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   BGH, 17.08.1960 - 2 StR 237/60   

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https://dejure.org/1960,339
BGH, 17.08.1960 - 2 StR 237/60 (https://dejure.org/1960,339)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1960 - 2 StR 237/60 (https://dejure.org/1960,339)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1960 - 2 StR 237/60 (https://dejure.org/1960,339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verteilung der Geschäfte unter die Strafkammern nach zeitlichem Eingang der Sachen bei der Geschäftsstelle - Gewährung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 116
  • NJW 1960, 2109
  • MDR 1960, 1029
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.1957 - 2 ARs 49/57
    Auszug aus BGH, 17.08.1960 - 2 StR 237/60
    Der Grundsatz gilt auch bei einer nach § 63 Abs. 2 GVG zulässigen Änderung der Geschäftsverteilung während des Geschäftsjahres, so u.a. bei der wegen Überlastung notwendigen Errichtung einer weiteren Strafkammer (BGHSt 7, 23; 10, 179) [BGH 04.04.1957 - 2 ARs 49/57].
  • BGH, 04.04.1957 - 4 StR 82/57
    Auszug aus BGH, 17.08.1960 - 2 StR 237/60
    Der Grundsatz gilt auch bei einer nach § 63 Abs. 2 GVG zulässigen Änderung der Geschäftsverteilung während des Geschäftsjahres, so u.a. bei der wegen Überlastung notwendigen Errichtung einer weiteren Strafkammer (BGHSt 7, 23; 10, 179) [BGH 04.04.1957 - 2 ARs 49/57].
  • BGH, 28.09.1954 - 5 StR 275/53
    Auszug aus BGH, 17.08.1960 - 2 StR 237/60
    Der Grundsatz gilt auch bei einer nach § 63 Abs. 2 GVG zulässigen Änderung der Geschäftsverteilung während des Geschäftsjahres, so u.a. bei der wegen Überlastung notwendigen Errichtung einer weiteren Strafkammer (BGHSt 7, 23; 10, 179) [BGH 04.04.1957 - 2 ARs 49/57].
  • RG, 22.01.1904 - 6217/03

    1. Bedarf es auch zur Bildung der Ferienkammern oder Feriensenate einer Anordnung

    Auszug aus BGH, 17.08.1960 - 2 StR 237/60
    Bei dieser Sachlage kann unerörtert bleiben, ob die Rüge unvorschriftsmäßiger Besetzung auch deshalb begründet wäre, weil nicht das Präsidium, sondern der Landgerichtspräsident die Ferienstrafkammern gebildet hatte, §§ 63 Abs. 2, 64 Abs. 1, 201 GVG (vgl. hierzu RGSt 37, 59; 40, 84).
  • RG, 22.03.1907 - IV 1128/06

    Ist es zulässig, die Ferienkammer unter Zuziehung von Amtsrichtern als

    Auszug aus BGH, 17.08.1960 - 2 StR 237/60
    Bei dieser Sachlage kann unerörtert bleiben, ob die Rüge unvorschriftsmäßiger Besetzung auch deshalb begründet wäre, weil nicht das Präsidium, sondern der Landgerichtspräsident die Ferienstrafkammern gebildet hatte, §§ 63 Abs. 2, 64 Abs. 1, 201 GVG (vgl. hierzu RGSt 37, 59; 40, 84).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Er ist damit nach einhelliger Auffassung ein Ausdruck des im Gleichheitssatz enthaltenen Willkürverbots (BVerfGE 3, 359, 364; 4, 412, 417; BGHSt 9, 367; 11, 106, 110; 15, 116; BGHZ 20, 335; Kern, Der gesetzliche Richter, S. 202 und JZ 1956, 409; Bockelmann, GoltdArch 1957, 357 und NJW 1958, 889; Arndt, JZ 1956, 633).

    Deshalb hat der 2. Strafsenat mit Recht eine Einflussnahme von Justizverwaltungsstellen auf die Geschäftsverteilung auch dann als unzulässig bezeichnet, wenn sie mit der Rücksicht auf den Umfang der einzelnen Sache, die unterschiedliche Belastung der Kammern (Senate), die vermeintlichen besonderen Sachkunde einer Kammer oder aus ähnlichen Zweckmäßigkeits- Gesichtspunkte begründet wird (BGHSt 15, 116, 118).

    Dieses "blindlings"- Erfordernis war in dem in BGHSt 15, 116 behandelten Fall auch nach Auffassung des erkennenden Senats zweifelsfrei nicht erfüllt.

    Sie kann bei keinem wie auch immer gearteten Geschäftsverteilungssystem ganz ausgeschlossen werden (BGHSt 7, 24; 15, 116; BGH, NJW 1958, 918).

  • BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79

    Rechtswidriger Geschäftsverteilungsplan - Bewusste Manipulation der Zuständigkeit

    Zu ihnen gehört, daß die Zuteilung der einzelnen Sachen sich nach allgemeinen Merkmalen richtet, die gewährleisten, daß die einzelne Sache frei von Manipulationsmöglichkeiten "blindlings" an den zuständigen Spruchkörper gelangt (BGHSt 7, 24 [BGH 28.09.1954 - 5 StR 275/53]; 15, 116, 117) [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60]BGHZ 40, 91, 94).

