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   BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62   

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https://dejure.org/1963,446
BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62 (https://dejure.org/1963,446)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1963 - 3 StR 52/62 (https://dejure.org/1963,446)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1963 - 3 StR 52/62 (https://dejure.org/1963,446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Ermittlungsbeamten des Bundeskriminalamts als Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit - Unparteilichkeit eines Sachverständigen - Auschluss der Öffentlichkeit wegen Besorgnis der Gefährdung der Staatssicherheit - Wahrung des Grundsatzes der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 214
  • NJW 1963, 821
  • MDR 1963, 430
  • JR 1963, 306
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62
    Vielmehr wird er sein Gutachten durch Anführung von Tatsachen, die er kraft seiner Sachkunde wahrgenommen hat, belegen (sog. Befundtatsachen: BGHSt 9, 292; 13, 1) [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58].

    Ob und inwieweit die Strafkammer die Personen hätte unmittelbar vernehmen müssen, an deren Wahrnehmungen H. etwa angeknüpft hatte, ist eine andere, aus § 244 Abs. 2 StPO zu beantwortende Frage (BGHSt 9, 292).

  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62
    Vielmehr wird er sein Gutachten durch Anführung von Tatsachen, die er kraft seiner Sachkunde wahrgenommen hat, belegen (sog. Befundtatsachen: BGHSt 9, 292; 13, 1) [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58].

    Nur dann, wenn er außerdem Tatsachen verwendet, die auf Auskünften dritter Personen beruhen, die er außerhalb der Hauptverhandlung in Bezug auf den zur Verhandlung stehenden Fall heranzieht (Zusatztatsachen: BGHSt 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 18, 107), [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62]taucht die Frage auf, ob er insoweit nicht als Zeuge vernommen werden muß.

  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 109/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62
    Im allgemeinen wird dies zu bejahen sein, wenn der Sachverständige bei der Ermittlung nicht bloß beratend tätig geworden ist, sondern vor allem sicherheitspolizeiliche Aufgaben wahrgenommen hat (Urteil vom 12. Juli 1955 - 5 StR 109/55 - vgl. RGSt 36, 209; HRR 1940 Nr. 54; JW 1938, 3161).
  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Auszug aus BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62
    Sie nachzuschieben, ist nach den §§ 344, 345 StPO unzulässig (BGHSt 17, 337, 339) [BGH 03.07.1962 - 3 StR 22/61].
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62
    Wenn auch an den Inhalt einer Revisionsbegründung strenge Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 3, 213; MDR 1951, 372), so können die wenn auch knappen Ausführungen der Revisionsbegründungschrift noch als ausreichend angesehen werden.
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62
    Die Vorschrift des § 250 StPO verbietet keineswegs die Vernehmung von Zeugen vom Hörensagen (BGHSt 6, 209 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]), dies selbst dann nicht, wenn der unmittelbare Zeuge unbenannt bleibt (BGHSt 17, 382).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62
    Die Vorschrift des § 250 StPO verbietet keineswegs die Vernehmung von Zeugen vom Hörensagen (BGHSt 6, 209 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]), dies selbst dann nicht, wenn der unmittelbare Zeuge unbenannt bleibt (BGHSt 17, 382).
  • BGH, 23.10.1962 - 1 StR 391/62
    Auszug aus BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62
    Nur dann, wenn er außerdem Tatsachen verwendet, die auf Auskünften dritter Personen beruhen, die er außerhalb der Hauptverhandlung in Bezug auf den zur Verhandlung stehenden Fall heranzieht (Zusatztatsachen: BGHSt 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 18, 107), [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62]taucht die Frage auf, ob er insoweit nicht als Zeuge vernommen werden muß.
  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62
    Nur dann, wenn er außerdem Tatsachen verwendet, die auf Auskünften dritter Personen beruhen, die er außerhalb der Hauptverhandlung in Bezug auf den zur Verhandlung stehenden Fall heranzieht (Zusatztatsachen: BGHSt 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 18, 107), [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62]taucht die Frage auf, ob er insoweit nicht als Zeuge vernommen werden muß.
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Die rechtlichen Folgerungen, die in ihr gezogen werden, sind nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 18, 214, 216 [BGH 11.01.1963 - 3 StR 52/62]/217; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 74 Rdn. 6 m.w. N.).
  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Es geht nicht an, allgemein aus der dienstlichen Tätigkeit eines Beamten dessen Befangenheit herzuleiten (BGHSt 18, 214, 215).

    Soweit die Sachverständigen Mitglieder eines Verfassungsschutzamtes oder einer nachrichtendienstlichen Behörde sind, hat die Revision keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine Befangenheit dieser Beamten in der vorliegenden Sache hindeuten könnten (vgl. BGHSt 18, 214 und BGH NJW 1964, 1681 Nr. 13).

