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   BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63   

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BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63 (https://dejure.org/1963,586)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1963 - 1 StR 66/63 (https://dejure.org/1963,586)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1963 - 1 StR 66/63 (https://dejure.org/1963,586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von Untreue und schwerer Amtsunterschlagung - Begriff des amtlichen Verwahrungsbesitzes - Geld als vertretbare Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 312
  • NJW 1963, 1259
  • MDR 1963, 607
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63
    § 133 StGB schützt in beiden Begehungsformen nur Gegenstände im amtlichen Verwahrungsbesitz, d.h. solche bewegliche Sachen, die fürsorgliche Hoheitsgewalt - auch die einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (RGSt 56, 399, 400) in Besitz genommen hat, um sie unversehrt zu erhalten und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren, solange der fürsorgliche Amtsgewahrsam andauert (RGSt 10, 387, 389; 33, 413 f; 43, 246; BGHSt 5, 155, 159 f) [BGH 30.10.1953 - 3 StR 776/52].
  • BGH, 20.01.1955 - 3 StR 238/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63
    In amtlichem Gewahrsam dieser Art können sich auch vertretbare und selbst verbrauchbare Sachen befinden (RGSt 43, 175; 51, 416; 57, 371; BGHSt 1, 388, 390 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]; BGH Urt. vom 12. August 1952 - 4 StR 631/51 bei Dallinger MDR 1952, 658 zu § 133 StGB) sofern sie nicht nur der Gattung nach zurückerstattet werden seilen, Auch Geldscheine und Münzen geltender Währung können daher unter den Tatbestand fallen, z.B. wenn sie in Briefen oder sonst in Behältnissen der Beförderung durch die Post oder die Bahn übergeben sind (RGSt 67, 230) oder auch dann, wenn sie als abgerechneter Bestand einer öffentlichen Kasse zur amtlichen Ablieferung bereit gehalten werden (RG I 313/09 vom 7. Juni 1909 bei Werner in LK § 133, III; BGH Urt. vom 20. Januar 1955 - 3 StR 238/54 -).
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63
    In amtlichem Gewahrsam dieser Art können sich auch vertretbare und selbst verbrauchbare Sachen befinden (RGSt 43, 175; 51, 416; 57, 371; BGHSt 1, 388, 390 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]; BGH Urt. vom 12. August 1952 - 4 StR 631/51 bei Dallinger MDR 1952, 658 zu § 133 StGB) sofern sie nicht nur der Gattung nach zurückerstattet werden seilen, Auch Geldscheine und Münzen geltender Währung können daher unter den Tatbestand fallen, z.B. wenn sie in Briefen oder sonst in Behältnissen der Beförderung durch die Post oder die Bahn übergeben sind (RGSt 67, 230) oder auch dann, wenn sie als abgerechneter Bestand einer öffentlichen Kasse zur amtlichen Ablieferung bereit gehalten werden (RG I 313/09 vom 7. Juni 1909 bei Werner in LK § 133, III; BGH Urt. vom 20. Januar 1955 - 3 StR 238/54 -).
  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63
    Das hat die Rechtsprechung stets für Sachen angenommen, die einer Behörde zum Gebrauch oder Verbrauch im Amte zugewiesen sind wie z.B. Brennstoffe (RGSt 51, 226), Formblätter und anderes Schreibmaterial (RGSt 24, 385; 72, 172; RG HRR 1937, 608), Einrichtungsgegenstände einer Amtsstelle und Werkzeug zur Erfüllung ihrer Aufgaben (RGSt 52, 240), Benzinmarken (BGHSt 4, 236, 241) [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52]. Auch zur Veräußerung oder zur Vernichtung bestimmte Gegenstände betrifft § 133 StGB nicht (RGSt 63, 31, 33; BGHSt 9, 64).
  • BGH, 21.02.1956 - 2 StR 232/55
    Auszug aus BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63
    Das hat die Rechtsprechung stets für Sachen angenommen, die einer Behörde zum Gebrauch oder Verbrauch im Amte zugewiesen sind wie z.B. Brennstoffe (RGSt 51, 226), Formblätter und anderes Schreibmaterial (RGSt 24, 385; 72, 172; RG HRR 1937, 608), Einrichtungsgegenstände einer Amtsstelle und Werkzeug zur Erfüllung ihrer Aufgaben (RGSt 52, 240), Benzinmarken (BGHSt 4, 236, 241) [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52]. Auch zur Veräußerung oder zur Vernichtung bestimmte Gegenstände betrifft § 133 StGB nicht (RGSt 63, 31, 33; BGHSt 9, 64).
  • BGH, 12.08.1952 - 4 StR 631/51
    Auszug aus BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63
    In amtlichem Gewahrsam dieser Art können sich auch vertretbare und selbst verbrauchbare Sachen befinden (RGSt 43, 175; 51, 416; 57, 371; BGHSt 1, 388, 390 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]; BGH Urt. vom 12. August 1952 - 4 StR 631/51 bei Dallinger MDR 1952, 658 zu § 133 StGB) sofern sie nicht nur der Gattung nach zurückerstattet werden seilen, Auch Geldscheine und Münzen geltender Währung können daher unter den Tatbestand fallen, z.B. wenn sie in Briefen oder sonst in Behältnissen der Beförderung durch die Post oder die Bahn übergeben sind (RGSt 67, 230) oder auch dann, wenn sie als abgerechneter Bestand einer öffentlichen Kasse zur amtlichen Ablieferung bereit gehalten werden (RG I 313/09 vom 7. Juni 1909 bei Werner in LK § 133, III; BGH Urt. vom 20. Januar 1955 - 3 StR 238/54 -).
  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63
    Nur dann tritt nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 14, 38 Unterschlagung nicht tatbestandlich zur Untreue hinzu, wenn schon in der Entgegennahme des Betrags von der Kasse eine strafbare Handlung und die Zueignung läge, wenn also der Angeklagte vorgefaßtem Plane gemäß jeweils den vollen Ausstattungsbetrag alsbald für sich behalten hätte, ohne ihn zuvor in die Kasse zu legen und in dieser als fremdes Eigentum und fremden Besitz zu verwalten (vgl. BGHSt 16, 280).
  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61

