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   BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62   

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BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62 (https://dejure.org/1962,179)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1962 - 3 StR 6/62 (https://dejure.org/1962,179)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1962 - 3 StR 6/62 (https://dejure.org/1962,179)
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Gesamtdeutscher Arbeitskreis

Bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55 StPO darf eine frühere Vernehmung verwertet werden (durch Vernehmung der Verhörsperson), und zwar auch dann, wenn der Zeuge nicht belehrt worden war (Unanwendbarkeit von § 252 StPO, "Rechtskreistheorie")

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbliebene Vernehmung des Ermittlungsrichters über frühere Zeugenaussagen als Verletzung der Aufklärungspflicht - Anwendungsbereich des Verwertungsverbots aus § 252 Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 252, § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 245
  • NJW 1962, 1259
  • MDR 1962, 669
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62
    Diese Vorschrift gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur für die Fälle des Zeugnisverweigerungsrechts nach den §§ 52, 53, 53 a StPO, nicht aber für den Fall des Aussageverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO (BGH MDR 1951, 100 [BGH 06.12.1950 - IV ZB 106/50] Nr. 115, BGHSt 6, 209, 211 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; BGH 1 StR 150/58 vom 8. Juli 1958 S. 9, nicht veröffentlicht).

    Dem steht auch § 250 StPO nicht entgegen (BGHSt 6, 209 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]).

  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56

    Staatsanwaltschaft - Absehen von Verfolgung - Verbrauch der Strafklage -

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62
    Zwar mag hier ein Fall vorliegen, in dem ausnahmsweise die gesamte Aussage der Zeugen (jedenfalls bei Fraundorfer, D. und Dr. von Sch.) mit ihrem vielleicht strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass nichts übrig bleibt, was sie ohne die Gefahr eigener strafgerichtlicher Verfolgung bezeugen könnten (BGHSt 10, 104, 105) [BGH 15.01.1957 - 5 StR 390/56].

    Zu Unrecht beruft sich das Landgericht in diesem Zusammenhang auf BGHSt 10, 104, 105 [BGH 15.01.1957 - 5 StR 390/56].

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62
    Denn die Gesetzeswidrigkeit einer sich auf die Sachleitung beziehenden Anordnung des Vorsitzenden kann mit der Revision regelmäßig nicht geltendgemacht werden, wenn es, wie hier, unterlassen worden ist, die Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO anzurufen (BGHSt 3, 368).
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62
    Das Recht des Zeugen, seine Aussage zu verweigern, um etwaige eigene strafrechtliche Verfehlungen nicht offenbaren zu müssen, ist ein Persönlichkeitsrecht, das anders als das Recht aus § 52 StPO nicht auf den Beziehungen des Zeugen zum Angeklagten beruht und diesen daher nicht mit schützt (BGHSt 1 39 und mit ausführlicher Begründung die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 11, 213).
  • BGH, 08.07.1958 - 1 StR 150/58
    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62
    Diese Vorschrift gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur für die Fälle des Zeugnisverweigerungsrechts nach den §§ 52, 53, 53 a StPO, nicht aber für den Fall des Aussageverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO (BGH MDR 1951, 100 [BGH 06.12.1950 - IV ZB 106/50] Nr. 115, BGHSt 6, 209, 211 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; BGH 1 StR 150/58 vom 8. Juli 1958 S. 9, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62
    Das Recht des Zeugen, seine Aussage zu verweigern, um etwaige eigene strafrechtliche Verfehlungen nicht offenbaren zu müssen, ist ein Persönlichkeitsrecht, das anders als das Recht aus § 52 StPO nicht auf den Beziehungen des Zeugen zum Angeklagten beruht und diesen daher nicht mit schützt (BGHSt 1 39 und mit ausführlicher Begründung die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 11, 213).
  • BGH, 06.12.1950 - IV ZB 106/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62
    Diese Vorschrift gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur für die Fälle des Zeugnisverweigerungsrechts nach den §§ 52, 53, 53 a StPO, nicht aber für den Fall des Aussageverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO (BGH MDR 1951, 100 [BGH 06.12.1950 - IV ZB 106/50] Nr. 115, BGHSt 6, 209, 211 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; BGH 1 StR 150/58 vom 8. Juli 1958 S. 9, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    In der Rechtsprechung wird in dieser Regelung ein selbstverständlicher rechtsstaatlicher Grundsatz eines fairen Verfahrens erblickt, der die Persönlichkeit des Zeugen davor bewahre, von anderen Verfahrensbeteiligten als bloßes Objekt der Wahrheitsermittlung verwendet zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; BGHSt 17, 245 [246]).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Daß der Beweisantrag dem Bestimmtheitserfordernis genügen, also das Beweismittel und die Beweistatsache bestimmt bezeichnen (individualisieren) muß (RGSt 64, 432; RG JW 1933, 451 Nr. 42; BGHSt 1, 29, 31; 6, 128, 129; 19, 24, 25) und daß der Erfolg von Beweisermittlungsanträgen (Beweisanregungen) vom Grad ihrer Konkretisierung abhängt (vgl. RG HRR 1939, 216 und 1939, 1210; BGHSt 17, 245, 247/248; BGH NJW 1968, 1293; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag 4. Aufl. S. 59; Wessels JuS 1969, 1,5), knüpft zwar die Einflußmöglichkeiten der Verteidigung an sachliche Voraussetzungen.

    Er wirft aber für das Gericht die Frage auf, ob die Aufklärungspflicht die beantragte Prozeßhandlung (hier: die Beiziehung und Auswertung aller oder gewisser Spurenakten) gebietet (RG JW 1931, 2495 Nr. 22; BGHSt 6, 128, 129; 17, 245, 247/248; BGH NJW 1951, 368 Nr. 24 und 1968, 1293 Nr. 15).

