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   BGH, 19.12.1961 - 1 StR 288/61   

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https://dejure.org/1961,700
BGH, 19.12.1961 - 1 StR 288/61 (https://dejure.org/1961,700)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1961 - 1 StR 288/61 (https://dejure.org/1961,700)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - 1 StR 288/61 (https://dejure.org/1961,700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ankündigung eines Übels bei Eintritt einer Bedingung als Drohung - Ernstlichkeit der Drohung - Begriff der Drohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eine (straflose) Warnung

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 386
  • NJW 1962, 596
  • MDR 1962, 317
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1955 - 2 StR 284/54

    uneheliches Kind - Schweigegeld - §§ 253, 263 StGB, Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BGH, 19.12.1961 - 1 StR 288/61
    Zum Begriff der Drohung gehört es, daß der Drohende das in Aussicht gestellte Übel - wirklich oder angeblich - selbst herbeiführen will oder, wenn das durch einen Dritten geschehen soll, daß in dem Bedrohten die Vorstellung erweckt werden soll, der Drohende könne und wolle den Dritten in der angegebenen Richtung beeinflussen (RGSt 54, 236; BGHSt 7, 197).
  • BGH, 31.03.1954 - 6 StR 8/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.12.1961 - 1 StR 288/61
    Die Annahme einer Drohung wird auch nicht ohne weiteres dadurch ausgeschlossen, daß die Zufügung des in Aussicht gestellten Nachteils von dem Ungewissen Eintritt oder Nichteintritt eines weiteren Umstandes abhängen soll und daß der Drohende auf die Erfüllung dieser Bedingung keinen Einfluß hat (BGH Urt. v. 31. März 1954 - 6 StR 8/54).
  • RG, 22.10.1906 - III 406/06

    1. Genügt zur Annahme erschwerten Landfriedensbruchs bloß teilweise Zerstörung?

    Auszug aus BGH, 19.12.1961 - 1 StR 288/61
    Der Angeklagte hat keines dieser Merkmale verwirklicht; denn an dem Funkstreifenwagen K 7 wurden nur stellenweise der Lack und offenbar durch andere Personen der rechte Blinker beschädigt (RGSt 39, 223).
  • RG, 10.02.1920 - II 1114/19

    Wann enthält die Ankündigung eines Übels, das einem Beamten für den Fall der

    Auszug aus BGH, 19.12.1961 - 1 StR 288/61
    Zum Begriff der Drohung gehört es, daß der Drohende das in Aussicht gestellte Übel - wirklich oder angeblich - selbst herbeiführen will oder, wenn das durch einen Dritten geschehen soll, daß in dem Bedrohten die Vorstellung erweckt werden soll, der Drohende könne und wolle den Dritten in der angegebenen Richtung beeinflussen (RGSt 54, 236; BGHSt 7, 197).
  • RG, 05.03.1901 - 67/01

    Genügt es zur Annahme eines nach § 114 St.G.B.'s strafbaren Unternehmens der

    Auszug aus BGH, 19.12.1961 - 1 StR 288/61
    Auch die Vorstellung eines Übels, das nach der Art der Drohung erst später zugefügt werden soll, kann geeignet sein, auf den Willen des Beamten einzuwirken und einen Zwang auf ihn auszuüben (RGSt 34, 206).
  • OLG Celle, 08.06.2017 - 1 Ss 25/17

    Begriff der Drohung mit einem empfindlichen Übel i.S. von § 240 Abs. 1 StGB

    Der Eintritt dieser Bedingung braucht dabei zum Zeitpunkt der Nötigungshandlung nicht sicher festzustehen (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 1 StR 288/61, BGHSt 16, 386).
  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

    Zwar kann eine Bedrohung auch in der Weise erfolgen, dass die Begehung des Verbrechens vom künftigen Eintritt oder Nichteintritt eines weiteren Umstands abhängen soll (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 1 StR 288/61, BGHSt 16, 386, 387), so dass die Verknüpfung der Todesdrohung des Angeklagten mit einem zwangsweisen Verbringen zu seiner Psychiaterin grundsätzlich der Erfüllung des Tatbestands des § 241 Abs. 1 StGB nicht entgegensteht.
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Das Tatopfer muss das Nötigungsmittel und die Androhung seines Einsatzes wahrnehmen (BGH, Urteile vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, aaO und vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, aaO; Beschluss vom 17. Juni 1998 - 1 StR 270/98, NStZ-RR 1999, 7); denn eine Drohung ist das ausdrückliche oder schlüssige In-Aussicht-Stellen eines künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 1 StR 288/61, BGHSt 16, 386, 387).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Für die Bestrafung reicht es deshalb aus, daß der Täter mit dem Willen und in der Vorstellung gehandelt hat, durch seine drohende Äußerung in dem anderen Furcht vor der Verwirklichung eines Übels zu erwecken, um dadurch Einfluß auf dessen Entschließung zu gewinnen (BGHSt 16, 386 ff).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

    Auf dessen Verwirklichung für den Fall des Bedingungseintritts, der Nichtäußerung, schrieb POK H. sich den erforderlichen Einfluss zu (vgl. BGHSt 16, 386, 387; Fischer aaO § 240 Rdn. 31).
  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09

    Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch;

    Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt (BGHSt 16, 386) und dessen Verwirklichung er nach dem Inhalt seiner Äußerung für den Fall des Bedingungseintritts will.
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08

    Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin

    Zwar kann für eine (versuchte) Nötigung auch die Ankündigung der Zufügung eines Übels durch Dritte genügen, dies jedoch nur, wenn der Drohende damit zum Ausdruck bringt, er sei willens und in der Lage, den oder die Dritten zu einem entsprechenden Tätigwerden veranlassen zu können (vgl. BGHSt 7, 197, 198; 16, 386, 387; 31, 195, 201).
  • BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63

    Überholspur

    Auch kann es dahinstehen, ob und unter welchen Umständen sich solches Dichtauffahren etwa als bedingte (BGHSt 16, 386) Drohung mit einem empfindlichen übel darstellen könnte.
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 102/08

    Schwerer Raub (gefährliches Werkzeug; Verwenden: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr

    Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt (vgl. BGHSt 16, 386) und dessen Verwirklichung er nach dem Inhalt seiner Äußerung für den Fall des Bedingungseintritts will.
  • OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22

    Einstweilige Verfügung bezüglich der Unterlassung des Betretens einer Apotheke;

    Eine Bedrohung in diesem Sinne setzt das Inaussichtstellen eines künftigen Übels voraus, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt (BGH, Urteil vom 19.12.1961 - 1 StR 288/61, NJW 1962, 596).
  • LG Dortmund, 17.01.2001 - 14 (XVII) K 11/00

    Die sog. Aids-Lüge

  • LG Arnsberg, 21.12.2010 - 2 KLs 38/10
  • BGH, 11.09.1968 - 2 StR 327/67

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord - Berichtigung eines Schuldspruchs

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