    Möbel unter Eigentumsvorbehalt - §§ 263, 246 Abs. 2, 52 StGB

    Auszug aus BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63
    Nur dann tritt nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 14, 38 Unterschlagung nicht tatbestandlich zur Untreue hinzu, wenn schon in der Entgegennahme des Betrags von der Kasse eine strafbare Handlung und die Zueignung läge, wenn also der Angeklagte vorgefaßtem Plane gemäß jeweils den vollen Ausstattungsbetrag alsbald für sich behalten hätte, ohne ihn zuvor in die Kasse zu legen und in dieser als fremdes Eigentum und fremden Besitz zu verwalten (vgl. BGHSt 16, 280).
  • RG, 15.05.1884 - 1133/84

    Wann ist eine Urkunde "amtlich übergeben" im Sinne des §. 133 St.G.B.'s?

    Auszug aus BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63
    § 133 StGB schützt in beiden Begehungsformen nur Gegenstände im amtlichen Verwahrungsbesitz, d.h. solche bewegliche Sachen, die fürsorgliche Hoheitsgewalt - auch die einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (RGSt 56, 399, 400) in Besitz genommen hat, um sie unversehrt zu erhalten und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren, solange der fürsorgliche Amtsgewahrsam andauert (RGSt 10, 387, 389; 33, 413 f; 43, 246; BGHSt 5, 155, 159 f) [BGH 30.10.1953 - 3 StR 776/52].
  • RG, 13.02.1922 - 1028/21

    1. Sind die Wahlvorsteher bei kirchlichen Gemeindewahlen der evangelischen

    Auszug aus BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63
    § 133 StGB schützt in beiden Begehungsformen nur Gegenstände im amtlichen Verwahrungsbesitz, d.h. solche bewegliche Sachen, die fürsorgliche Hoheitsgewalt - auch die einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (RGSt 56, 399, 400) in Besitz genommen hat, um sie unversehrt zu erhalten und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren, solange der fürsorgliche Amtsgewahrsam andauert (RGSt 10, 387, 389; 33, 413 f; 43, 246; BGHSt 5, 155, 159 f) [BGH 30.10.1953 - 3 StR 776/52].
  • RG, 19.10.1900 - 3341/00

