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   BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62   

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https://dejure.org/1962,64
BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62 (https://dejure.org/1962,64)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1962 - 1 StR 157/62 (https://dejure.org/1962,64)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1962 - 1 StR 157/62 (https://dejure.org/1962,64)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 351
  • NJW 1962, 1832
  • MDR 1962, 919
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60

    Falsche uneidliche Aussage in einem Privatklageverfahren - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62
    Denn ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO kann im allgemeinen nicht mit der Behauptung begründet werden, der Tatrichter habe ein Beweismittel nicht ausgeschöpft (BGHSt 4, 125 [126]; BGH Urt. vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60).

    Die Rüge, der Tatrichter habe es unterlassen, einem Zeugen oder Angeklagten bestimmte Fragen zu stellen oder Vorhalte zu machen, muß also in der Regel schon deshalb erfolglos bleiben, weil kein Beweis für die Richtigkeit der Behauptung erbracht werden kann und nur ein erwiesener - nicht aber ein nur möglicher - Verfahrensfehler den Bestand eines Urteils gefährden kann (BGH Urt. vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60; s. auch BGH NJW 1953, 836 f. Nr. 22).

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62
    Denn ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO kann im allgemeinen nicht mit der Behauptung begründet werden, der Tatrichter habe ein Beweismittel nicht ausgeschöpft (BGHSt 4, 125 [126]; BGH Urt. vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60).
  • KG, 12.08.2019 - 121 Ss 89/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Im Hinblick auf die in der Hauptverhandlung vernommene Zeugin L ist darüber hinaus festzustellen, dass ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO regelmäßig nicht mit der Begründung geltend gemacht werden kann, das Beweismittel sei nicht ausgeschöpft worden (vgl. BGH NJW 1962, 1832; NStZ 1997, 296; NStZ 2000, 156), zumal sich Anhaltspunkte hierfür nicht aus den Urteilsgründen ergeben (vgl. BGH NStZ 1992, 599).
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Voraussetzungen); Anordnung der

    Dies gilt schon deswegen, weil Inhalt und Ergebnis der den Sachverständigen betreffenden Beweisaufnahme nicht mit den Mitteln des Revisionsrechts feststellbar sind (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 3. Juli 1962 - 1 StR 157/62, BGHSt 17, 351, 352 f.; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 364 mwN).
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Es widerspräche der Ordnung des Revisionsverfahrens, über Vorgänge in der Hauptverhandlung, die keine wesentlichen Förmlichkeiten darstellen und deshalb in die Sitzungsniederschrift nicht aufzunehmen sind, Beweis zu erheben (BGHSt 17, 351, 352 f.; 31, 139, 140).
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