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   BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60   

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https://dejure.org/1961,317
BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60 (https://dejure.org/1961,317)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60 (https://dejure.org/1961,317)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1961 - AnwSt (R) 3/60 (https://dejure.org/1961,317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Besetzung des Ehrengerichtshofs - Mitwirkung desselben Richters in Strafverfahren und Ehrengerichtsverfahren - Bindende Wirkung der Feststellungen im strafgerichtlichen Urteil für die Entscheidung im ehrengerichtlichen Verfahren - Ablehnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 385
  • BGHSt 15, 372
  • NJW 1961, 931
  • MDR 1961, 410
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56

    Besorgnis der Befangenheit bei Mitwirkung erkennender Richter an richterlichen

    Auszug aus BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60
    Dem steht der Ausnahmecharakter der Vorschrift entgegen (vgl. BGHSt 9, 233), aber auch die Erwägung, daß dem Beschuldigten notfalls ein anderer Rechtsbehelf gegeben ist.
  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 232/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60
    Dieser mußte vielmehr den Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht selbständig aufklären und entscheiden (RGSt 59, 299 f; vgl. auch BGH Urt. v. 30. Mai 1958 - V ZR 232/56 = LM Nr. 45 zu § 549 ZPO).
  • BGH, 20.03.1956 - 5 StR 580/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60
    Sie schließt eine Untreue nicht aus (BGH Urt. v. 13. Mai 1953 - 3 StH 926/52 - und vom 20. März 1956 - 5 StR 580/55).
  • RG, 26.06.1925 - I 142/25

    1. Kann ein im Berufungsverfahren nicht erörterter Mangel des erstinstanzlichen

    Auszug aus BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60
    Dieser mußte vielmehr den Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht selbständig aufklären und entscheiden (RGSt 59, 299 f; vgl. auch BGH Urt. v. 30. Mai 1958 - V ZR 232/56 = LM Nr. 45 zu § 549 ZPO).
  • RG, 13.11.1928 - I 1056/28

    Zum Begriff "Sache" im Sinne des § 23 Abs. 2 StPO.

    Auszug aus BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60
    Auch das Reichsgericht hat - insoweit allerdings zu § 23 Abs. 2 StPO - den Untersuchungsführer im Dienststraf- oder Ehrengerichtsverfahren nicht gemäß § 23 Abs. 2 StPO als von der Mitwirkung im späteren Strafverfahren ausgeschlossen angesehen (JW 1936, 2143; vgl. auch RGSt 62, 314).
  • BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00

    Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst

    Es ist grundsätzlich Sache des Dienstgerichts und des Dienstgerichtshofs, die Umstände festzustellen und abzuwägen, die für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind (für die Revision in berufsgerichtlichen Verfahren vgl. BGHSt 15, 372 ; Feuerich/Braun, BRAO, 5. Aufl., 2000, § 114 Rn. 6, § 147 Rn. 13).
  • BGH, 05.03.2013 - 3 StR 438/12

    Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht eines Rechtsanwalts bei fehlender

    Sie hat jedoch ausdrücklich offen gelassen, ob dies immer der Fall ist und im Zusammenhang mit der Beauftragung des Rechtsanwalts zur Einziehung und Durchsetzung von Forderungen auf den Einzelfall abgestellt (BGH, Urteile vom 29. April 1960 - 4 StR 544/59, NJW 1960, 1629; vom 6. Februar 1961 - AnwSt (R) 3/60, BGHSt 15, 372; vom 11. November 1982 - 4 StR 406/82, NJW 1983, 461).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Der Ehrengerichtshof hat zutreffend die Auffassung vertreten, daß ein Rechtsanwalt, der - was nach der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch feststeht - im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit sich der Untreue schuldig gemacht hat - in der Zeit vom 14. Januar 1977 bis zum 22. Dezember 1980 hat der Rechtsanwalt in 151 Fällen Fremdgelder nicht unverzüglich weitergeleitet -, in der Regel unwürdig ist, seinen Beruf weiter auszuüben (ständige Rechtsprechung: BGHSt 15, 372, 375 [BGH 06.02.1961 - AnwSt R 3/60]; BGH, Urteile vom 21. September 1981 - AnwSt (R) 9/81 und vom 18. Oktober 1982 - AnwSt (R) 10/82, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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