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   BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60   

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BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60 (https://dejure.org/1960,259)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1960 - 3 StR 28/60 (https://dejure.org/1960,259)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1960 - 3 StR 28/60 (https://dejure.org/1960,259)
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Untergrabung SED/FDGB

§ 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht, Bindung der Staatsanwaltschaft an die höchstrichterliche Rechtsprechung, (strittig, vgl. § 150 GVG)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Duldung von SED-Kontakten - Geheimbündelei in staatsgefährdender Absicht - Zum staatsanwaltschaftlichen Anklagemonopol - Pflicht der Strafverfolgungsbehörden bei genügenden Anhaltspunkten für eine Verurteilung des Verdächtigen einzuschreiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 92; StPO § 152, § 163, § 170

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bindung der StA an Rspr 1

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 155
  • NJW 1960, 2346
  • MDR 1961, 158
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.12.1956 - 2 StE 15/56

    Otto John

    Auszug aus BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60
    Auch wer die staatsfeindlichen Ziele der SED nicht teilt, an deren Untergrabungsaktionen aber dennoch bewußt teilnimmt, handelt in verfassungsfeindlicher Absicht (BGHSt 10, 163; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].

    Das Landgericht verkennt die rechtliche Bedeutung der Entscheidungen BGHSt 10, 163 und 11, 171.

  • BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57

    Viktor Agartz

    Auszug aus BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60
    Auch wer die staatsfeindlichen Ziele der SED nicht teilt, an deren Untergrabungsaktionen aber dennoch bewußt teilnimmt, handelt in verfassungsfeindlicher Absicht (BGHSt 10, 163; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].

    Das Landgericht verkennt die rechtliche Bedeutung der Entscheidungen BGHSt 10, 163 und 11, 171.

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
    Auszug aus BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60
    Einen freigesprochenen Angeklagten können auch dann keine Verfahrenskosten treffen, wenn entsprechend den in BGH NJW 1955, 71 entwickelten Richtlinien eine Sicherungsmaßnahme verhängt wird (BGH NJW 1960, 1867, 3 StR 25/60 vom 25. Juli 1960).
  • BGH, 22.10.1958 - 3 StR 27/58
    Auszug aus BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60
    Das Landgericht hätte den Angeklagten also nach § 92 StGB verurteilen müssen, und zwar nicht nur wegen Versuchs, sondern nach den Grundsätzen der Entscheidungen BGH 3 StR 9/60 vom 30. März 1960, 3 StR 27/58 vom 22. Oktober 1958 (NJW 1958, 2025) wegen vollendeter Tat, sofern der Beginn der Reise nach Annahme des FDGB-Auftrages bereits ein Unterstützen des strafbaren Nachrichtendienstes des FDGB war, was nach Sachlage kaum zweifelhaft ist.
  • BGH, 30.03.1960 - 3 StR 9/60

    Zulässigkeit von Schlussfolgerungen aus dem Geständnis eines Angeklagten im

    Auszug aus BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60
    Das Landgericht hätte den Angeklagten also nach § 92 StGB verurteilen müssen, und zwar nicht nur wegen Versuchs, sondern nach den Grundsätzen der Entscheidungen BGH 3 StR 9/60 vom 30. März 1960, 3 StR 27/58 vom 22. Oktober 1958 (NJW 1958, 2025) wegen vollendeter Tat, sofern der Beginn der Reise nach Annahme des FDGB-Auftrages bereits ein Unterstützen des strafbaren Nachrichtendienstes des FDGB war, was nach Sachlage kaum zweifelhaft ist.
  • BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57

    Schädliche Neigungen I

    Auszug aus BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60
    Auch wer die staatsfeindlichen Ziele der SED nicht teilt, an deren Untergrabungsaktionen aber dennoch bewußt teilnimmt, handelt in verfassungsfeindlicher Absicht (BGHSt 10, 163; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Schließlich enthält auch die Wertung, daß den Angeklagten im zweiten Tatkomplex lediglich ein vermeidbarer Gebotsirrtum zugute zu halten sei (vgl. BGHSt 15, 155; 19, 295; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 95f), keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten, ohne daß dies besonderer Begründung bedürfte.
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise

    Die Vorschrift ist - ebenso wie § 152 Abs. 2 und § 160 StPO - eine Ausprägung des Legalitätsgrundsatzes, der zu den wesentlichen Grundprinzipien des Strafverfahrensrechts zählt (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1960 - 3 StR 28/60, BGHSt 15, 155, 159; Urteil vom 21. April 1988 - III ZR 255/86, NJW 1989, 96, 97; Urteil vom 18. Juni 1970 - III ZR 95/68, NJW 1970, 1543, 1544; Kölbel in MüKo-StPO, § 160 Rn. 29 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82, NStZ 1982, 430 (zu § 152 Abs. 2 StPO)).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Diese Aufgabe des Staatsanwalts, der gegebenenfalls Rechtsmittel auch zugunsten des Beschuldigten einzulegen (§§ 296 Abs. 2, 301 StPO ) und den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten zu stellen hat (§ 365 StPO ), schließt es aus, ihn auch nur formell im Strafverfahren als Partei zu begreifen (vgl. BGHSt 15, 155 (159); 24, 170 (171); OLG Stuttgart, NJW 1974, S. 1394 (1395); Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO , 23. Aufl., Einl., Kap. 13, Rdnr. 44; Schütz in Festschrift für Küchenhoff, 1972, S. 985 (992 f.); Wendisch in Festschrift für Schäfer, 1980, S. 243 (247 f)).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2007 - 1 Ws 47/07

