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   BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61   

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BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61 (https://dejure.org/1962,403)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1962 - 1 StR 496/61 (https://dejure.org/1962,403)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1962 - 1 StR 496/61 (https://dejure.org/1962,403)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 147
  • NJW 1962, 973
  • MDR 1962, 494
  • DB 1962, 699
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61

    Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts - Abänderung einer durch

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  • RG, 10.07.1917 - V 353/17

    1. Erleidet die Kriegslederaktiengesellschaft, eine gemeinnützige

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  • BGH, 31.01.1956 - 5 StR 472/55

    Tateinheit bei Erschleichen von Vergünstigungen für Vertriebene und versuchtem

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  • BGH, 28.04.1955 - 3 StR 75/55
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  • RG, 04.12.1939 - 2 D 494/39

    Des versuchten Betruges kann sich schuldig machen, wer durch irreführende

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  • RG, 24.09.1937 - 1 D 6/37

    Ist wegen Untreue strafbar, wer als Geschäftsreisender vertragswidrig Geschäfte

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  • RG, 28.10.1940 - 2 D 466/40

    Wird ein Geschäftsmann durch Täuschung veranlaßt, die Firmen bekannt zu geben,

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  • RG, 06.06.1932 - III 422/32

    Kann sich der Empfänger eines Hauszinssteuerdarlehens des Betrugs zum Nachteil

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  • RG, 22.10.1894 - 2694/94

    Macht sich der des Betruges schuldig, der den regelmäßigen Kunden eines anderen

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  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11

    Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten

    Erwerbsund Gewinnaussichten können nur ausnahmsweise Vermögensbestandteil sein, wenn sie so verdichtet sind, dass ihnen der Rechtsverkehr bereits einen wirtschaftlichen Wert beimisst, weil sie mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1962 - 1 StR 496/61, BGHSt 17, 147, 148; Urteil vom 19. Januar 1965 - 1 StR 497/64, 20, 143, 145 f.; Urteil vom 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81, 31, 232, 234).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Der bei einem Wettbewerb (hier nach der VOB) durch Verdrängung des sonst aussichtsreichsten Mitbewerbers erstrebte Vermögensvorteil ist mit dem Nachteil, den dieser Mitbewerber erleidet, "stoffgleich" i.S.d. § 263 StGB (Ergänzung zu BGHSt 17, 147).

    Es ist nämlich nicht der bei Ausführung des Auftrags der Firma Pu. fiktiv entstandene Gewinn zu errechnen, sondern "der wirtschaftlich wägbare Vermögensvorteil" durch die "begründete Aussicht" auf Gewinn (BGHSt 17, 147, 148) [BGH 20.02.1962 - 1 StR 496/61].

    Denn es ist Tatfrage, ob eine solche Aussicht nur die Stufe einer flüchtigen, wirtschaftlich noch nicht faßbaren Hoffnung erreicht, oder ob sie schon solche Gewißheit erlangt, daß sie nach der Verkehrsauffassung meßbaren Vermögenswert hat (BGHSt 17, 147, 148) [BGH 20.02.1962 - 1 StR 496/61].

    Der Vorteil der L + G GmbH ist nach alledem die Kehrseite des Schadens der Firma Pu. (im Ergebnis ebenso BGHSt 17, 147; 19, 37, 42 [BGH 18.07.1963 - 1 StR 130/63]und Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 274 a.E.).

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04

    Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die unterlassene Vermögensmehrung sich nicht nur auf eine tatsächliche Erwerbs- oder Gewinnaussicht bezieht, sondern bereits so verdichtet ist, daß ihr der Geschäftsverkehr deswegen bereits wirtschaftlichen Wert beimißt, weil sie mit Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten läßt (BGHSt 17, 147, 148; vgl. auch BGHSt 20, 143, 145; 31, 232, 234 zur Untreue).
  • OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12

    Begründen eines hinreichenden Tatverdachts wegen Betruges zum Nachteil der

    Dass es hier auf den zeitlichen Faktor nicht ankommen kann, ergibt sich wiederum aus einem Vergleich mit der Anwendung des Unmittelbarkeitsprinzips auf der Vorteilsseite; auch dort räumt ein Vermögensvorteil, der sich nicht aus der pflichtwidrigen Handlung selbst ergibt, sondern durch eine andere, rechtlich selbständige Handlung hervorgebracht wird, den Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB selbst dann nicht aus, wenn beides zufällig zu gleicher Zeit geschieht (BGHSt 17, 147, 149; BGH NStZ 1986, 455; LK-Schünemann § 266 Rn. 170 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 15/91

    Parkuhr als Leistungsautomat

    Die Möglichkeit, mit Einverständnis des Betroffenen ein Verwarnungsgeld zu erheben, würde allenfalls nur eine unbestimmte Aussicht auf eine Vermögensmehrung bedeuten, die keinen Vermögenswert im Sinne von § 263 StGB darstellen könnte (RGSt 73, 382/384; BGHSt 17, 147/148, GA 1978, 332/333; Schönke/Schröder/Cramer § 263 Rn. 87).
  • BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15

    Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen bei mehreren Taten); Betrug (Schaden:

    Der vom insoweit sachverständig beratenen Landgericht zur Bestimmung des Vermögensschadens herangezogene Maßstab, wonach von dem (Markt-)Wert des jeweiligen Fahrzeugs auszugehen sei, der bei einem Verkauf erzielt werden würde, und nicht von dem Wert, für den das Fahrzeug gekauft wurde (UA 69 f.), ist entgegen der in den Revisionen der Angeklagten geäußerten Ansicht aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (BGH, Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; Urteil vom 20. Februar 1962 - 1 StR 496/61, BGHSt 17, 147, 148; Beschluss vom 12. Juni 1991 - 3 StR 155/91, NStZ 1991, 488; Beschluss vom 9. Juni 2004 - 5 StR 136/04, NJW 2004, 2603).
  • BGH, 17.04.2002 - 2 StR 531/01

    Untreue; Vermögensschaden (pflichtwidrige Verfügung über Haushaltsmittel;

    Aus der Vereinbarung ergab sich daher allenfalls eine vage Chance zukünftiger Vermögensmehrung für das vom Angeklagten M. zu betreuende Vermögen; diese stellte keinen den Nachteil unmittelbar ausgleichenden Vorteil dar (vgl. BGHSt 17, 147, 148; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 38).
  • LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter

    Ebenso zählen Anwartschaften zu den Vermögenswerten, wenn die Aussicht auf einen wirtschaftlichen Vorteil in einem solchen Maß konkretisiert ist, dass die Verkehrsauffassung ihr einen objektivierten wirtschaftlichen Wert beimisst (BGHSt 17, 147; Fischer, StGB, 68. A. 2021, § 266 Rn. 111).

    Wie ausgeführt, unterfallen dem strafrechtlichen Schutz auch rechtlich gesicherte Anwartschaften (BGH, U. v. 20.2.1962, 1 StR 496/61 = BGSt 17, 147; Fischer, StGB, 68. A. 2021, § 266 Rn. 111).

  • BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63

    Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk-GmbH in private Hand -

    Diese Aussicht ist als ein durch § 263 StGB geschützter Bestandteil des Vermögens des Zeichners anzusehen; denn diesen Vermögen gehören nicht nur subjektive Vollrechte des Privatrechts zu, sondern auch Anwartschaften, die den Erwerb eines solchen Rechts wahrscheinlich machen (vgl. BGHSt 17, 147 und die dort angeführten Entscheidungen).
  • OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13

    Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im

    Die Gewinnaussicht muss einen messbaren Vermögenswert besitzen (BGHSt 17, 147; BayObLG, Urt. v. 27.03.1991 - RReg 4 St 15/91, wistra 1991, 230).
  • BGH, 12.06.1991 - 3 StR 155/91

    Betrug - Vermögensschaden - Sonderrabatt - Rabatt

  • BGH, 29.01.1997 - 2 StR 633/96

    Betrug zum Nachteil von Mitbewerbern im öffentlichen Ausschreibungsverfahren von

  • OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98

    Sparbriefe für die Frau des Betreuers - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung;

  • BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72

    Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften

  • BGH, 02.07.1997 - 2 StR 228/97

    Verfahren gegen Bingener Ex-Oberbürgermeister eingestellt

  • BGH, 04.05.1993 - VI ZR 81/92

    Schadensersatz wegen Betrugs bei formnichtigen Kaufvertrag

  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88

    Begriff der Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer;

  • OLG Karlsruhe, 17.01.1996 - 1 Ws 107/95

    Begehren auf strafrechtliche Verfolgung von Staatssekretär Dr. Kastrup

  • OLG Brandenburg, 20.01.1997 - 2 Ws 249/96
  • KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05

    Eröffnungsentscheidung: Nachweisbarkeit von Vorsatz und Vermögensnachteil bei

  • OLG Hamm, 15.06.2004 - 3 Ws 169/03

    Ermittlung und Zeitpunkt des Eintrittes eines Vermögensschadens gem. § 263

  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 872/81

    Vermögensschaden beim Betrug - Wirtschaftlichen Nachteile durch den -

  • BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78

    Annahme des Treubruchstatbestandes bei durch eine Lohnhauptsachbearbeiterin

  • BGH, 09.03.1976 - 1 StR 610/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich begangener Vergehen der strafbaren Werbung -

  • BGH, 23.09.1980 - 5 StR 188/80

    Betrug zum Nachteil der Hersteller von Arzneimitteln wegen nicht erfolgter

  • BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78

    Vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - Verurteilung wegen

  • BGH, 14.03.1978 - 1 StR 13/78

    Verurteilung wegen Untreue - Treuhänderstellung in der Eigenschaft als

  • BGH, 11.02.1969 - 1 StR 556/68

    Schaden bei Ausbleiben einer infolge Täuschung erhofften Vermögensmehrung -

  • BGH, 14.04.1964 - 1 StR 33/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 19.10.1965 - 1 StR 265/65

    Prüfen auf Vorliegen eines Vermögensschadens vor Verurteilung eines Angeklagten

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