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   BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62   

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https://dejure.org/1962,123
BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62 (https://dejure.org/1962,123)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1962 - 4 StR 266/62 (https://dejure.org/1962,123)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1962 - 4 StR 266/62 (https://dejure.org/1962,123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 Strafgesetzbuch (StGB), Diebstahl eines Kraftfahrzeugs (KfZ) durch Wegfahren und Anbringung falscher Kennzeichen am gestohlenen, anschließend benutzten KfZ gem. § 267 StGB oder § 25 Abs. 1 Nr. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 66
  • NJW 1963, 212
  • MDR 1963, 324
  • JR 1963, 66
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
    Handelte es sich um eine Nebenstrafe, so wäre ein Hinweis nicht erforderlich (RGSt 33, 398; BGHSt 2, 85, 88).

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 2, 85, 87 ausgesprochen, daß ein Berufsverbot grundsätzlich nur verhängt werden dürfe, wenn der Angeklagte zuvor gemäß § 265 Abs. 2 StPO auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist.

  • BGH, 26.06.1956 - 5 StR 179/56

    Fahrgestellnummer - § 267 StGB

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
    Nach der Rechtsprechung macht sich wegen Urkundenfälschung strafbar, wer ein Kraftfahrzeug mit einer anderen als der amtlich hierfür ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht (BGHSt 9, 235, 240 a. E,; 16, 94, 95; vgl. auch Floegel/Hartung, Straßenverkehrsrecht 13. Aufl. 1961, Rdz. 11 zu § 25 StVG - S. 1538 -).
  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60

    Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
    Nach der Rechtsprechung macht sich wegen Urkundenfälschung strafbar, wer ein Kraftfahrzeug mit einer anderen als der amtlich hierfür ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht (BGHSt 9, 235, 240 a. E,; 16, 94, 95; vgl. auch Floegel/Hartung, Straßenverkehrsrecht 13. Aufl. 1961, Rdz. 11 zu § 25 StVG - S. 1538 -).
  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
    Ihnen gegenüber ist das Vergehen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StVG die minderschwere Straftat, weil es nur mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu zwei Monaten geahndet wird; es hat daher nicht die Kraft, die Diebstähle zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (BGHSt 1, 67; 2, 246; 3, 165; BGH LM Nr. 21 zu § 73 StGB [Rechtssatz]; BGH VRS 21, 341, 343 f und 422, 423 f; 22, 121, 124).
  • BGH, 20.07.1962 - 4 StR 141/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
    Ist es dagegen eine Sicherungsmaßregel, wie heute die überwiegende Ansicht der Lehre sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs annehmen (vgl. BGH 4 StR 141/62 vom 20. Juli 1962), so könnte an sich die Anwendung der Vorschrift des § 265 Abs. 2 StPO in Betracht kommen, sofern man unter die dort genannten "Maßregeln der Sicherung und Besserung" über den Kreis der in § 42 a StGB aufgeführten hinaus auch andere nur der Sicherung dienende Maßnahmen zählen wollte.
  • RG, 05.10.1900 - 2791/00

    Ist ein Hinweis auf Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes (§ 264 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
    Handelte es sich um eine Nebenstrafe, so wäre ein Hinweis nicht erforderlich (RGSt 33, 398; BGHSt 2, 85, 88).
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
    Ähnliche Erwägungen hat der Senat bereits in dem Urteil vom 13. März 1959 (4 StR 29/59) in NJW; 1959 S. 996 Nr. 18 bei der Entscheidung der Frage angestellt, ob gemäß § 265 Abs. 2 StPO ein Hinweis darauf erforderlich ist, daß ein besonders schwerer Fall angenommen werden kann.
  • BGH, 14.11.1958 - 2 StR 415/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
    Hier greift die Strafvorschrift des § 25 StVG ein, weil ein solches Kennzeichen keine Urkunde im Sinne des § 267 StGB ist (BGH 2 StR 415/58 vom 12. November 1958; Floegel/Hartung a.a.O.).
  • BGH, 31.10.1951 - 3 StR 735/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
    Die Rechtsprechung hat bisher in ständiger Übung die bloße Bezugnahme auf die Gesetzesvorschriften genügen lassen (u.a. BGH 3 StR 735/51 vom 31. Oktober 1951).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
    Ihnen gegenüber ist das Vergehen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StVG die minderschwere Straftat, weil es nur mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu zwei Monaten geahndet wird; es hat daher nicht die Kraft, die Diebstähle zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (BGHSt 1, 67; 2, 246; 3, 165; BGH LM Nr. 21 zu § 73 StGB [Rechtssatz]; BGH VRS 21, 341, 343 f und 422, 423 f; 22, 121, 124).
  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 598/60

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis - Überlassen von Motorrädern

  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61

    Rechtsmittel

  • OLG Koblenz, 19.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 158/15

    Straßenverkehrsdelikte: Urkundenfälschung oder Kennzeichenmissbrauch bei Fahrten

    Bei Verwendung von ungestempelten oder - wie hier - entstempelten Kennzeichenschildern lässt die mit der Anbringung des Kennzeichens am Fahrzeug verbundene Erklärung den Aussteller nicht (mehr) erkennen, so dass es an der Urkundsqualität fehlt und eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung ausscheidet (vgl. BGH, 1 StR 279/91 v. 06.06.1991 - BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 5 ; 1 StR 227/89 v. 16.05.1989 - BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde 3 ; 4 StR 266/62 v. 07.09.1962 - BGHSt 18, 66 ).

    Die Straftat des Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 StVG steht zu den weiteren Taten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) und des Verstoßes gegen § 6 Abs. 1 PflVG im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB; vgl. auch BGH, 4 StR 266/62 v. 07.09.1962 - BGHSt 18, 66 ; König aaO. Rn. 12).

  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Angeklagte im Fall II. 4 der Urkundenfälschung in der Variante des Herstellens einer unechten (zusammengesetzten) Urkunde gemäß § 267 Abs. 1 1. Alt. StGB schuldig ist, weil er für ein anderes Fahrzeug ausgegebene amtliche Kennzeichen an dem von ihm genutzten nicht zugelassenen Pkw anbrachte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 214; Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 70).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    b) In der Nutzung des mit falschen amtlichen Kennzeichen versehenen Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr, durch die den anderen Verkehrsteilnehmern die unmittelbare Kenntnisnahme der am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen ermöglicht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1988 - 2 StR 613/88, BGHSt 36, 64, 65), liegt ein einheitliches Gebrauchmachen von einer unechten zusammengesetzten Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 3. Alt. StGB (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 71; RGSt 72, 369, 370), das nicht nur die Fahrten zu und von der Bankfiliale, sondern auch das kurzzeitige Abstellen des Fahrzeugs vor dem Bankgebäude umfasste.
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