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   BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62   

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BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62 (https://dejure.org/1963,116)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1963 - 1 StR 265/62 (https://dejure.org/1963,116)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1963 - 1 StR 265/62 (https://dejure.org/1963,116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage der Zuständigkeit - Gesetzliche Voraussetzungen für eine Verbindung - Praktische Vorwegnahme des Prozessergebnisses durch eine verfahrenstechnische Maßnahme - Unterschiedliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 4, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 238
  • NJW 1963, 869
  • MDR 1963, 514
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62
    Die Zuständigkeitsregelung der §§ 74 Abs. 1 Satz 2, 24 Abs. 1 Nr. 2 GVG ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden (BVerfGE 9, 223; BGHSt 9, 367; BGH NJW 1958, 918).

    Darin, daß an seiner Stelle ein Gericht niederer Ordnung hätte entscheiden müssen, wie die Revisionen meinen, kann ein Verstoß gegen § 338 Nr. 4 StPO nicht gefunden werden (vgl. § 269 StPO; BVerfGE 9, 223, 230 [BVerfG 19.03.1959 - 1 BvR 295/58]; BGHSt 9, 367, 368) [BGH 04.10.1956 - 4 StR 294/56].

    Das gilt auch dann, wenn wie hier infolge der Verhandlung und Entscheidung durch ein höheres Gericht den Angeklagten nur ein Tatsachenrechtszug zur Verfügung steht; denn sie haben keinen Anspruch darauf, daß die gegen sie erhobenen Beschuldigungen auch in tatsächlicher Hinsicht mehrmals geprüft werden (BVerfGE 4, 74, 94 f. 4, 387, 411; 6, 7, 12 [BVerfG 08.10.1956 - 1 BvR 205/56]; 9, 223, 230) [BVerfG 19.03.1959 - 1 BvR 295/58].

  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
    Auszug aus BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62
    Die Zuständigkeitsregelung der §§ 74 Abs. 1 Satz 2, 24 Abs. 1 Nr. 2 GVG ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden (BVerfGE 9, 223; BGHSt 9, 367; BGH NJW 1958, 918).

    Darin, daß an seiner Stelle ein Gericht niederer Ordnung hätte entscheiden müssen, wie die Revisionen meinen, kann ein Verstoß gegen § 338 Nr. 4 StPO nicht gefunden werden (vgl. § 269 StPO; BVerfGE 9, 223, 230 [BVerfG 19.03.1959 - 1 BvR 295/58]; BGHSt 9, 367, 368) [BGH 04.10.1956 - 4 StR 294/56].

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62
    Daß das Verhalten des Angeklagten Dr. K. nur unter dem Gesichtspunkt der Kuppelei untersucht wurde und daß seine Ehebrüche und die Beteiligung der Zeugin daran aus verfahrensrechtlichen Gründen gar nicht verfolgt werden konnten, steht den Vereidigungsverbot nicht entgegen (RGSt 64, 377; BGHSt 4, 130, 131) [BGH 23.04.1953 - 4 StR 635/52].

    Gleichwohl muß davon ausgegangen werden, daß die Strafkammer die beeidigte Aussage auch als solche gewertet hat; denn der Vorsitzende hat in der Haupt Verhandlung den Beteiligten nicht bekannt gegeben, daß das Landgericht Frau I. Bekundungen als uneidliche ansehen wolle, und die Urteilsgründe besagen nicht, daß das geschehen sei, was allein auch nicht einmal genügt hätte (BGHSt 4, 130).

  • BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59

    August Geislhöringer

    Auszug aus BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62
    Der Senat hat schon in anderem Zusammenhange dargelegt, daß dieser Regelung der Gedanke zugrunde liegt, daß die - förmliche - Zeugenaussage in der sachlichen Bewertung der Aussage eines Beschuldigten weitgehend angenähert ist (BGHSt 17, 128, 134) [BGH 19.02.1960 - 1 StR 609/59].
  • BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62
    Die einzelnen Begebenheiten bei diesen Zusammenkünften bilden nach Ort, Zeit, Aufeinanderfolge und Hergang ein einheitliches geschichtliches Geschehen, aus dem nicht Ausschnitte herausgelöst werden können, ohne daß das Verständnis sowohl für die Teile als auch für das Ganze beeinträchtigt würde (BGH Urt. v. 26. Juni 1959 - 4 StR 66/59; auszugsweise mitgeteilt in NJW 1963, 142, 144).
  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 736/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62
    Die Aufklärungspflicht (BGH Urteile vom 13. Juli 1954 - 1 StR 736/53; S. 13 - und vom 17. Mai 1955 - 5 StR 350/54; S. 5) hat die Strafkammer nicht verletzt.
  • BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56
    Auszug aus BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62
    Die Verfahrensvorschrift versteht darunter den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand einer strafbaren Handlung verwirklicht wurde, ohne Rücksicht darauf, ob es sich dabei um eine oder mehrere Taten im Sinne des sachlichen Strafrechts (§§ 73, 74 StGB) handelt (BGHSt 1, 360, 363 f [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]; 4, 255, 260 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 4, 368, 371 [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]; 6, 382, 383 [BGH 19.10.1954 - 2 StR 651/53]; 10, 65) [BGH 08.01.1957 - 5 StR 378/56].
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62
    Die Verfahrensvorschrift versteht darunter den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand einer strafbaren Handlung verwirklicht wurde, ohne Rücksicht darauf, ob es sich dabei um eine oder mehrere Taten im Sinne des sachlichen Strafrechts (§§ 73, 74 StGB) handelt (BGHSt 1, 360, 363 f [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]; 4, 255, 260 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 4, 368, 371 [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]; 6, 382, 383 [BGH 19.10.1954 - 2 StR 651/53]; 10, 65) [BGH 08.01.1957 - 5 StR 378/56].
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62
    Das gilt auch dann, wenn wie hier infolge der Verhandlung und Entscheidung durch ein höheres Gericht den Angeklagten nur ein Tatsachenrechtszug zur Verfügung steht; denn sie haben keinen Anspruch darauf, daß die gegen sie erhobenen Beschuldigungen auch in tatsächlicher Hinsicht mehrmals geprüft werden (BVerfGE 4, 74, 94 f. 4, 387, 411; 6, 7, 12 [BVerfG 08.10.1956 - 1 BvR 205/56]; 9, 223, 230) [BVerfG 19.03.1959 - 1 BvR 295/58].
  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53

    Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62
    Die Verfahrensvorschrift versteht darunter den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand einer strafbaren Handlung verwirklicht wurde, ohne Rücksicht darauf, ob es sich dabei um eine oder mehrere Taten im Sinne des sachlichen Strafrechts (§§ 73, 74 StGB) handelt (BGHSt 1, 360, 363 f [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]; 4, 255, 260 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 4, 368, 371 [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]; 6, 382, 383 [BGH 19.10.1954 - 2 StR 651/53]; 10, 65) [BGH 08.01.1957 - 5 StR 378/56].
  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.12.1956 - 5 StR 382/56
  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung

  • BGH, 17.05.1955 - 5 StR 350/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52

    Materielle und formelle Voraussetzungen der Verbindung und Trennung von Verfahren

  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

  • BGH, 08.01.1957 - 5 StR 378/56

    Revision wegen eines Verfahrens vor der Strafkammer bei Tatbegehung einer

  • RG, 16.10.1930 - II 536/30

    1. Inwiefern hängt bei fahrlässig begangenen Straftaten die Anwendbarkeit des §

  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

    Der Beschwerdeführer, der in der gerichtlich angeordneten und dem Rechtsmittel der einfachen Beschwerde entzogenen Verfahrensverbindung durch das erkennende Gericht (vgl. § 305 Satz 1 StPO; Wendisch in Löwe-Rosenberg, 25. Auflage 1999, § 4 Rn. 43; Lemke in: Heidelberger Kommentar zur StPO, 3. Auflage 2001, § 4 Rn. 14) eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren sieht, könnte diesen Verfassungsverstoß im Revisionsverfahren in die Verfahrensrüge ermessensmissbräuchlicher Verfahrensverbindung kleiden (vgl. BGHSt 18, 238 ; Pfeiffer in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Auflage 1999, § 4 Rn. 13).

    Den strafprozessualen Regelungen über die Verfahrensverbindung liegt dabei die Vorstellung zu Grunde, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung an sich selbstständiger Strafsachen - neben der Vermeidung der Gefahr widersprüchlicher Sachverhaltsfeststellungen und der Notwendigkeit nachträglicher Gesamtstrafenbildung (vgl. BGHSt 11, 130 ; 18, 238 ; OLG Frankfurt, StV 1983, S. 92 ) - regelmäßig dem Interesse einer zügigen und prozessökonomischen Verfahrenserledigung (vgl. BVerfGE 45, 354 ) und der Wahrheitserforschung dienen wird.