    1. Gehört die für den Adressaten bestimmte Abschrift einer Zustellungsurkunde,

  • RG, 19.05.1896 - 1710/96

    1. Findet auf das vorsätzliche Beiseiteschaffen von Gegenständen, welche nach

  • RG, 10.01.1910 - I 963/09

    1. Kann der Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 5 St.G.B.'s mit dem des § 133 Abs. 1

  • RG, 28.09.1923 - IV 238/23

    1. Erfordernisse der amtlichen Aufbewahrung (§ 133 StGB.). 2. Ist Tateinheit

  • RG, 28.09.1917 - IV 522/17

    Gehören die Kohlen auf der Lokomotive einer Staatseisenbahn zu den Gegenständen,

  • RG, 05.05.1938 - 3 D 238/38

    Ein Verteidiger, der Briefe des in Haft befindlichen Beschuldigten aus dem

  • RG, 19.02.1918 - II 32/18

    Zum Begriffe der "sonstigen Gegenstände, welche sich zur amtlichen Aufbewahrung

  • RG, 07.09.1918 - IV 749/18

    Befinden sich die von einer Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben angeschafften

  • RG, 19.05.1933 - I 198/33

    1. Zur Grenzziehung zwischen Amtsunterschlagung und schwerem Diebstahl nach § 243

  • RG, 15.02.1910 - IV 1171/09

    Ist im Sinne des § 133 St.G.B.'s eine Urkunde usw. einem Beamten nur dann

  • RG, 31.01.1929 - II 1013/28

    1. Zur Frage der Anstiftung eines Beamten durch einen Nichtbeamten zur

  • RG, 13.11.1893 - 2582/93

    Ist jede Entwendung amtlich aufbewahrter Gegenstände aus dem zur amtlichen

  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    Dienstliche Verwahrung im Sinne des § 133 Abs. 1 StGB liegt u.a. vor, wenn sich die Sache im Gewahrsam u.a. einer Anstalt öffentlichen Rechts (vgl. BGHSt 18, 312, 313; Krauß, a.a.O., Rdn. 8; Sternberg-Lieben, a.a.O., Rdn. 6) oder eines beliehenen Unternehmers (Krauß, a.a.O., Rdn. 8; Fischer, a.a.O., § 133 Rdn. 4; Geppert Jura 1986, 590, 595 f) befindet und sich in diesem Gewahrsam die besondere fürsorgliche dienstliche Herrschafts- und Verfügungsgewalt äußert, die den jeweiligen staatlichen Aufgaben der verwahrenden Dienststelle entspringt (BGHSt 18, 313 und 38, 381, 386; Fischer, a.a.O.).

    Die dienstliche Verwahrung dauert so lange an, bis sie durch Erfüllung des Zweckes der Verwahrung aufgehoben wird (RGSt 28, 107, 108; 33, 413, 415; BGHSt 18, 312, 313; HansOLG Hamburg in JR 1953, 27; OLG Nürnberg, a.a.O.; Krauß, a.a.O., § 133 Rdn. 15).

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Ihnen fehlt die Zweckbestimmung der fürsorglichen Hoheitsgewalt; sie genießen deshalb keinen anderen strafrechtlichen Schutz als Eigentum und Gewahrsam anderer Rechtsträger (BGHSt 18, 312, 314 m.w.N.; 33, 190, 193).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

    17 Grundsätzlich dauert eine angeordnete Verwahrung so lange an, bis sie durch die Erfüllung ihres Zwecks oder eine aufhebende Verfügung beendet wird (RGSt 28, 107, 108; 33, 413, 415; BGHSt 18, 312, 313; Krauß, in: LK 12.Aufl. § 133 Rn. 15 mwN.).Vorliegend war der mit der Begründung der dienstlichen Verfügungsgewalt angestrebte Zweck mit der Einäscherung noch nicht erfüllt.
  • BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07

    Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

    Das Einkassieren, Verwalten und Abliefern von Geld für den Auftraggeber wird in der Rechtsprechung regelmäßig als herausgehobene Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen angesehen und die Veruntreuung so eingenommener Gelder als Untreue im Sinne des § 266 StGB bewertet (BGHSt 2, 324; 13, 315; 18, 312; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 1; Missbrauch 2).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88

    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des

    Das Einkassieren, Verwalten und Abliefern von Geld für den Arbeitgeber ist insbesondere dann als Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen im Sinne des § 266 StGB anzusehen, wenn der Kassierer zur Kontrolle der Einnahmen und der Ablieferungen Bücher zu führen, Quittungen zu erteilen und Wechselgeld herauszugeben hat (BGHSt 13, 315, 318 f.; 18, 312, 313).
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

    Dahinstehen kann, ob die noch unausgefüllten Führerscheinformulare, solange sie in der für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständigen Behörde zur amtlichen Verwendung aufbewahrt werden, ebenso wie Brennstoffe, Formblätter und Schreibmaterial (vgl. BGHSt 18, 312 mit Rechtsprechungsnachweisen; RGSt 52, 240 mit weiteren Hinweisen; BGH bei Herlan MDR 1955, 527/528), nicht den "Gegenständen in amtlichem Verwahrungsbesitz", sondern denen des "allgemeinen Amtsbesitzes" zuzurechnen sind, die dem Anwendungsbereich der Strafvorschrift gegen Verwahrungsbruch entzogen sind.
  • BGH, 07.03.1995 - 5 StR 386/94

    Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen - Planmäßige Einsetzung von

    § 133 StGB schützt dabei auch in dieser Begehungsform Gegenstände in amtlichem Verwahrungsbesitz, also solche bewegliche Sachen, die fürsorgliche Hoheitsgewalt in Besitz genommen hat, um sie unversehrt zu erhalten und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren (BGHSt 18, 312, 313).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.1980 - 1 Ws 419/80
    Durch § 133 StGB wird nicht ein Recht des Bürgers auf ungestörte Ausübung seines Rechts an den in hoheitlicher Verwahrung übergebenen Sachen geschützt, sondern allein die amtliche Verfügungsgewalt über alle amtlich aufbewahrten und übergebenen Sachen gegen unbefugte Eingriffe, somit allein der dienstliche Verwahrungsbesitz (RGSt 72, 172 [174]; BGHSt 5, 159; 9, 64 [66f.]; 18, 312 [313]; LK, a.a.O., § 133 Rdnr. 2; Schönke-Schröder, a.a.O., § 133 Rdnr. 2 jeweils m. w. Nachw.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung von

    Ein Kassierer aber, der nicht nur Geld einkassiert, sondern dies auch verwaltet und kontrolliert und darüber Buch führt und Quittungen erteilt, nimmt fremde Vermögensinteressen wahr (vgl. nur BGH 21.09.1988 - 3 StR 358/88 - MDR 1989, 111; BGHSt 13, 315, 318f.; 18, 312f.).
  • BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78

    Annahme des Treubruchstatbestandes bei durch eine Lohnhauptsachbearbeiterin

    Unter diesen Umständen stellt es keinen Rechtsfehler dar, daß das Landgericht die Angeklagte dem Täterkreis des Treubruchstatbestandes zugeordnet hat (im Ergebnis ähnlich BGHSt 18, 312, 313; OLG Hamm NJW 1973, 1809; OLG Koblenz GA 1975, 122).
  • LG Düsseldorf, 12.01.1973 - 8 Ks 3/70

    Erschiessung von Juden, Kommunisten und Widerstandskämpfern sowie von Insassen

  • BGH, 11.07.1980 - 2 StR 242/80
  • BGH, 24.06.1964 - 2 StR 172/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.07.1966 - 1 StR 247/66

    Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen durch Kassieren von Warenentgelten und

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