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   BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61   

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https://dejure.org/1961,181
BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61 (https://dejure.org/1961,181)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1961 - 4 StR 292/61 (https://dejure.org/1961,181)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1961 - 4 StR 292/61 (https://dejure.org/1961,181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - Versuchsstrafrahmen - Schuldgehalt - Unrechtsgehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 351
  • NJW 1962, 355
  • MDR 1962, 228
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch für den ähnlich liegenden Fall der verminderten Zurechnungsfähigkeit ausdrücklich ausgesprochen, daß über eine Strafmilderung nach Versuchsgrundsätzen gemäß § 51 Abs. 2 StGB nicht allein nach dem Grad der Zurechnungsfähigkeit des Täters zu entscheiden sei, sondern der gesamte Schuldgehalt der Tat einschließlich der Eigenschaften des Täters in die tatrichterlichen Erwägungen mit einbezogen werden sollen (BGHSt 7, 28, 31) [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54] .
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage einer Verschiebung des Strafrahmens wegen Versuchs zwar auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353).
  • LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20

    Berliner Ku'damm-Raser: 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage einer Verschiebung des Strafrahmens wegen Versuchs auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351 (353) = NJW 1962, NJW 1962, 355).
  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    b) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung führt der Senat daher das Anfrageverfahren auch bei den anderen Senaten durch (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Anfrage Hannich aaO § 132 GVG Rdn. 16; Kissel/Mayer, GVG 6. Aufl. § 132 Rdn. 38; vgl. auch BGHSt 16, 351, 353).
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