    Sie unterliegt keiner allgemeinen Zweckmäßigkeitskontrolle, aber einer Prüfung darauf, ob das Gericht sein Ermessen missbraucht hat (vgl. Wendisch in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 2 Rn. 18, 27; BGHSt 18, 238 ).

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17

    Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses:

    Die auf § 3 StPO gestützte Verbindung war auch in Ansehung der Vielzahl der Angeklagten und Straftaten sachgerecht, da sie Mehrarbeit erspart und insbesondere verhindert, dass derselbe Sachverhalt von mehreren Gerichten unterschiedlich beurteilt wird (vgl. hierzu BGH, 1 StR 265/62 v. 05.02.1963 - BGHSt 18, 238 ; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO. § 2 Rn. 2).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Der Beweiswert der Aussagen von Zeugen und Mitangeklagten ist regelmäßig weitgehend angenähert (BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238, 241; vgl. auch LR/Sander, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 71).

    Entscheidend für die Beurteilung des Wahrheitsgehalts einer Aussage ist regelmäßig weniger die verfahrensrechtliche Rolle als vielmehr der persönliche Gesamteindruck, die Art und Weise der Bekundung, die innere Wahrscheinlichkeit der Schilderung und andere in der Aussage oder Auskunftsperson selbst liegende Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238, 241).

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    c) Die Verbindung kann vor Aburteilung in jeder Lage des Verfahrens nach pflichtgemäßem gerichtlichem Ermessen erfolgen (BGHSt 18, 238).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Bei der Prüfung des Zusammenhangs kommt es auf die tatsächliche Annahme an, die den Anschuldigungen bei Erhebung der Anklage und bei Eröffnung des Hauptverfahrens zugrunde liegt, und nicht auf die Feststellungen, die als Ergebnis des durchgeführten Hauptverfahrens getroffen worden sind (vgl. BGHSt 18, 238, 239; BGHR aaO).

    Zum hierbei maßgeblichen Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens vor dem Landgericht (vgl. BGHSt 18, 238, 239) bestand für die Fälle 3 bis 17 der Anklage wegen des Vorwurfes gemeinschaftlichen Handelns ein sachlicher Zusammenhang mit den den Angeklagten Ha und R zur Last liegenden Taten.

  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 33/12

    Vorwürfe gegen rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten und seine Tochter

    Eine solche Würdigung wäre jedoch erforderlich gewesen: Ebenso wie der Beweiswert einer Aussage nicht maßgeblich davon abhängt, ob ein Zeuge oder ein Angeklagter sie getätigt hat (BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 283), ist er nicht von vornherein deshalb zu verneinen, weil der Zeuge ebenfalls als Täter der inmitten stehenden Tat in Betracht kommt.
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Auch wenn Verbindung und Trennung von Verfahren grundsätzlich dem Ermessen des Tatrichters überlassen sind, kann ein Beschwerdeführer im Revisionsverfahren mit der Verfahrensrüge geltend machen, dass der Tatrichter das ihm zustehende Ermessen missbraucht hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. August 2002 - 2 BvR 932/02, StV 2002, 578; vom 9. August 2007 - 2 BvR 1277/07; BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238, 239; Fischer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 4 Rn. 15).

    Auch wenn man die Rüge im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Sachrüge als Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238; Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 8) auslegte, scheiterte diese schon am mangelnden Vortrag einer bestimmten Beweistatsache und eines bestimmten für den Angeklagten günstigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468; Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12).

  • BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (grundsätzlicher Ausschluss gegen

    Auch wenn Verbindung und Trennung von Verfahren grundsätzlich dem Ermessen des Tatrichters überlassen sind, kann ein Beschwerdeführer im Revisionsverfahren im Wege der Verfahrensrüge geltend machen, dass der Tatrichter das ihm zustehende Ermessen missbraucht hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12.8. 2002 - 2 BvR 932/02 -, juris, Abs.-Nr. 19 und 25; BGH, Urteil vom 5.2. 1963 - 1 StR 265/62 -, NJW 1963, S. 869 f.; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2003, § 4 Rn. 13 sowie § 2 Rn. 15, § 3 Rn. 5, § 16 Rn. 7 und 9; Kuckein, Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2003, § 338 Rn. 66 f.).
  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 317/19

