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   BGH, 03.07.1962 - 1 StR 213/62   

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BGH, 03.07.1962 - 1 StR 213/62 (https://dejure.org/1962,766)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1962 - 1 StR 213/62 (https://dejure.org/1962,766)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1962 - 1 StR 213/62 (https://dejure.org/1962,766)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 307
  • NJW 1962, 1830
  • MDR 1962, 833
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Das bloße Halten eines kleinen Messers vor den Bauch des Geschädigten kann auch die Bedrohung nur mit einem Vergehen, z. B. einer Körperverletzung sein (vgl. zur subjektiven Seite BGHSt 17, 307 ff.; Träger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 241 Rdn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch);

    Eine allgemein gehaltene Drohung mit Worten, die für sich genommen noch nicht die tatsächlichen Merkmale eines Verbrechens umschreiben, kann den Tatbestand nur erfüllen, wenn sie im Zusammenhang mit anderen Umständen den Schluss auf die Ankündigung eines solchen Verhaltens ermöglicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2002 - 4 StR 235/02, NStZ-RR 2003, 45; Urteil vom 3. Juli 1962 - 1 StR 213/62, BGHSt 17, 307, 308).
  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

    Das Landgericht ist zwar im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB das ausdrücklich erklärte oder konkludent zum Ausdruck gebrachte Inaussichtstellen eines Verbrechens erfordert, das seinem Erklärungsgehalt nach objektiv geeignet erscheint, den Eindruck der Ernstlichkeit zu erwecken (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 241 Rn. 10), wobei das in Aussicht gestellte Verhalten als Verbrechen im Sinne des § 12 StGB zu werten sein muss (BGH, Urteil vom 3. Juli 1962 - 1 StR 213/62, BGHSt 17, 307, 308).
  • OLG Köln, 19.01.2007 - 83 Ss 110/06

    Auslegung einer Äußerung bzw. Erklärung auf ihren Bedrohungsgehalt i.S. des des §

    Zutreffend ist die Strafkammer freilich davon ausgegangen, dass der objektive Tatbestand des § 241 Abs. 1 StGB das In-Aussicht-Stellen eines bestimmten tatsächlichen Verhaltens voraussetzt, das als Verbrechen zu beurteilen wäre (BGHSt 17, 307, 308; SenE vom 26.09.2000 - Ss 391/00 = StV 2001, 158).
  • OLG Köln, 14.01.1994 - Ss 567/93

    Ausbeutung; Prostitution; Erwerbsquelle; Lage der Prostituierten; Höhe der

    Gegenstand der Drohung muß also die Begehung eines Verbrechens im Sinne von § 12 Abs. 1 StGB sein, und zwar dergestalt, daß dessen wesentliche Merkmale aus den Äußerungen oder der Bedrohungshandlung - eventuell in Verbindung mit den Begleitumständen - ersichtlich sind (vgl. BGHSt 17, 307; bei Holtz MDR 1986, 795; OLG Düsseldorf JMBlNW 1990, 44; Schönke/Schrö-der-Eser, a.a.O. § 241 Rn. 5).
  • BGH, 14.04.1970 - 5 StR 103/69

    Anbieten von Präservativen in Warenautomaten an öffentlichen Straßen oder Plätzen

    Das Feilbieten von Präservativen in Warenautomaten an öffentlichen Straßen oder Plätzen (Außenautomaten) verletzt nicht schlechthin Sitte und Anstand im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB (im Gegensatz zu BGHSt 13, 16; 15, 361 [BGH 03.02.1961 - 4 StR 524/60]; 16, 340 [BGH 01.12.1961 - 3 StR 38/61]; 17, 309 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 213/62]; BGH NJV 1962, 544).

    Es sieht sich hieran durch die Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs gehindert, die in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertreten haben, daß das Feilbieten von Präservativen in Außenautomaten schlechthin Anstand und Sitte verletze (vgl. BGHSt 13, 16; 15, 361 [BGH 03.02.1961 - 4 StR 524/60]; 16, 340 [BGH 01.12.1961 - 3 StR 38/61]; 17, 309 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 213/62]; BGH NJW 1962, 544 [BGH 16.01.1962 - 5 StR 496/61]; BGH 5 StR 216/61 vom 5. Mai 1961; anderer Meinung Bundesverwaltungsgericht NJW 1960, 1407).

  • BGH, 05.09.2002 - 4 StR 253/02

    Bedrohung durch eine allgemein gehaltene Drohung

    Eine allgemein gehaltene Drohung mit Worten, die für sich genommen noch nicht die tatsächlichen Merkmale eines Verbrechens umschreiben, kann den Tatbestand nur erfüllen, wenn sie im Zusammenhang mit anderen Umständen den Schluß auf die Ankündigung eines solchen Verhaltens ermöglicht (BGHSt 17, 307, 308; vgl. auch Senatsbeschluß vom 12. Juni -4 StR 80/01).
  • BGH, 21.02.1984 - 3 StR 12/84

    Voraussetzungen einer Bedrohung - Beurteilung der Begriffe "allemachen" und

    Dieser setzt voraus, daß ein bestimmtes tatsächliches Verhalten in Aussicht gestellt wird, das als Verbrechen zu beurteilen wäre (BGHSt 17, 307, 308).
  • OLG Köln, 26.09.2000 - Ss 391/00

    Anforderungen an den Hinweis nach § 265 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei

    Der Tatbestand des § 241 Abs. 1 StGB setzt das in Aussicht stellen eines bestimmten tatsächlichen Verhaltens voraus, das als Verbrechen zu beurteilen wäre (BGHSt 17, 307, 308; Senatsentscheidungen vom 26.05.1992 - Ss 177/92 - und vom 19.03.1993 - Ss 82/93 - Eser in Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 241 Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 12.05.1986 - 3 StR 185/86

    Begehung eines Verbrechens als Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen Bedrohung

    Erforderlich ist daher, daß die wesentlichen Merkmale des Verbrechens aus der Äußerung bzw. der Bedrohungshandlung, eventuell in Verbindung mit den Begleitumständen, ersichtlich sind (BGHSt 17, 307, 308 f [BGH 03.07.1962 - 1 StR 213/62]; BGH, Beschluß vom 21. Februar 1984 - 3 StR 12/84).
  • OLG Köln, 10.10.2006 - 82 Ss 100/06
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