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   BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63   

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https://dejure.org/1963,749
BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63 (https://dejure.org/1963,749)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1963 - 1 StR 387/63 (https://dejure.org/1963,749)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1963 - 1 StR 387/63 (https://dejure.org/1963,749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine Zuchthausstrafe zum Zwecke der Gesamtstrafenbildung - Wegfallen einer Einzelstrafe bei einer Gesamtstrafenbildung - Anrechnung von Untersuchungshaft bei Geldstrafen - Einordnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 123
  • NJW 1964, 164
  • MDR 1964, 163
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
    Auszug aus BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63
    Bei der neuen Entscheidung wird das Landgericht die Grundsätze entsprechend zu berücksichtigen haben, die der Bundesgerichtshof zu § 414 a.F. AO entwickelt hat und die in der jetzt geltenden Fassung dieser Vorschrift mitberücksichtigt worden sind (vgl. BGHSt 1, 351; 2, 311, 320, 328; 3, 227 [BGH 09.10.1952 - 4 StR 192/52]; 4, 344 [BGH 22.09.1953 - 5 StR 331/53]; 6, 11 [BGH 26.03.1954 - 1 StR 23/54]; 8, 70) [BGH 13.07.1955 - StE 68/52].
  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55

    Kirchenrendant - § 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis

    Auszug aus BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63
    Es hat damit verkannt, daß zur Mittäterschaft bei der Unterschlagung Mitgewahrsam sämtlicher Mittäter gehört (OGHSt 1, 253, 256; BGHSt 2, 317; 8, 273) [BGH 22.11.1955 - 5 StR 705/54].
  • BGH, 29.05.1957 - 2 StR 195/57
    Auszug aus BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63
    Die dafür gegebene Begründung wird vom Beschwerdeführer zu Unrecht als formelhaft hingestellt., Es genügte, daß das Landgericht auf die Tatsachen hinwies, aus denen sich ohne weiteres ergibt, daß dem Angeklagten die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen charakterlichen Eigenschaften fehlen (vgl. BGHSt 5, 179; 10, 333, 335) [BGH 29.05.1957 - 2 StR 195/57].
  • BGH, 23.05.2018 - 4 StR 584/17

    Recht zur Verlesung der Protokolle der polizeilichen Vernehmungen der Angeklagten

    Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, die Eigentumsverhältnisse an dem eingezogenen Fahrzeug näher zu klären (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1963 - 1 StR 387/63, BGHSt 19, 123, 124; vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16, NStZ-RR 2017, 84 (Ls.)).
  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    In der Zeit, als die Gesetzeslage in weitem Umfang die unterschiedslose Einziehung auch gegenüber dem tatunbeteiligten Dritten zuließ, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Einschränkungen in der Richtung entwickelt, daß sich ein besonderer rechtfertigender Grund für die Einziehung mit Wirkung gegen den Dritteigentümer ergeben mußte, sei es, daß dieser keinen Schaden durch die Einziehung erlitt (BGHSt 2, 311; 4, 345 [BGH 22.09.1953 - 2 StR 834/52] ; 8, 70), [BGH 13.07.1955 - StE 68/52] sei es, daß ihn ein Verschulden an der Verwendung der Sache als Tatwerkzeug traf (BGHSt 19, 123; vgl. hierzu Schäfer a.a.O. § 40 Rdn. 30).

    Die Frage, ob statt dessen die Anwartschaft eingezogen werden kann, die dem Sicherungsgeber dann zusteht, wenn die Sicherungsübereignung durch das Erlöschen der gesicherten Forderung auflösend bedingt ist (vgl. dazu Schäfer a.a.O. § 40 Rdn. 44; Rutkowsky, NJW 1964, 164), bedarf im Vorlegungsfall keiner Entscheidung.

  • OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09

    Einziehung; Treuhand

    Denn nach der von der Kammer zu Recht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11; dem folgend auch OLG Oldenburg, NJW 1971, 769; OLG Hamm, VRS 50, 420; MK-Joecks, § 74 StGB, Rn. 27 ff; SK-Horn/Wolters, § 74 Rn. 16; LK-Schmidt, § 74 StGB, Rn. 13 ff; Fischer, § 74 StGB Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem anderen Vermögen (so aber AG Bremen, MDR 1980, 72; Eser, JZ 1972, 146; Sch/Sch-Eser, § 74 StGB Rn. 24 ff; Rutkowsky, NJW 1964, 164).
  • LG Hildesheim, 02.07.2009 - 25 KLs 4131 Js 103693/08

    Einziehung: Voraussetzungen und Adressat des selbständigen Einziehungsverfahrens;

    Nach der Rechtsprechung (BGHSt 19, 123; 24, 222; NStZ-RR 1999, 11; Heuchemer, a. a. O., Rn. 26 zu § 74, Fischer, § 74 StGB, Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem (anderen) Vermögen, wie sie durch eine Treuhandabrede begründet werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 RVs 154/13

    Strafbarkeit der Einräumung der Verfügungsbefugnis über ein Bankkonto an eine auf

    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11) kommt es insoweit nur auf die formale Rechtsposition - hier also auf die Kontoinhaberschaft - an.
  • OLG Celle, 17.09.2009 - 1 Ws 449/09

    Einziehung von Forderungen; Maßgeblichkeit der formalen Rechtsposition des

    Denn nach der von der Kammer zu Recht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11; dem folgend auch OLG Oldenburg, NJW 1971, 769; OLG Hamm, VRS 50, 420; MK-Joecks,§ 74 StGB, Rn. 27 ff; SK-Horn/Wolters, § 74 Rn. 16; LK-Schmidt, § 74 StGB, Rn. 13 ff; Fischer,§ 74 StGB Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem anderen Vermögen (so aber AG Bremen, MDR 1980, 72 [AG Bremen 24.05.1979 - 65 Js 1212/78] ; Eser, JZ 1972, 146; Sch/Sch-Eser, § 74 StGB Rn. 24 ff; Rutkowsky, NJW 1964, 164).
  • BGH, 10.05.1966 - 1 StR 592/65

    Verwendung geschützter Warenzeichen beim Verkauf von Wein unter den unrichtigen

    Art. 14 GG verbietet zwar die strafrechtliche Einziehung von Gegenständen, die tatunbeteiligten Dritten gehören, nicht ganz; er läßt sie aber nur bei dem Vorhandensein eines besonderen rechtfertigenden Grundes zu, wie der Senat schon in BGHSt 19, 123, 126 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 387/63] hervorgehoben hat (vgl. dazu auch BGHSt 1, 351; 9, 96) [BGH 12.01.1956 - 3 StR 444/55].
  • BGH, 10.04.1968 - 4 StR 671/67

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Revisionsgründen - Voraussetzungen für das

    Nach, der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfaßt der Offenbarungseid nicht alle Angaben, die vom Schuldner tatsächlich verlangt werden, sondern nur solche, die von ihm nach § 807 ZPO verlangt werden dürfen (BGHSt 8, 399; 14, 345 [BGH 10.06.1960 - 2 ARs 76/60]; 19, 126) [BGH 29.10.1963 - 1 StR 387/63].
  • BGH, 13.09.1967 - 2 StR 431/67

    Meineid durch Verschweigen eines Gewerbes - Vermögensgefährdung trotz

    Ein Erwerbsgeschäft als solches ist nicht Gegenstand der verlangten Angaben im Offenbarungseidverfahren, weil es nicht dem Zugriff der Gläubiger unterliegt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - z.B. BGHSt 8, 399; 19, 126 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 387/63]- im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts - z.B. RGSt 68, 130 -).
  • BGH, 14.03.1967 - 1 StR 6/67

    Teilnahme an einem Vergehen nach dem Lebensmittelgesetz (LebMG) - Verletzung des

    Das Landgericht geht zutreffend davon aus, daß trotz der allgemeinen Fassung des § 13 Abs. 1 Satz 1 LebMG die Einziehung von Gegenständen, die tatunbeteiligten Dritten gehören, nicht mehr unbeschränkt zulässig ist, sondern nur dann, wenn ein besonderer rechtfertigender Grund gegeben ist (BGHSt 19, 123, 126 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 387/63]; 21, 66, 67 f [BGH 10.05.1966 - 1 StR 592/65] [BGH 29.10.1963 - StR 1 387/63 ]).
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