; Unfall;

    Dabei genügt es, daß nach dem äußeren Anschein der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten - nicht not-wendig schuldhaften - Mitverursachung des Unfalls gegen einen zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden erhoben werden kann, mag sich auch bei näherer Prüfung herausstellen, daß sein Verhalten in Wirklichkeit nicht zu dem Unfall beigetragen hat (vgl. BGHSt 15, 1, 4; OLG Köln a.a.O.; VRS 75, 342).
  • OLG Jena, 22.06.2004 - 1 Ss 70/03

    Unfallbeteiligter kann nur sein, wer zum Unfallzeitpunkt am Unfallort anwesend

    Dies setzt nach ganz herrschender Auffassung in Rechtssprechung und Schrifttum, der sich der Senat anschließt, die Anwesenheit am Unfallort im Zeitpunkt des Unfallereignisses voraus (BGHSt 15, 1, 4; OLG Köln NJW 1989, 1683 f.; OLG Stuttgart NStZ 1992, 384 f.; OLG Frankfurt NZV 1997, 125 f.; BayObLG NZV 2000, 133 ; S/S/Cramer/Starnberg-Lieben, StGB , 26. Aufl. § 142 Rn. 21; SK-Rudolphi, StGB , § 142 Rn. 16a; Tröndle/Fischer, StGB , 51 , Aufl., § 142 Rn. 16; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 142 Rn. 29; Lackner/Kühl, StGB , 24. Aufl., § 142 Rn. 4; Janiszewski NStZ 1987, 112, 113; a.M. etwa LK-Geppert, StGB , 11. Aufl., § 142 Rn. 37. Schon der Wortlaut des § 142 Abs. 1 StGB ("nach einem Unfall vom Unfallort entfernt") macht deutlich, dass der Gesetzgeber als Normadressaten nur im Unfallzeitpunkt anwesende mögliche Unfallverursacher betrachtet hat (ebenso Tröndle/Fischer aaO.).
  • BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74

    Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden

  • BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80

    Zur Beihilfe zum vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und

  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87

    Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen

  • KG, 15.07.2014 - 6 U 197/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Verlassen des

  • OLG Koblenz, 02.02.1988 - 2 Ss 24/88

    Voraussetzungen der Unfallbeteiligung i.S.d. § 142 Abs. 4 StGB; Voraussetzungen

  • BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86

    Zeuge - Beweiswürdigung - Randgeschehen

  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 598/60

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis - Überlassen von Motorrädern

  • BGH, 24.08.1965 - 4 StR 353/65

    Reichweite der Warte- und Duldungspflicht nach Straßenverkehrsunfällen -

  • BGH, 26.02.1980 - 4 StR 700/79

    Totschlag in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr -

  • BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80

    Begründungspflicht bei Beschlüssen die die Vereidigung eines Zeugen begründen -

  • BGH, 21.11.1967 - 1 StR 515/67

    Möglichkeit der Vereidigung des Opfers eines Betrugs - Begründungspflicht des

  • BGH, 26.01.1972 - 2 StR 664/71

    Veurteilung wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen mit einem Kind -

  • BGH, 28.03.1973 - 3 StR 22/73

    Schwerer Raub durch einen Überfall auf eine Poststelle - Drohung mit Gewalt oder

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