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   BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60   

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https://dejure.org/1960,143
BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60 (https://dejure.org/1960,143)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1960 - 4 StR 433/60 (https://dejure.org/1960,143)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1960 - 4 StR 433/60 (https://dejure.org/1960,143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Revisionsfrist bei Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten (§ 341 Abs. 2 StPO)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 263
  • NJW 1961, 419
  • MDR 1961, 339
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Ihnen gegenüber ist die mündliche Begründung ohne Bedeutung; sie unterrichtet die Prozeßbeteiligten nur vorläufig darüber, welche Gründe das Gericht zu seiner Entscheidung bestimmt haben (BGHSt 2, 63, 66; 7, 363, 370, 371; 8, 411).

    Gleiches ist bei einem Widerspruch zwischen den mündlich mitgeteilten und den schriftlichen Gründen anzunehmen (BGHSt 7, 363, 371).

  • RG, 07.11.1922 - IV 302/22

    Muß ein während der Urteilsverkündung gestellter Vertagungs- oder Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    § 230 Abs. 1 StPO bestimmt allerdings, daß gegen einen ausgebliebenen Angeklagten eine Hauptverhandlung nicht stattfindet, und zur Hauptverhandlung gehört die Urteilsverkündung, die aus der Verlesung der Urteilsformel und der Eröffnung der Urteilsgründe besteht (§ 268 Abs. 2 StPO ), so daß sie erst beendet ist, wenn die Mitteilung beider Teile des Urteils abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; BGH NJW 1953, 155 Nr. 25).

    Denn nach Beginn der Urteilsverkündung können keine Anträge mehr angebracht werden; das Gericht braucht auch auf irgendwelche, an sich noch möglichen Anregungen des Angeklagten, die zum Wiedereintritt in die Verhandlung oder wenigstens zur Änderung der Urteilsformel führen könnte, nicht einzugehen (RGSt 57, 142; 59, 420, 421).

  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Ebenso wird der mit § 230 Abs. 1 StPO verfolgte Zweck der u.a. darin besteht, dem Angeklagten die Möglichkeit allseitiger und uneingeschränkter Verteidigung, insbesondere durch Stellung von Anträgen auf Grund des von ihm selbst wahrgenommenen Verlaufs der Hauptverhandlung zu sichern (BGHSt 3, 187, 190), nicht gefährdet, wenn der Angeklagte bei Eröffnung der Urteilsgründe nicht zugegen ist.
  • BGH, 08.07.1955 - 5 StR 43/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Dementsprechend kann die Revision auch nicht damit begründet werden, daß unterlassen worden ist, die Urteilsgründe mündlich mitzuteilen, weil das Urteil nicht hierauf beruhen kann (Löwe/Rosenberg, StPO 1958, 5 b zu § 268 ); das gilt selbst, wenn die Eröffnung der Urteilsgründe zuvor beabsichtigt war (BGHSt 8, 41).
  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 1114/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    § 230 Abs. 1 StPO bestimmt allerdings, daß gegen einen ausgebliebenen Angeklagten eine Hauptverhandlung nicht stattfindet, und zur Hauptverhandlung gehört die Urteilsverkündung, die aus der Verlesung der Urteilsformel und der Eröffnung der Urteilsgründe besteht (§ 268 Abs. 2 StPO ), so daß sie erst beendet ist, wenn die Mitteilung beider Teile des Urteils abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; BGH NJW 1953, 155 Nr. 25).
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Ihnen gegenüber ist die mündliche Begründung ohne Bedeutung; sie unterrichtet die Prozeßbeteiligten nur vorläufig darüber, welche Gründe das Gericht zu seiner Entscheidung bestimmt haben (BGHSt 2, 63, 66; 7, 363, 370, 371; 8, 411).
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Hiervon ausgehend hat es bei seiner Strafzumessung ohne Rechtsirrtum die äußeren und inneren Tatumstände unter Heranziehung der hierfür erheblichen Umstände gegeneinander abgewogen (vgl. BGHSt 4, 8, 10).
  • RG, 16.11.1925 - II 419/25