  • BGH, 04.06.1964 - 3 StR 13/64

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit - Tätigkeit eines Richters in der

    Die Revision hält diesen Beschluss, unter Hinweis auf das Urteil des Senats in BGHSt 18, 214, für unrichtig.

    Da die Angehörigen der Verfassungsschutzämter keine Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind (vgl. VO über die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft vom 23. Dezember 1959 im GVOBl. Sch.-H. 1959, 221; dazu auch die Fussnote zu § 3), daher auch keine sicherheitspolizeilichen Aufgaben wahrnehmen, liegt der vorliegende Fall entscheidend anders als der, den der Senat in BGHSt 18, 214 entschieden hat.

    Insbesondere aber übersieht die Revision, dass jenes Urteil ausdrücklich erklärt hat, die dort aufgestellten Grundsätze gälten nicht für Angehörige der Verfassungsschutzämter (a.a.O. S. 218; insoweit in NJW 1963, 821 und MDR 1963, 430 allerdings nicht abgedruckt).

  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

    Dabei kann offen bleiben, ob die Besorgnis der Befangenheit auch dann begründet wäre, wenn die ermittelnden Beamten nicht oder nicht beide persönlich bereits in dem Verfahren wegen der möglichen Steuerhinterziehung des Klägers tätig gewesen wären (vgl. zur Problematik BGH-Urteil vom 11. Januar 1963 3 StR 52/62, BGHSt 18, 214, NJW 1963, 821), da nach dem Inhalt der Akten beide Bediensteten in die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kläger eingebunden waren.
  • BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96

    Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof

    Der auf geschäftsmäßige Dinge beschränkte Kontakt mit der Staatsanwaltschaft bot keinen Anlaß, die Unparteilichkeit des Sachverständigen in Zweifel zu ziehen (BGHSt 18, 214, 218 [BGH 11.01.1963 - 3 StR 52/62]; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 5; Pelchen in KK. 3. Aufl. Rdn. 5 jeweils zu § 74 StPO m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1969 - 1 StR 617/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs und vorsätzlichen

    Im Hinblick auf die nicht einheitliche Rechtsprechung (BGHSt 18, 217 [BGH 11.01.1963 - 3 StR 52/62] und 19, 206) ist die Frage des Unrechtsbewußtseins eingehender zu erörtern.
  • BGH, 28.06.1972 - 2 StR 140/72

    Anforderungen an die Bemessung des Strafmaßes für den Versuch der Ermordung

    Allein daraus kann kein Ablehnungsgrund hergeleitet werden (BGH, LM StPO § 74 Nr. 2; BGHSt 18, 214, 216).
  • BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Verletzung des Grundsatzes der

    Ebensowenig sind sie dabei als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft oder in deren Auftrag tätig geworden (vgl. BGHSt 18, 214, 215) [BGH 11.01.1963 - 3 StR 52/62].
  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 305/74

    Strafbarkeit wegen betrügerischen Bankrotts, wegen Betruges, wegen einfachen

    Kein vernünftiger Angeklagter zweifelt deshalb an der Unparteilichkeit eines medizinischen Sachverständigen, weil dieser ein Krankenhaus in einer Vollzugsanstalt leitet (vgl. auch BGHSt 18, 214, 215), bei seiner ersten medizinischen Untersuchung ein EKG unter Belastung nicht für erforderlich gehalten hat, dem Angeklagten gegenüber wiederholt geäußert hat, er müsse einsehen, daß die Verhandlung gegen ihn endlich durchgeführt werden müsse und gegenüber dessen Hausarzt die Auffassung vertreten hat, für den Gesundheitszustand des Angeklagten wäre ein weiteres Hinausschieben der Hauptverhandlung mit Sicherheit nicht förderlich (Schriftsätze vom 27. und 28. Februar 1973 in Bd. II Hülle Bl. 517).
  • BGH, 28.01.1964 - 1 StR 558/63

    Ablehnung eines Sachverständigen der Staatsanwaltschaft

    Vielmehr ähnelt der Sachverhalt dem Fall BGHSt 18, 214, 217. Das Landgericht hat somit das Ablehnungsgesuch zu Unrecht zurückgewiesen.
  • BGH, 08.03.1966 - 1 StR 613/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Rückfallbetrugs - Rechtmäßigkeit der

  • BGH, 04.11.1969 - 5 StR 511/69

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs des Angeklagten hinsichtlich des

  • BGH, 07.10.1964 - 2 StR 194/64

    Rechtsmittel

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