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   BGH, 03.10.1962 - 3 StR 35/62   

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https://dejure.org/1962,596
BGH, 03.10.1962 - 3 StR 35/62 (https://dejure.org/1962,596)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1962 - 3 StR 35/62 (https://dejure.org/1962,596)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1962 - 3 StR 35/62 (https://dejure.org/1962,596)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 63
  • NJW 1963, 60
  • MDR 1963, 63
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    aa) Wegen der vom Gesetzgeber vorgenommenen Gleichstellung des Datenspeichers mit Schriften kann die Rechtsprechung, wonach ein Verbreiten von Schriften nur dann vorliege, wenn die Schrift ihrer Substanz nach - und damit körperlich - einem größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht wird (BGHSt 18, 63, 64; BGH NJW 1999, 1979, 1980, insoweit in BGHSt 45, 41 nicht abgedruckt), auf Publikationen im Internet nicht übertragen werden.
  • OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97

    Hakenkreuze in Computerspielen

    Eine "Verbreitung" scheitert daran, dass diese eine körperliche Übertragung, d.h. eine Übergabe der Substanz nach voraussetzt (vgl. BGHSt 18, 63 f.; OLG Frankfurt NJW 1984, 1128).
  • BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04

    BGH hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf

    Entscheidend ist, daß die Schrift, nicht etwa bloß ihr geistiger Inhalt, so vielen Personen zugänglich gemacht wird, daß es sich bei den Empfängern um einen für den Täter nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis handelt (vgl. dazu BGHSt 13, 257, 258; 18, 63, 64; 19, 63, 71; 47, 55, 59; BGH MDR 1966, 687; BGH NJW 1999, 1979, 1980 insoweit in BGHSt 45, 41 nicht abgedruckt; BayObLG …
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Pornographische Schriften verbreitet, wer sie ihrer Substanz nach - also körperlich (BGHSt 18, 63, 64) - einem größeren Personenkreis zugänglich macht, wobei dieser nach Zahl und Individualität unbestimmt oder jedenfalls so groß sein muß, daß er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist (BGHSt.13,257).
  • OLG Frankfurt, 02.10.1989 - 5 Ss 422/88

    Anforderungen an ein "öffentliches Verbreiten von Schriften" im Sinne von § 111

    (a-b) »... Eine Schrift wird »verbreitet«, wenn ihre Substanz, nicht bloß ihr Inhalt an einen anderen Ä sei es auch nur eine einzelne Person Ä mit dem Ziele weitergegeben wird, sie dadurch einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen (BGHSt 18, 63, 64; BayObLG, …
  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 9/64

    Unterstützen und Fördern einer verbotenen Partei (KPD) - Vorliegen einer

    Daher enthält das Vorlesen aus einer Schrift kein Verbreiten im Sinne des § 93 StGB (BGHSt 18, 63; RGSt 15, 118).
  • BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Ehrverlust, ist nur eine Nebenstrafe; ein Hinweis war daher nicht erforderlich (vgl. BGHSt 2, 85, 88 [BGH 27.09.1951 - 3 StR 596/51]; 18, 66) [BGH 03.10.1962 - 3 StR 35/62].
  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 41/63

    Herstellung oder Verbreitung einer verfassungsfeindlichen Schrift -

    Denn die kurze Verjährungsfrist des Presserechts wird hauptsächlich damit gerechtfertigt, daß die Pressestraftaten, weil sie durch die Verbreitung verkörperter Gedankenäusserungen geschähen, ihrem äußeren Tatbestand nach meist offen und klar zutage lägen (BGHSt 18, 63, 65) [BGH 03.10.1962 - 3 StR 35/62].
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