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   BGH, 16.10.1962 - 5 StR 276/62   

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BGH, 16.10.1962 - 5 StR 276/62 (https://dejure.org/1962,875)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1962 - 5 StR 276/62 (https://dejure.org/1962,875)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62 (https://dejure.org/1962,875)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 56
  • NJW 1962, 2360
  • MDR 1963, 68
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    In der Regel werden sich diese Tatsachen jedoch aus Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß und dem Inbegriff der bis dahin durchgeführten Hauptverhandlung ergeben (BGHSt 13, 320, 324 [BGH 03.11.1959 - 1 StR 425/59]; 18, 56 f [BGH 18.09.1962 - 1 StR 245/62]).
  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Der erteilte Hinweis bezüglich der Änderung der Beteiligungsform sowie der Mordmerkmale ist weder inhaltlich falsch noch ungeeignet, den Zweck des § 265 StPO zu erfüllen, nämlich Angeklagten und Verteidiger in die Lage zu versetzen, die Verteidigung auf den neuen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. BGHSt 18, 56; Gollwitzer aaO Rdn. 55 zu § 265).
  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Deshalb verlangt das Gesetz, dass er und seine Verteidiger in die Lage versetzt werden, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52, BGHSt 2, 371, 373; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 313, 320 f.; vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62, BGHSt 18, 56, 57; vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7 und vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79, NJW 1980, 714; vgl. auch LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 1 ff.).
  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 443/20

    Prozessuale Tat als Gegenstand der Urteilsfindung (einheitlicher geschichtlicher

    Vielmehr kann weiterhin im Einzelfall bei einem Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO die bloße Bezeichnung der neu in Betracht kommenden Gesetzesbestimmungen ausreichen; dies gilt insbesondere bei unveränderter Sachlage, aber auch, wenn die tatsächlichen Grundlagen des neu in Betracht gezogenen Straftatbestandes für den Angeklagten ohne Weiteres zweifelsfrei ersichtlich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2010 - 1 StR 509/10, NStZ 2011, 474; vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03, NStZ 2005, 111 Rn. 11; Urteile vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, StV 1984, 190, 191 f.; vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62, BGHSt 18, 56, 57 f.; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 13, 320, 324; BeckOK StPO/Eschelbach, 39. Ed., § 265 Rn. 9, 18; KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 20; MüKoStPO/Norouzi, § 265 Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 265 Rn. 15b; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 62 f.; aA SKStPO/Velten, 5. Aufl., § 265 Rn. 32 f.).
  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18

    Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (Begriff der Bedenklichkeit,

    Dies genügt, um den Angeklagten in den Stand zu setzen, seine Verteidigung darauf einzurichten (vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62, BGHSt 18, 56, 57).
  • BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94

    Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§

    Der Hinweis - allein oder in Verbindung mit dem Inhalt der zugelassenen Anklage - muß hinreichend erkennbar machen, durch welche Tatsachen die Tatbestandsmerkmale eines anderen Strafgesetzes erfüllt sein können (vgl. BGHSt 13, 320, 324; 18, 56, 57; BGH StV 1982, 408 = NStZ 1983, 34, 35).
  • BGH, 21.04.2004 - 2 StR 363/03

    Mord (niedrige Beweggründe; grundloses Abreagieren von frustrationsbedingten

    Von einer ausdrücklichen Bezeichnung der Tatsachen darf nur dann abgesehen werden, wenn nach dem Inbegriff der bis dahin durchgeführten Hauptverhandlung kein Zweifel bestehen kann, an welche tatsächlichen Umstände der Hinweis anknüpft (BGHSt 13, 320, 325; 18, 56, 57; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweis 3; BGH StV 1984, 190, 191; NStZ 1993, 200; 1998, 529, 530 = StV 1998, 582).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Der Hinweis - allein oder in Verbindung mit dem Inhalt der zugelassenen Anklage - muß ihnen hinreichend erkennbar machen, welches Strafgesetz nach Auffassung des Gerichts auf die Tat anzuwenden ist und durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (BGHSt 13, 320, 324; 18, 56, 57).
  • BGH, 24.11.1992 - 1 StR 368/92

    Mindestanforderungen an den Hinweis bezüglich der Veränderung eines rechtlichen

    Er muß daher - allein oder in Verbindung mit der zugelassenen Anklage - dem Angeklagten und seinem Verteidiger hinreichend erkennbar machen, welches Strafgesetz nach Auffassung des Gerichts auf die Tat anzuwenden ist und durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (BGHSt 13, 320, 323; 18, 56, 57; BGH NStZ 1983, 34, 35).
  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts -

    Vielmehr lag es hier so wie im Regelfall, daß sich die Tatsachen, durch die das Landgericht die gesetzlichen Merkmale der Tat als erfüllt ansah, jeweils aus Anklage und Eröffnungsbeschluß und dem Inbegriff der bis dahin durchgeführten Hauptverhandlung ergeben haben (BGHSt 13, 320, 324 [BGH 03.11.1959 - 1 StR 425/59]; 18, 56 f [BGH 18.09.1962 - 1 StR 245/62]; BGH, Urteil vom 30. September 1970 - 3 StR 119/70).
  • OLG Hamburg, 08.06.2020 - 1 Rev 8/20

    Richterliche Hinweispflicht bei Abweichen von der zuvor mitgeteilten vorläufigen

  • BGH, 06.05.1964 - 2 StR 514/63
  • BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80

    Verurteilung wegen einer Tat die nicht Gegenstand der Anklageschrift war - Umfang

  • BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 15.11.1967 - 4 StR 419/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Anforderungen

  • BGH, 19.01.1965 - 5 StR 578/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

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