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   BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61   

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https://dejure.org/1962,222
BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61 (https://dejure.org/1962,222)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1962 - 4 StR 355/61 (https://dejure.org/1962,222)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1962 - 4 StR 355/61 (https://dejure.org/1962,222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Merkmal der erforderlichen Hilfe i.S.d. § 330c StGB a.F. - Unterlassen der zumutbaren Vorbereitung als Strafbarkeit nach § 330c a.F. - Keine Relevanz der Erfolgsaussichten - Zeitpunkt der Möglichkeit einer Hilfeleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 330 c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 166
  • NJW 1962, 1212
  • NJW 1962, 1782 (Ls.)
  • MDR 1962, 667
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.1956 - 5 StR 29/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61
    Regelmäßig setze nur der sofortige Tod des Opfers der Hilfeleistungspflicht Grenzen (so auch BGH JR 1956, 347).

    Die tatbestandsmäßige Verletzung dieser Pflicht entfällt nicht deshalb, weil dem Verunglückten bei Ankunft am Unglücksort tatsächlich nicht mehr hätte geholfen wer können; denn auf die Erfolgsaussichten der Hilfeleistung kommt es grundsätzlich nicht an (vgl. u.a. BGHSt VI, 353, 356; 14, 213, 216; BGH JR 1956, 347; BGH VRS 12, 197, 198).

  • BGH, 28.06.1951 - 4 StR 270/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61
    Im übrigen ist folgendes zu bemerken: Wie bereits hervorgehoben, ist in BGHSt 1, 266, 269 [BGH 28.06.1951 - 4 StR 270/51] dargelegt, daß die Hilfeleistungspflicht entfällt, wenn der Verunglückte sofort den Tod gefunden, nicht aber, wenn er, sei es auch nur kurze Zeit, noch gelebt hat.

    Dort heißt es: "Jedoch hat es nur dann Sinn und Zweck, eine Hilfe zu fordern, wenn der Betroffene ihrer tatsächlich bedarf (Hülle in Anmerkung LM Nr. 1 zu § 330 c StGB = BGHSt 1, 266) und wenn der Täter objektiv eine Möglichkeit hatte, durch seinen Einsatz den Geschehensablauf zu beeinflussen".

  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60

    Opel Kapitän - § 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61
    In seiner Entscheidung BGHSt 14, 213 (216) [BGH 08.04.1960 - 4 StR 2/60] hat der beschließende Senat dazu ausgeführt, Art und Zeitpunkt der Hilfeleistungspflicht bestimmten sich nach dem Sittengesetz, ohne Rücksicht auf die Anschauung des Verpflichteten.
  • BGH, 24.02.1960 - 2 StR 579/59

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung des sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61
    Das unveröffentlichte Urteil des 2. Strafsenats vom 24. Februar 1960 - 2 StR 579/59 - steht einer Entscheidung des vom Oberlandesgericht in Hamm beabsichtigten Inhaltes und der hier vertretenen Rechtsansicht ebenfalls nicht entgegen.
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Damit hat er den Tatbestand des § 323c StGB nicht erfüllt (vgl. zur Einordnung der Zumutbarkeit als Tatbestandsmerkmal des § 323c StGB siehe BGH, Beschluss vom 2. März 1962 - 4 StR 355/61, BGHSt 17, 166, 170; SSW/Schöch, StGB, 4. Aufl., § 323c Rn. 17; Schönke/Schröder/Hecker, aaO, § 323c Rn. 1).
  • BGH, 18.11.1969 - 4 StR 66/69

    Zur Wahrnehmbarkeit der Ermüdungszeichen durch einen Kraftfahrer - Sekundenschlaf

    Jedoch ist die Auffassung des vorlegenden Gerichts, daß es auf das Bestehen oder Nichtbestehen des in Rede stehenden Erfahrungssatzes ankommt, jedenfalls vertretbar; deswegen muß sich der Senat auf den Standpunkt dieser Auffassung stellen (BGHSt 9, 390, 392 [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 16, 7, 10 [BGH 09.03.1961 - 4 StR 6/61]; 17, 166, 168) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61].
  • BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70

    Garantenstellung des Angegriffenen

    Das hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (BGHSt 17, 166; BGH JR 1956, 347 mit Anmerkung von Maurach; BGH Urteile vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 492/56 - 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57 - 14. Mai 1963 - 1 StR 138/63 -).
  • OLG Koblenz, 25.10.2006 - 1 Ss 197/06
    Einem Verunglückten muss selbst dann Hilfe geleistet werden, wenn sich aus der Rückschau die befürchtete Folge des Unglücks als von Anfang an unabwendbar, die Hilfe sich letztlich als vergeblich erweist (BGHSt 14, 213, 216, 16, 200, 205; 17, 166, 169; 32, 367, 381; BGH JR 1956, 347; NStZ 1985, 409; NStZ 1985, 501; NStZ 2000, 414; Urteil 4 StR 365/99 v. 20.01.2000).

