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   BGH, 16.01.1963 - 2 StR 398/62   

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https://dejure.org/1963,623
BGH, 16.01.1963 - 2 StR 398/62 (https://dejure.org/1963,623)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1963 - 2 StR 398/62 (https://dejure.org/1963,623)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1963 - 2 StR 398/62 (https://dejure.org/1963,623)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 218
  • NJW 1963, 823
  • MDR 1963, 429
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 18.03.1926 - II 79/26

    Auslieferung aus Ungarn. Begründet es die Revision, wenn das die Tat eines

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  • RG, 13.08.1936 - 2 D 459/36

    1. Sind Auslieferungsverträge zwischen den deutschen Ländern und Frankreich noch

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  • RG, 23.04.1909 - V 276/09

    1. Unterliegt nach den Auslieferungsverträgen, welche von Preußen, Baden und

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  • RG, 09.03.1933 - 10 TB 99/31

    Zum Begriff der politischen Straftat im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des

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  • BGH, 20.09.2023 - 1 StR 187/23

    Verurteilter Cum-ex-Drahtzieher Berger scheitert vor BGH

    Die Rechtmäßigkeit der Auslieferung durch ein anderes Land ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1977 - 2 BvR 631/77, BVerfGE 46, 214, 219) - von inländischen Gerichten nicht zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 398/62, BGHSt 18, 218, 220).
  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Die Rechtmäßigkeit der Auslieferung könne durch die deutschen Gerichte nicht überprüft werden; dies entspreche der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGSt 42, 309 (311); 70, 286 (287); BGHSt 18, 218 (220); 22, 307 (309)).

    Wie schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung und ihm folgend der Bundesgerichtshof angenommen haben, können die inländischen Gerichte die Gesetzmäßigkeit des vom ausliefernden Staat beobachteten Verfahrens ebensowenig nachprüfen wie die sachliche Rechtmäßigkeit der Auslieferung (RGSt 70, 286 (287)), mit weiteren Nachweisen; BGHSt 18, 218 (220); 22, 307 (309)).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, begründet ein Auslieferungsvertrag Rechte und Pflichten regelmäßig nur für die Vertragsstaaten; der Ausgelieferte selbst kann aus einem solchen Vertrag lediglich dann Rechte herleiten, wenn dies im Vertrag vereinbart ist (RGSt 70, 286 (287), m.w.N. BGHSt 18, 218 (220)).

  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86

    Starfbarkeit wegen schweren räuberischen Diebstahls - Starfbarkeit wegen

    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (vgl. hierzu BGHSt 14, 170; 18, 221 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 398/62]; BGH GA 1966, 212; BGH MDR 1968, 772; BGH NJW 1983, 2827; BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 202/73).
  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebung beziehungsweise Überstellung aus den USA

    Der Beschwerdeführer kann sich deshalb als natürliche Person nicht auf den Auslieferungsvertrag, dessen Verletzung und Umgehung berufen (vgl. allgemein hierzu: RGSt 42, 309 ff.; BGHSt 18, 218 ; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 31. Mai 1983 - 2 Ss 193/83 - 103/83 III -, NJW 1984, S. 2050 ; Vogler, Auslieferungsrecht und Grundgesetz, 1969, S. 329).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Dem Angeklagten selbst könnten weder aus einem Rückforderungsanspruch des verletzten Staates noch aus Verletzungen des Auslieferungsrechts eigene Rechte erwachsen, die seiner Strafverfolgung entgegenständen (vgl. BGHSt 18, 218, 220; vgl. auch BGH, Beschluß vom 10. März 1980 - 3 StR 55/80 [S] - bei Holtz MDR 1980, 631; OLG Düsseldorf aaO).
  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Das erkennende deutsche Gericht hat grundsätzlich nicht mehr zu prüfen, ob die Auslieferung nach dem Recht des ausländischen Staates zu Recht erfolgt ist (RGSt 42, 309, 311; BGHSt 18, 218, 220) [BGH 16.01.1963 - 2 StR 398/62].
  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

    Der Bundesgerichtshof ist ihm darin gefolgt (BGHSt 18, 218, 220).
  • LG Koblenz, 24.11.2004 - 9 KLs 2090 Js 3735/03

    Zur Frage des Bestehens eines Verfahrenshindernisses (hier: Verstoß gegen das

    Die generelle Annahme, über einen völkerrechtswidrig Festgenommenen könne nationale Gerichtsbarkeit nicht ausgeübt werden, widerspricht dem völkerrechtlichen System, wonach es einerseits Sache des verletzten Staates ist, zu entscheiden, ob die Rückführung des Festgenommenen verlangt werden soll oder nicht, andererseits dem Festgenommenen selbst ein individuelles Recht zur Geltendmachung einer Völkerrechtsverletzung nicht zuerkannt wird (vgl. BGHSt 18, 218, 220; BGH NStZ 1984, 563; BGH StV 1985, 273; BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BGH NStZ 1985, 464).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet ein Auslieferungsvertrag Rechte und Pflichten regelmäßig nur für die Vertragsstaaten; der Ausgelieferte selbst kann aus einem solchen Vertrag lediglich dann Rechte herleiten, wenn dies im Vertrag vereinbart ist (vgl. BGH NJW 1977, 2355, 2355; BGHSt 18, 218, 220).

  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 187/85

    völkerrechtswidrige Entführung aus den Niederlanden - Art. 25 GG, kein

    Dem Angeklagten selbst können weder aus dem Rückforderungsanspruch des verletzten Staates noch aus Verletzungen des Auslieferungsrechts eigene Rechte erwachsen, die seiner Strafverfolgung entgegenstehen (vgl. BGHSt 18, 218, 220; BGH bei Holtz MDR 1980, 631; BGH NStZ 1984, 563; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050 [OLG Düsseldorf 31.05.1983 - 2 Ss 193/83 103/83 III]).
  • BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81

    Anwendung des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und

    Da in dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien bestehenden Auslieferungsvertrag nichts anderes bestimmt ist, erwachsen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur den Vertragsstaaten (vgl. BGHSt 18, 218; 22, 307, 309), [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]und die Angeklagte kann daraus keine Rechte herleiten.
  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 482/84

    Strafverfolgungsverbot wegen Einsatzes von Scheinkäufern durch die

  • BGH, 17.02.1972 - 4 ARs 6/72

    Zulässigkeit einer Auslieferung - Ersuchen zur Strafverfolgung wegen einer

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 265/82

    Beschränkung der Strafverfolgung einer ausgelieferten Person auf die Straftaten,

  • BGH, 10.03.1980 - 3 StR 55/80

    Verfahrenshindernis bei Tätigwerden deutscher Kriminalbeamter in Frankreich

  • BGH, 04.06.1964 - 3 StR 13/64

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit - Tätigkeit eines Richters in der

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