    Gezielte Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung

    Die Verfahrenstrennung kann auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin nur auf Ermessensmissbrauch geprüft werden (s. BGH, Urteile vom 11. August 2016 - 1 StR 196/16, wistra 2017, 108, 109; vom 6. August 2013 - 1 StR 201/13, NStZ-RR 2013, 352, 353; vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238, 239; BVerfG, Beschluss vom 12. August 2002 - 2 BvR 932/02, StraFo 2002, 390, 391), also darauf, ob von dem Ermessen in einer dem Gesetzeszweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 1972 - NotZ 1/72, BGHZ 59, 274, 279).
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

    Denn der Beweiswert einer Aussage hängt nicht maßgeblich davon ab, ob sich die Auskunftsperson als Zeuge oder Beschuldigter äußert (vgl. BGHSt 18, 238, 241).
  • BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01

    Verfahrenstrennung nach Eröffnung des Hauptverfahrens; Zuständigkeit des

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83

    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

  • BGH, 05.10.2001 - 2 StR 261/01

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Abtrennung von Verfahrensteilen; Pflicht

  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung - Anforderungen an die Rüge der

  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 76/20

    Verfahrenshindernis (fehlender Übernahmebeschluss nach Vorlage an das Gericht

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

  • OLG Celle, 10.01.2007 - 1 Ws 1/07

    "Verletzter" im Sinne des § 172 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei Straftaten

  • BGH, 21.10.1975 - 1 StR 462/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und wegen Hehlerei -

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 6 StS 5/20

    Kriegsverbrechen eines in Deutschland lebenden Syrers; Revolutionärer

  • BGH, 09.06.1993 - 3 StR 49/93

    Umfang der Revisionsbegründung bei Rüge der örtlichen Unzuständigkeit

  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14

    Beweisantrag auf Vernehmung eines Mitangeklagten nach Berufungsverwerfung

  • BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66

    Änderung der Geschäftsverteilung auf begrenzte Zeit durch das Präsidium - Wegfall

  • OLG Hamm, 09.02.1999 - 2 Ws 46/99

    Abtrennung von Verfahrensteilen während der Hauptverhandlung, Beschwerde

  • BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64

    Vernehmung eines Angeklagten in dem gegen ihn gerichteten Verfahren als Zeugen -

  • AG Demmin, 07.09.1998 - 94 Ls 182/98

    Zweigstelle Malchin, Polygrapheneinsatz im Strafverfahren

  • BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90

    Rüge der unterlassenen Verbindung mehrerer Strafverfahren gegen den Angeklagten -

  • OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 124/16

    Zu den Voraussetzungen und dem Umfang eines Vergütungsanspruchs aus

  • OLG Bremen, 25.01.1990 - Ss (Z) 96/89

    Rechtsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Ordnungswidrigkeiten

  • BGH, 01.03.1977 - 5 StR 65/77

    Abtrennung und Verbindung zusammenhängender Strafsachen - Abtrennung um einen

  • BGH, 24.02.1971 - 3 StR 305/70

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Angaben eines Angeklagten oder Zeugen als

  • BGH, 02.07.1969 - 2 StR 686/68

    Vermittlung von Weinen als selbstständiger Weinkommissionär - Fahrlässiges

  • BGH, 14.05.1968 - 1 StR 552/67

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.03.1963 - 1 StR 29/63

    Zulässigkeit der Trennung zweier verbundener Hauptverfahren nach Wegfall der

  • BGH, 18.01.1996 - 4 StR 718/95

    Verwerfung einer Revision als unbegründet aufgrund mangelnden Rechtsfehlers zum

  • BGH, 14.01.1983 - 2 StR 668/82

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie

  • BGH, 19.01.1972 - 3 StR 331/71

    Strafbarkeit wegen Diebstahls und wegen Verletzung der Unterhaltspflicht - Rüge

  • BGH, 24.03.1970 - 2 StR 44/69

    Verfahrensrüge bei Verbindung oder Trennung von Strafverfahren - Anspruch auf

  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes - Zeitweise Trennung der Verfahren -

  • LG Bonn, 03.07.1973 - 8 Ks 1/72

    Beteiligung an der Deportation von Juden aus Krosno ins KL Belzec.

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