    Jedenfalls stehen die von diesem Zivilsenat entwickelten Rechtsgrundsätze in Einklang mit den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts und der Strafsenate des Bundesgerichtshofs, die ihren Niederschlag in den Entscheidungen gefunden haben, auf die das Urteil des VIII. Zivilsenats ausdrücklich Bezug nimmt (BVerfGE 3, 359; 9, 223; BGHSt 9, 367; 11, 106; 15, 116) [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60].

    Eine Regelung, die schlechthin alle Einflußmöglichkeiten ausschließt und dennoch praktikabel ist, erscheint kaum vorstellbar (BGHSt 15, 116, 117) [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60].

    "Es dürfen aber keine Merkmale gewählt werden, die unter bestimmten Voraussetzungen eine bewußte Zuteilung nach irgendwelchen Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten sogar nahelegen" (BGHSt 15, 116, 117) [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60].

  • BGH, 02.11.1989 - 1 StR 354/89

    Regelung der Zuständigkeit - Missbrauch - Geschäftsverteilung

    Die Rechtsprechung hat eine bewegliche Zuständigkeitsregelung für zulässig gehalten, soweit sie unter justizgemäßen Gesichtspunkten generalisiert und sachfremden Einflüssen auf das Verfahren vorbeugt (BVerfGE 9, 223; 18, 423; BGHSt 9, 367; 15, 116; BGH, Urt. vom 26. Juni 1980 - 1 StR 785/79).

    Eine Regelung, die schlechthin alle Einflußmöglichkeiten ausschließt und dennoch praktikabel ist, erscheint kaum vorstellbar (BGHSt 15, 116, 117).

    Danach dürfen lediglich keine Merkmale gewählt werden, die unter bestimmten Voraussetzungen eine bewußte Zuteilung nach irgendwelchen Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten nahelegen (BGHSt 15, 116, 117).

  • BGH, 16.06.2021 - StB 25/21

    Geschäftsverteilungsplan (gesetzlicher Richter; generell-abstrakte Regelung;

    Sie verknüpft - wie heute für die Verteilung erstinstanzlicher Verfahren in Strafsachen an den Land- und Oberlandesgerichten vielfach üblich - die Zuständigkeit der Spruchkörper mit dem Kriterium der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs beim Gericht (sogenanntes Turnus- oder Rotationsprinzip; vgl. hierzu schon BGH, Urteil vom 17. August 1960 - 2 StR 237/60, BGHSt 15, 116, 117 f.; ferner Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 21e Rn. 154 f.).
  • BGH, 19.11.1962 - VIII ZR 204/61

    Rechtsmittel

    Er würde damit aber von dem Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 17. August 1960 - StR 237/60 - (BGHSt 15, 116 [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60]) abweichen.
  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77

    Standeswidrige Werbung

    Der Hinweis der Beschwerdeführer auf die Entscheidung BGHSt 15, 116 und die Kommentierung in Löwe/Rosenberg zu § 21 e GVG ist verfehlt.
  • BAG, 14.04.1961 - 1 AZR 290/59

    Geschäftsverteilung - Eingang der Sachen - Eintragung in das Berufungsregister -

    7 Eine von der in den vorerwähnten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes abweichende Meinung vertritt allerdings neuerdings der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung vom 17- August I960 (NJW 60, 2109) Er hat dort eine Verteilung der Geschäfte unter die Strafkammern nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei der Geschäftsstelle als unzulässig angesehen.
  • BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71

    Rechtsfolgen bei Mängeln im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung

    Die Entscheidung BGHSt 15, 116 trifft einen anderen Fall, in dem der Geschäftsverteilungsplan eine bewußte Zuteilung der Sachen nach dem Ermessen der Geschäftsstelle zuließ.
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 226/66

    Beschränkung eines Strafkammervorsitzenden in der Wahrnehmung der ihm als solchem

    Von diesem Rechtsgedanken geht im übrigen die von der Revision fälschlicherweise für ihre gegenteilige Auffassung angeführte Entscheidung BGHSt 15, 116, 117 [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60] ebenfalls aus.
  • BVerwG, 29.08.1974 - VI C 58.74

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Die mögliche vorschriftswidrige Besetzung eines über andere Klagen aus dem Sachgebiet des Rechts der Kriegsdienstverweigerung erkennenden Spruchkörpers des Verwaltungsgerichts, die am selben Tag vor der vorliegenden Klage oder nach ihr eingegangen sind und deren Eingangsreihenfolge der Registraturbedienstete bei der Geschäftsverteilung festgelegt hat (vgl. hierzu BGHZ 40, 91; BAG, Urteil vom 14. April 1961 - 1 AZR 290.59 - [NJW 1961, 1740] und auch BGHSt 15, 116 [BGH 17.08.1960 - 2 StR 237/60]), kann der Revision im vorliegenden Verfahren nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BGH, 04.10.1988 - 5 StR 374/88

    Begründung der Revision mit der Blindheit eines Schöffen

  • BGH, 16.06.2021 - StB 26/21
  • OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 49/96

    Vorliegen eines Verstoßes gegen die Besetzung des Gerichtes bei Aufteilung der

  • BGH, 05.03.1963 - 5 StR 590/62

    Rechtsmittel

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