  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    So greift § 252 StPO hier nicht ein: Frühere Angaben des Zeugen bleiben verwertbar; entsprechend dürfen unbeschränkt Vernehmungspersonen gehört werden (BGHSt 6, 209; 17, 245; BGH MDR 1951, 180; BGH bei Dallinger MDR 1968, 202 und 1973, 19; BGH Beschluß vom 16. Oktober 1978 - AnwZ (B) 13/78 -).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01

    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht

    Der Fall der Verweigerung der Auskunft nach § 55 StPO, der im Einzelfall der Verweigerung des ganzen Zeugnisses gleichkommen kann, ist, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, in § 252 StPO nicht geregelt (BGHSt 17, 245).
  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung

    Hier können die im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben des Zeugen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verwertet werden (BGHSt 17, 245).
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 584/90

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Rechtsanwalts (kein

    Das in § 252 StPO vorgesehene Beweisverbot sichert allerdings die in § 53 StPO geregelten Zeugnisverweigerungsrechte (BGHSt 6, 209, 211; 17, 245, 246; 18, 146) und greift auch insoweit ein, als der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte in einem gegen ihn selbst gerichteten Strafverfahren als Beschuldigter Angaben gemacht hat (BGHSt 10, 186; 20, 384; BGH GA 1979, 144; BGH StV 1988, 185).
  • BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96

    Verwertbarkeit von früheren Zeugenaussagen durch die Vernehmung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben eines Zeugen auch dann im Verfahren gegen den Angeklagten verwertet werden, wenn der Zeuge sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht erst in der Hauptverhandlung beruft (BGHSt 17, 245).
  • BGH, 20.10.1967 - 4 StR 443/67

    Versuch der gleichgeschlechtlichen Unzucht - Verfahrensrüge und Sachrüge im

    Deswegen durfte Fingerhut als Zeuge darüber vernommen werden, welche Angaben ihm gegenüber H. und K. im Vorverfahren über das Tatgeschehen gemacht hatten; diese Bekundungen durfte das Landgericht im Rahmen der ihm zustehenden freien Beweiswürdigung bei der Urteilsfindung verwerten (BGHSt 17, 245).

    Die Grundsätze der Entscheidungen BGHSt 11, 213 und 17, 245 sind auch durch spätere Gesetzesänderungen (insbesondere durch das StPÄG von 19. Dezember 1964) nicht berührt worden.

  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Von den Bestimmungen über Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte könnte daher allenfalls § 55 StPO zum Vergleich herangezogen werden, an den aber § 252 StPO nich anknüpft (BGHSt 6, 209 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; BGH NJW 1962, 1259; vgl. auch BGHSt 11, 213).
  • BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95

    Verlesung der Vernehmungsniederschrift - Aussageverweigerungsrecht des Zeugen -

    Wenn - wie hier - ein Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen ist und unter Berufung auf sein Recht nach § 55 Abs. 1 StPO nicht zur Sache ausgesagt hat, ist eine Verlesung der Niederschriften über frühere Vernehmungen ausgeschlossen (BGH NStZ 1982, 342; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 251 Rdn. 10, 28), vielmehr sind die bisherigen Angaben durch die Vernehmung der Verhörsperson in die Hauptverhandlung einzuführen (st. Rspr.; BGHSt 17, 245, 247; BGH bei Dallinger MDR 1968, 202; 1973, 19; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 211; ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 55 Rdn. 12; Pelchen in KK/StPO 3. Aufl. § 55 Rdn. 15).
  • BGH, 19.08.1975 - 1 StR 381/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger -

  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit

  • BGH, 07.04.1970 - 5 StR 308/69

    Beihilfe zum Mord - Vernichtung der Juden - Straftaten im Dritten Reich -

  • BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65

    Verfahrensfehler durch Vereidigung von Zeugen - Anspruch des Angeklagten auf das

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62

    Bestimmung der Absicht im Sinne des § 94 Strafgesetzbuch (StGB) - Annahme eines

  • BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78

    Strafzumessung in Betäubungsmittelsachen

  • BGH, 15.10.1980 - 2 StR 478/80

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 19.12.1978 - 5 StR 252/78

    Revision gegen Verurteilung wegen Betrug und Steuerhinterziehung - Rüge der

  • BGH, 06.05.1969 - 1 StR 57/69

    Vorwurf der Vornahme unzüchtiger Handlungen an der eigenen Tochter - Umfang des

  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78

    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft - Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufes

  • BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/87
  • BGH, 24.05.1977 - 1 StR 207/77

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Vertreiben von Rauschgift - Annahme der

  • BGH, 29.06.1976 - 5 StR 209/76

    Beweisantrag auf teilweise Verlesung der richterlichen Vernehmungsprotokolle -

  • BGH, 18.06.1976 - 2 StR 276/76

    Handeln auf Rechnung des Vortäters als Voraussetzung für das Absetzen im Rahmen

  • BGH, 19.05.1967 - 4 StR 139/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall und

  • BGH, 21.10.1969 - 1 StR 257/69

    Vereidigung von Zeugen - Interesse eines Zeugen am Ausgang des Verfahrens -

  • BGH, 01.07.1969 - 1 StR 57/69

    Berichtigung eines Urteils

  • BGH, 14.02.1967 - 1 StR 12/67

    Stützen einer Revision auf die Verletzung von Belehrungspflichten nach § 55

  • BGH, 23.12.1969 - 5 StR 360/69

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.02.1963 - 2 StR 18/63

    Rechtsmittel

  • LG Stade, 09.05.1967 - 9 Ks 1/63

    Erhängung des jüdischen Tischlers Diener im Rahmen eines Kompetenzstreits

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