    1. Ist die Stellung eines Beweisantrags nach Beratung und Beschließung des

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Denn nach Beginn der Urteilsverkündung können keine Anträge mehr angebracht werden; das Gericht braucht auch auf irgendwelche, an sich noch möglichen Anregungen des Angeklagten, die zum Wiedereintritt in die Verhandlung oder wenigstens zur Änderung der Urteilsformel führen könnte, nicht einzugehen (RGSt 57, 142; 59, 420, 421).
  • RG, 09.12.1937 - 3 D 639/37

    1. Ein Urteil, das entgegen der Vorschrift des § 173 Abs. 1 GVG. unter Ausschluß

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Wird sie nicht verkündet, so liegt kein Urteil im Rechtssinne vor (RGSt 71, 377, 379).
  • RG, 25.10.1927 - I 441/27

    1. Ist nach Abschluß der Urteilsverkündung die nachträgliche Verkündung eines

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    § 230 Abs. 1 StPO bestimmt allerdings, daß gegen einen ausgebliebenen Angeklagten eine Hauptverhandlung nicht stattfindet, und zur Hauptverhandlung gehört die Urteilsverkündung, die aus der Verlesung der Urteilsformel und der Eröffnung der Urteilsgründe besteht (§ 268 Abs. 2 StPO ), so daß sie erst beendet ist, wenn die Mitteilung beider Teile des Urteils abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; BGH NJW 1953, 155 Nr. 25).
  • RG, 17.03.1910 - 186/10

    Kann die Zustellung der Ladung des Angeklagten zur Hauptverhandlung rechtswirksam

  • RG, 13.05.1924 - IV 987/23

    Liegt ein Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO. (n. F.) vor, wenn der

  • RG, 24.09.1889 - 1801/89

    Kann die Zustellung des Urteiles an den von dem Erscheinen in der

  • BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18

    Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur

    Der gegen die Beachtlichkeit des in den schriftlichen Urteilsgründen entfalteten "weiteren gleichheitsrechtlichen Kontextes" gerichtete Einwand, maßgeblich seien allein die mündlichen Urteilsgründe, zeigt nicht auf, dass die dem entgegenstehende fachgerichtliche Auffassung (vgl. auch BSG, Beschluss vom 10. April 1961 - 10 RV 715/58 -, NJW 1961, S. 1183; BGHSt 15, 263 ; BFH, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - III B 56/95 -, juris, Rn. 9) verfassungswidrig sein könnte.
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Im Übrigen bestimmt sich die Frage, ob ein Verfahrensteil als wesentlich einzuordnen ist, nach dem Zweck der jeweils betroffenen Vorschriften sowie danach, in welchem Umfang ihre sachliche Bedeutung betroffen sein kann (BGHSt 15, 263, 264; Frister aaO § 247 Rdn. 83; Frisch in SK-StPO (2005) § 338 Rdn. 104).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Den Angriffen, die der Beschwerdeführer gegen die angeblichen Widersprüche in den Urteilsgründen des Bundesgerichtshofs richtet, kommt nur insoweit verfassungsrechtliche Relevanz zu, als damit geltend gemacht werden soll, die - allein maßgeblichen (vgl. BGHSt 15, 263) - schriftlichen Gründe enthielten in wichtigen Punkten so evidente Widersprüche, daß sich der Schluß aufdränge, sachfremde Erwägungen hätten die Urteilsfindung beeinflußt.
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Die Anwesenheitspflicht soll dem Angeklagten nicht nur das rechtliche Gehör gewährleisten, sondern soll ihm auch "die Möglichkeit allseitiger und uneingeschränkter Verteidigung, insbesondere durch Stellung von Anträgen auf Grund des von ihm selbst wahrgenommenen Verlaufs der Hauptverhandlung, sichern" (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1960 - 4 StR 433/60, BGHSt 15, 263, 264).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Nur mit Verkündung der Urteilsformel nach § 268 Abs. 2 Satz 1 StPO ergeht "ein Urteil im Rechtssinne" (BGH, Urteile vom 8. Juli 1955 - 5 StR 43/55, BGHSt 8, 41, 42; vom 2. Dezember 1960 - 4 StR 433/60, BGHSt 15, 263, 264 und vom 26. Juli 1961 - 2 StR 575/60, BGHSt 16, 178, 180; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 268 Rn. 20 und § 260 Rn. 25; MüKoStPO/Moldenhauer, § 268 Rn. 12; Kuckein/Bartel in KK-StPO, 8. Aufl., § 268 Rn. 3).
  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim

    Entsprechend dieser Systematik ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Verkündung eine Einheit bildet; sie vermittelt den Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit die Kenntnis, wie das Gericht entschieden und aus welchen Gründen es so erkannt hat; erst mit der abschließenden Mitteilung der Urteilsgründe ist die Verkündung beendet (vgl. BGHSt 5, 5, 9; 15, 263, 265; siehe auch OLG Stuttgart NStZ 1986, 520; KG JR 1992, 304; BayObLG MDR 1993, 892 f.).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Die mündlichen Angaben des Vorsitzenden sollen die Prozeßbeteiligten und die bei der Verkündung anwesenden Personen nur vorläufig über die Gründe unterrichten, die das Gericht zu seiner Entscheidung bestimmt haben (BGHSt 8, 42; 15, 263, 264; vgl. auch BGHSt 2, 63, 66; Geier in Loewe/Rosenberg, StPO § 266 Anm. 3 b); Sax in KMR StPO § 260 Anm. 2 b)).

    Fehlt er aber während eines unwesentlichen Teiles oder während der Verkündung der Urteilsgründe, ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO nicht gegeben (vgl. RGSt 38, 216; 58, 180 m.w. Nachw,; BGHSt 15, 263).

  • BGH, 22.02.1996 - 1 StR 23/96

    Revision - Übersetzung der Urteilsgründe - Entfernung aus Gerichtssaal - Richter

    Mündliche Angaben des Vorsitzenden sind insoweit ohne Bedeutung (BGH aaO. 42; BGHSt 15, 263, 264 f.; Pfeiffer/Fischer, StPO § 268 Rdn. 4), wenngleich die unvollständige Eröffnung einen Verstoß gegen § 268 Abs. 2 Satz 1 StPO darstellt.

    Auf dieser Gesetzesverletzung, die der Urteilsfindung erst nachfolgt, kann das Urteil jedoch nicht beruhen (BGHSt 8, 41, 42 [BGH 08.07.1955 - 5 StR 43/55]; 15, 263, 265).

    Der Angeklagte hat nach Beginn der Urteilsverkündung zwar keinen Anspruch mehr darauf, daß das Gericht Anregungen oder Einwendungen entgegennimmt (BGHSt 15, 263, 264).

  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge

    aa) Die Obliegenheit, bei Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO auch darzulegen, dass es sich bei den in Abwesenheit eines notwendigen Beteiligten vollzogenen Verfahrensvorgängen um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 15, 263 ; 26, 84 ).
  • OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03

    Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist,

    Nach § 341 Abs. 2 StPO wird die Revisionseinlegungsfrist, wenn die Verkündung des Urteils nicht in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden hat, für ihn erst mit der Zustellung des vollständigen Urteils in Lauf gesetzt (BGHSt 15, 263, 265; Meyer-Goßner a.a.O. § 341 Rdn. 11; Kuckein in KK-StPO, 4. Auflage, § 341 Rdn. 19; LR-Hanack, StPO, 25. Auflage, § 341 Rdn. 21).