    Die Pflicht zur Hilfeleistung gegenüber dem Verunglückten entfällt insbesondere vom Augenblick seines Todes an (sämtliche v.g. BGH- Entscheidungen sowie BGHSt 1, 266, 269; 5, 124, 126; VRS 13, 120, 125; Beschluss 2 StR 579/59 v. 24. Februar 1960, insoweit wiedergegeben in BGHSt 17, 166, 173; so bereits RG 71, 200, 203).

    Der um Hilfe Angegangene darf also nur dann untätig bleiben, wenn zu diesem Zeitpunkt der Verunglückte bereits tot ist oder aber wenn aufgrund des vorausschauenden Urteils eines verständigen Beobachters ein Tätigwerden des Hilfspflichtigen sinnlos wäre (BGHSt 17, 166, 169).

    Während demnach, solange das Opfer lebt, auf die Sicht eines verständigen Beobachters im Augenblick der Kenntnis vom Unglücksfall abzustellen ist, muss der Zeitpunkt des Todeseintritts ex post beurteilt werden (BGH VRS 13, 120, 125; Urteil 2 StR 579/59 vom 24.2.1960, insoweit wiedergegeben in BGHSt 17, 166, 173; BGHSt 17, 166, 169; RG 71, 200, 203; s.a. LG Koblenz, Beschluss 10 Qs 88/03 v. 07.10.2003, NJW 2004, 305, 306 in vorliegender Sache).

    In seinem Beschluss 4 StR 355/61 vom 2. März 1962 (BGHSt 17, 166, 169) hat er bekräftigt, dass ex post zu beurteilen ist, ob das Opfer in dem Augenblick noch gelebt hat, in dem sich die Notwendigkeit zu helfen herausgestellt hat.

  • BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65

    Vernachlässigung ärztlicher Pflichten als unterlassene Hilfeleistung -

    Von derselben Rechtsansicht gehen auch die Entscheidungen BGHSt 2, 296 und 17, 166 aus.

    Diese Voraussetzung war hier ebenso gegeben wie in dem erwähnten Fall BGHSt 17, 166 (fernmündlich um einen Hausbesuch gebotener praktischer Arzt).

    Diese Umstände änderten an der Erforderlichkeit sachgemäßer Hilfeleistung des Angeklagten während der Dauer seiner Hilfspflicht nichts (BGHSt 17, 166, 169 f, 172) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61].

  • BGH, 03.04.1985 - 2 StR 63/85

    Unterlassene Hilfeleistung, begangen durch einen Arzt - Vorliegen eines

    Denn auf die Erfolgsaussichten der Hilfeleistung kommt es grundsätzlich nicht an (BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203; 17, 166, 170, 171).
  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85

    Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren

    Hilfe war auch, für den Angeklagten erkennbar, erforderlich (BGHSt 1, 266; 14, 213 [BGH 06.04.1960 - 4 StR 19/60]; 17, 166) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 536/61].
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; 15, 66 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60]; 17, 173 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61]; 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64

    Ernennung der richterlichen Mitglieder des Schwurgerichts und der Geschworenen -

    Nur einem Toten kann keine Hilfe mehr geleistet worden (BGHSt 1, 266, 269; 16, 200, 203; 17, 166, 169; Urteil des Senats vom 14.5.1963 - 1 StR 138/63).
  • LG München I, 14.11.2017 - 3 KLs 120 Js 203762/12

    Strafbarkeit eines Arztes wegen gefährlicher Körperverletzung durch Manipulation

    Dass sie in Unterlassens-Fällen - ausgehend von einer hier zu beachtenden "Quasikausalität" - tatsächlich anders verfahre, lässt sich nicht ohne weiteres erkennen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07.11.1991 - 4 StR 451/91, NStZ 1992, 125; zum bedingten Vorsatz beim Unterlassen auch LK/Weigend, 12. Aufl., § 13 Rn. 73 mwN; unklar BGH, Beschluss vom 06.03.2007 - 3 StR 497/06, NStZ 2007, 469; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 02.03.1962 - 4 StR 355/61, NJW 1992, 1212, 1214).
  • OLG Koblenz, 17.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 74/22
  • OLG Bremen, 14.02.1992 - Ws 6/92

    Voraussetzungen für die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe; Möglichkeit

  • BGH, 11.09.1968 - 4 StR 282/68
  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63

    Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten für die Entscheidung über die

  • BGH, 22.02.1967 - 2 StR 464/66

    Unterlassen der Inanspruchnahme der Geburtshilfe in einem Krankenhaus -

  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 138/63

    Hilfeleistungspflicht bei einem Unglücksfall

  • BGH, 20.12.1977 - 4 StR 577/77

    Unterlassene Hilfeleistung für weitere Insassen bei Versinken eines PKW -

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