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   BGH, 15.03.1961 - 4 StR 58/61   

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BGH, 15.03.1961 - 4 StR 58/61 (https://dejure.org/1961,999)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1961 - 4 StR 58/61 (https://dejure.org/1961,999)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1961 - 4 StR 58/61 (https://dejure.org/1961,999)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 19
  • NJW 1961, 1075
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 195/72

    Haftungsverteilung bei abknickender Vorfahrt und Kollision zweier auf den

    Zwar hat der Senat im Urteil vom 23. Februar 1960 (- VI ZR 47/59, VersR 1960, 279 = VRS 18, 252 = NJW 1960, 814), dem sich der 4. Strafsenat angeschlossen hat (BGHSt 16, 19, 20 = NJW 1961, 1075), ausgesprochen, ein Wartepflichtiger werde zu einem gleichberechtigten Benutzer der vorrangigen Straße, sobald sich sein Fahrzeug in den Verkehrsraum dieser Straße so eingefügt habe, dass es wie ein auf der vorrangigen Straße herannahendes Fahrzeug erscheint.
  • OLG Nürnberg, 03.11.2008 - 1 U 1841/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Pflicht des Linksabbiegers zur Beachtung der Vorfahrt

    Etwas anderes gilt, wenn sich der Einbiegende - z. B. durch Passieren eines Fahrbahnteilers, der breiter ist als sein Fahrzeug lang - bereits vollständig in den Verkehr auf der bevorrechtigten Straße eingeordnet hat und damit aus der Sicht des Entgegenkommenden als Bestandteil des Verkehrs auf der bevorrechtigten Straße erscheint; ab diesem Zeitpunkt gilt für den Einbiegenden das Vorfahrtsrecht der bevorrechtigten Straße (BGH NJW 1960, 816; NJW 1961, 1075; Burmann, aaO, § 9, Rn. 27).
  • KG, 06.12.1990 - 3 Ws (B) 283/90

    In Straßen mit zwei Richtungsfahrbahnen ist das Parken in

    Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, daß der Linksabbieger, der sich im Bereich eines breiten Mittelstreifendurchbruchs bereits in die Fahrbahn der kreuzenden bevorrechtigten Straße eingeordnet hat, im Verhältnis zum Verkehr auf der Gegenfahrbahn der von ihm zuvor befahrenen Straße wie ein Benutzer der kreuzenden Straße behandelt wird (vgl. BGHSt 16, 19; OLG Düsseldorf, VRS 51, 379 [380] = StVE § 9 StVO Nr. 12; BayObLG, VRS 25, 468; OLG Hamburg VRS 24, 234 [235]), und daß eine Richtungsänderung um 180 Grad unter Benutzung eines Mittelstreifendurchbruchs unter bestimmten Voraussetzungen kein Wenden, sondern doppeltes Abbiegen ist (vgl. BGHSt 31, 71 [74f.] = NJW 1982, 2454 = StVE § 18 StVO Nr. 30; KG, VerkMitt 1981, 61), führen für die hier zu beurteilende Fallgestaltung entgegen dem Beschwerdevorbringen zu keiner anderen Entscheidung.
  • OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87

    Kießling-Affäre - § 153 StGB, §§ 69 Abs. 3, 136a Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 1 StPO,

    Das Wissen und Wollen muß den Verlauf der Handlungsreihe zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als es sich um das zu verletzende Rechtsgut, seinen Träger, den Umfang des Gesamterfolges sowie den ungefähren Tatrahmen nach Ort, Zeit und Art der Begehung handelt (BGHSt 16, 24 = NJW 1961, 1075; BGH, GA 1971, 83; Stree, in: Schönke-Schröder, § 153 Rdnr. 49; Lackner, StGB, 17. Aufl., Vorb. § 52 Anm. 3 a cc).
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