    Legalitätsgrundsatz: Verpflichtung zur Anklageerhebung bei von der

    Nach Auffassung des Senats folgt bei derart unterschiedlicher rechtlicher Bewertung einer Rechtsfrage, wobei Strafbarkeit nach ernstzunehmender Meinung in Betracht kommt, aus dem Legalitätsgrundsatz die Obliegenheit zur Anklageerhebung, sofern im Übrigen alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (BGHSt 15, 155; Meyer-Goßner GVG 49. Aufl. Vor § 141 Rn. 11).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auch wenn sich der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 16, 367 nicht allgemeinverbindlich festgelegt hatte, diese Entscheidung für Staatsanwaltschaften nicht zum Schutze des Legalitätsprinzips bindend (vgl. BGHSt 15, 155 ff.) war und die neuere Rechtsprechung auch nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 GVG von der früheren abweicht (zutreffend Kanski, Zur Strafbarkeit von Submissionsabsprachen, Diss. 1996, S. 141 f.), so hat sich doch die Strafverfolgungspraxis bis 1992 an der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert.
  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    Für ein Ermessen der Strafverfolgungsbehörde ist insoweit kein Raum (BGH 23. September 1960 - 3 StR 28/60 - BGHSt 15, 155 = NJW 1960, 2346; OLG Zweibrücken 8. März 2007 - 1 Ws 47/07 - NStZ 2007, 420).
  • BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (Rüge mangelhafter Verteidigung;

    Die Staatsanwaltschaft ist im Strafprozess nicht Partei (BGHSt 15, 155, 159; Pfeiffer in KK 5. Aufl. Einl. Rdn. 63; Bergmann in Anwaltskommentar, StPO § 141 GVG Rdn. 1 jew. m. w. N.), sondern ein der rechtsprechenden Gewalt zugeordnetes Organ (BGHSt 24, 170, 171; Pfeiffer aaO Rdn. 61), das, wie sich etwa aus § 160 Abs. 2 StPO ohne weiteres ergibt, der Objektivität verpflichtet ist (vgl. Pfeiffer aaO Rdn. 63 m. w. N.).
  • LG Landshut, 20.08.2013 - 6 Qs 86/13

    Zustellung eines Strafbefehls an einen zustellungsbevollmächtigten Polizeibeamten

    Nicht hierzu gehören die Staatsanwaltschaft (vgl. BVerfGE 63, 45 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 864/81]; BGHSt 15, 155) und damit die ihr untergeordneten "Hilfsbeamten" des Polizei- oder Zolldienstes, soweit nicht ausnahmsweise deren Mitarbeiter oder nahe Angehörige Geschädigte sind.
  • VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 5302/15

    Besoldung des Bezirksnotars

    Sie sind weisungsgebundene Beamte im Bereich der Exekutive (BGH, Urteil vom 23.09.1960 - 3 StR 28/60 -, BGHSt 15, 155 Rn. 11), was auch eine Zuordnung in eine andere Besoldungsordnung rechtfertigen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.11.1997 - 2 BvF1/70 -, BVerfGE 32, 199 ).
  • OLG Stuttgart, 09.05.2003 - 1 Ss 188/03

    Bußgeldhauptverhandlung: Verfahrensfehlerhafte Verhandlung ohne die

    Sie ist nicht Partei und darf es nicht sein (BGHSt 15, 155, 159 = NJW 1960, 234).
  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 3/63

    Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer in Tateinheit

  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61

    Unterhaltung von Beziehungen zum Sowjetzonalen Deutschen Turn- und Sportbund

  • OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge der Generalstaatsanwaltschaft nach § 356a StPO

  • OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74

    Gründe für die Ausschließung eines Staatsanwalts von der Ausübung seines Amtes;

  • BGH, 19.01.1962 - 3 StR 41/61

    Formgerechte Begründung einer Richterablehnung wegen Befangenheit - Politische

  • BGH, 29.03.1961 - 3 StR 6/61

    Beurteilung des Apparats der kommunalen "Westarbeit" als Ersatzorganisation der

  • BGH, 17.11.1962 - 3 StR 41/62

    Rechtliche Anforderungen an die Würdigung von Indizienbeweisen - Verstoß gegen

  • BGH, 15.05.1962 - 3 StR 18/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 19/61

    Rüge der Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts - Rüge der unrichtigen

  • BGH, 05.07.1961 - 3 StR 16/61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 15.05.1962 - 3 StR 14/62

    Verunglimpfungen der Bundesregierung und des Bundesministers für Verteidigung

  • BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 14.06.1961 - 7 StE 3/61

    Rechtsmittel

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