    Zur Unterrichtung des Betroffenen, die bei seiner Anwesenheit in der Hauptverhandlung durch die Eröffnung der Urteilsgründe im Rahmen der mündlichen Urteilsverkündung nach §§ 46 Abs. 1 OWiG, 268 StPO erfolgt, ist die schriftliche Begründung hier unerlässlich (Senge in KK-OWiG a.a.O. Rdn. 4; vgl. a. BGHSt 15, 263, 265).

  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

  • OLG Stuttgart, 13.12.1985 - 4 Ws 374/85

    Berufungseinlegung; Fristbeginn; Urteilszustellung; Eigenmächtiges Entfernen;

  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73

    Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) -

  • BGH, 18.01.1978 - 2 StR 603/77

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

  • OLG Brandenburg, 01.03.2017 - 53 Ss OWi 90/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Form und Inhalt des Urteils; nachträgliche

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch

  • OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11

    Eigenmächtiges Sich-Entfernen eines Angeklagten im Anschluss an eine

  • BGH, 12.08.1986 - 1 StR 420/86

    Erfordernis der Anwesenheit des Angeklagten bei der Hauptverhandlung - Ausnahmen

  • BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62

    Zustellung des Kartellbußgeldbescheides

  • BGH, 22.04.1998 - 2 StR 113/98

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist

  • BGH, 09.02.1988 - 5 StR 6/88

    Nicht ordnungsgemäße Besetzung des Schwurgerichts aufgrund eines unzureichenden

  • BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72

    Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit während der Hauptverhandlung -

  • OLG Koblenz, 30.09.2003 - 1 Ws 703/03

    Kostenentscheidung, Nachholung, Urteilsberichtigung, Urteilsergänzung

  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge in Bezug auf die zweitweilige

  • BGH, 06.08.1970 - 4 StR 518/69

    Verjährung der Strafverfolgung bei Straftaten aus der NS-Zeit - Zulässigkeit der

  • BGH, 24.01.1995 - 1 StR 744/94

    Abwesenheit eines Angeklagten - Rechtlicher Hinweis - Beihilfe - Mittäterschaft -

  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 535/88

    Beweisaufnahme - Beweisantrag - Hauptverhandlung - Beurlaubung des Angeklagten

  • BayObLG, 04.05.1993 - 3 ObOWi 37/93
  • OLG Hamm, 22.05.1980 - 2 Ss 400/80

    Anwesenheit eines Verteidigers bei der Verkündung der Urteilsformel im

  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74

    Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen -

  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 263/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Widerstand gegen

  • OLG Brandenburg, 01.03.2017 - Ss OWi 50/17
  • BGH, 08.03.1979 - 4 StR 708/78

    Rüge der fehlerhaften Verwerfung von Ablehnungsgesuchen nach Revisionsmaßstäben -

  • BGH, 29.01.1975 - 2 StR 634/74

    Vollständige neue Urteilsbegründung nachdem die zunächst begonnene mündliche

  • BGH, 17.07.1962 - 2 StR 70/62

    Strafbarkeit wegen schwerer passiver Bestechung - Falschbeurkundung im Amt -

  • BGH, 03.02.1988 - 3 StR 500/87

    Eröffnung der Urteilsgründe als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung - Rüge der

  • BGH, 27.02.1979 - 5 StR 19/79

    Wirkungen der Verhandlungsunfähigkeit einer Angeklagten bei Eröffnung der

  • BGH, 22.02.1973 - 4 StR 524/72

    Minder schwerer Fall des Totschlags - Tötung infolge schwerer Beleidigung und

  • BGH, 19.07.1972 - 3 StR 82/72

    Strafbarkeit wegen Betruges sowie wegen Unterschlagung, Urkundenfälschung,

  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 3 Ws 371/00

    Urteilsverkündung in Anwesenheit des Angeklagten, Beweiskraft des Protokolls,

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80
  • BGH, 05.09.1961 - 5 StR 323/61

    Rechtsmittel

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