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   BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60   

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https://dejure.org/1961,45
BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60 (https://dejure.org/1961,45)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1961 - 1 StR 132/60 (https://dejure.org/1961,45)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1961 - 1 StR 132/60 (https://dejure.org/1961,45)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der Überschuldung durch Aufstellung eines Vermögensstatus - Fahrlässige Unterlassung des Konkursantrages - Falsche Angaben bei der Anmeldung zur Erhöhung des Stammkapitals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 306
  • NJW 1961, 740
  • MDR 1961, 705
  • DB 1961, 569
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
    Auf die Behauptung, daß an diese Zeugen bestimmte Fragen nicht gestellt worden seien, kann keine Aufklärungsrüge gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 14.04.1954 - 1 StR 565/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
    Lag keine Überschuldung mehr vor, so war eine Verpflichtung des Angeklagten zur Antragstellung gemäß § 64 GmbHG genausowenig gegeben, wie wenn es gelungen wäre, die Überschuldung innerhalb der Dreiwochenfrist durch eine entsprechende Erhöhung den Stammkapitals zu beseitigen (vgl. BGH 1 StR 565/53 vom 14. April 1954 S. 25; RGSt 37, 324).
  • BGH, 10.12.1954 - 1 StR 137/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
    Sie hat ferner nicht berücksichtigt, daß der Angeklagte mit der Hingabe der vordatierten Schecks stillschweigend zugesichert hat, die Papiere hätten einen Vermögenswert, würden also bei Vorlage eingelöst werden (BGH 4 StB 799/53 (S. 8) vom 8. April 1954 und 1 StR 137/54 (S. 5) vom 10. Dezember 1954).
  • BGH, 06.03.1956 - 5 StR 589/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
    Die Entscheidung 5 StR 589/55 vom 6. März 1956 enthält den im Erläuterungsbuch wiedergegebenen Satz, hatte es jedoch sachlich nur mit einem Fall des § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO zu tun und erklärt im übrigen ausdrücklich, daß im Falle der dort vorgeschriebenen Antragstellung auf jeden Fall der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben ist.
  • BGH, 19.11.1953 - 4 StR 570/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
    Dagegen haben die Entscheidungen BGH 3 StR 404/54 vom 27. Januar 1955 (LM Nr. 16 zu § 140 StPO) und 4 StR 570/53 vom 19. November 1953 für gleichgelagerte Fälle ausdrücklich die Anwendbarkeit des § 338 Nr. 5 StPO bejaht.
  • BGH, 28.10.1952 - 2 StR 435/52
    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
    Die Entscheidungen 2 StS 435/52 vom 28. Oktober 1952 (NJW 1953, 116) und 5 StR 34/55 vom 1. März 1955 betrafen zwar ähnliche Fälle und bejahten das Beruhen des Urteils auf dem Verstoß gegen § 140 Abs. 2 StPO, setzten sich aber mit der Frage der Anwendbarkeit des § 338 Nr. 5 StPO nicht auseinander.
  • BGH, 27.01.1955 - 3 StR 404/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
    Dagegen haben die Entscheidungen BGH 3 StR 404/54 vom 27. Januar 1955 (LM Nr. 16 zu § 140 StPO) und 4 StR 570/53 vom 19. November 1953 für gleichgelagerte Fälle ausdrücklich die Anwendbarkeit des § 338 Nr. 5 StPO bejaht.
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 247/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
    Mit dieser Begründung verkennt es entweder, daß § 84 GmbHG nicht nur die vorsätzliche, sondern auch die fahrlässige Unterlassung des Konkursantrages erfaßt (RG JW 1905, 551; BGH 1 StR 247/56 vom 21. Dezember 1956), oder, welche Anforderungen an die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns im Sinne des § 43 GmbHG zu stellen sind.
  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 34/55

    Anforderungen an den Inhalt der Rüge eines Angeklagten zur Niederschrift eines

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
    Die Entscheidungen 2 StS 435/52 vom 28. Oktober 1952 (NJW 1953, 116) und 5 StR 34/55 vom 1. März 1955 betrafen zwar ähnliche Fälle und bejahten das Beruhen des Urteils auf dem Verstoß gegen § 140 Abs. 2 StPO, setzten sich aber mit der Frage der Anwendbarkeit des § 338 Nr. 5 StPO nicht auseinander.
  • BGH, 30.06.1959 - 1 StR 639/58

    Späte Opfer

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
    Er hält schon deshalb nicht der Nachprüfung stand, weil das Landgericht den Angeklagten wegen Nichtnachweisbarkeit des inneren Tatbestands freigesprochen hat, ohne zuvor einwandfreie und übersichtliche Feststellungen zur äußeren Tatseite getroffen und danach die Vortrage beantwortet zu haben, ob für den Angeklagten eine Verpflichtung zur Beantragung des Konkurses oder des gerichtlichen Vergleichsverfahrens wegen Überschuldung der Gesellschaft nach § 64 GmbHG bestand (vgl. BGH 1 StR 639/58 vom 30. Juni 1959 S. 4).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 420/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 339/55

    Rechtsmittel

  • RG, 25.03.1926 - II 81/26

    1. Ist eine mehrmalige Unterbrechung der Hauptverhandlung auf Grund des § 229

  • RG, 26.11.1904 - 4121/04

    Ist der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung berechtigt,

  • RG, 16.03.1917 - IV 99/17

    Was ist nach § 64 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften m. b. H., vom 20. April

  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 12/53
  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

  • BGH, 28.11.1958 - 5 StR 180/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 370/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.12.1957 - 5 StR 536/57

    Überraschung des Angeklagten mit der Feststellung eines tatsächlichen Umstandes -

  • RG, 12.10.1893 - 2896/93

    Wieweit erstreckt sich die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Gründer und

  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Ist dieser aus persönlichen Gründen an der Wahrnehmung des Hauptverhandlungstermins verhindert, kann er grundsätzlich eine Verlegung oder Aussetzung des Termins nicht erzwingen (BGHSt 15, 306, 308).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Denn die Aufgabe des zweiten Pflichtverteidigers kann - von Ausnahmefällen etwa zu befürchtenden Missbrauchs der Stellung des Erstverteidigers durch diesen oder den Beschuldigten abgesehen (vgl. BGHSt 15, 306 ; BGH, NJW 1973, S. 1985) - nicht allein auf die Verfahrenssicherung beschränkt werden.
  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 118/77

    Herstatt - Konkursverschleppungshaftung von Aufsichtsratsmitgliedern

    Die Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach drei Wochen, das Konkurs- oder Vergleichsverfahren zu beantragen, beginnt im Falle der Überschuldung mit der Kenntnis des geschäftsführenden Organs vom Konkursgrund (wie BGHSt 15, 306, 310) [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60].

    Die auf längstens drei Wochen bemessene Frist für sorgfältige Überlegungen, Verhandlungen und Entscheidungen kann in dem hier gegebenen Fall der Überschuldung - nur über ihn ist zu befinden - entgegen der mißverständlichen Fassung des § 92 Abs. 2 Satz 2 AktG (vgl. auch § 64 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GmbHG) erst mit dem Zeitpunkt beginnen, in dem das zum Handeln verpflichtete Organ von der Überschuldung positive Kenntnis hat (Hefermehl in Geßler/Hefermehl/Eckardt/ Kropff, AktG § 92 Anm. 20; Mertens in Kölner Komm. z. AktG, § 92 Anm. 20 m.w.N.; ebenso zu §§ 64, 84 GmbHG: BGHSt 15, 306, 310) [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60].

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