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   BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63   

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BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63 (https://dejure.org/1964,120)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1964 - 3 StR 55/63 (https://dejure.org/1964,120)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1964 - 3 StR 55/63 (https://dejure.org/1964,120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des Rechtsmittels der anderen Seite - Kostentragungspflicht bei erfolgreicher Revision der Staatsanwaltschaft zugunsten des Angeklagten - Kosten nach erfolgreicher Revision der Staatsanwaltschaft zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 226
  • NJW 1964, 875
  • MDR 1964, 612
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.07.1961 - 4 StR 167/61
    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    Fühlt sich der Angeklagte nur durch eine tateinheitliche Verurteilung aus einem zusätzlichen rechtlichen Gesichtspunkt beschwert, so bedeutet es einen vollen Erfolg seines allein darauf abzielenden Rechtsmittels, wenn es zur Beseitigung der Verurteilung aus diesem Gesichtspunkt führt (Erweiterung von BGHSt 16, 168).

    Wenn es sich bei der Anfechtung einer solchen tateinheitlichen Verurteilung auch, hinsichtlich der Beschränkbarkeit des Rechtsmittels, nicht um einen "abtrennbaren" Teil der angefochtenen Entscheidung handelt (vgl. BGHSt 16, 168), so ist doch der vorliegende Fall dem des erfolgreichen Rechtsmittels bei Anfechtung eines abtrennbaren Teils gleich zu behandeln.

    Die Staatskasse hat darum auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen (BGHSt 16, 168.174).

  • BGH, 07.11.1956 - 6 StR 70/56
    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    § 473 Abs. 1 S. 2 StPO trifft nur den Fall des zurückgenommenen oder erfolglos eingelegten Rechtsmittels; § 473 Abs. 1 S. 3 StPO versteht unter "Auslagen" nur die gerichtlichen, nicht die dem Angeklagten erwachsenen (BGHSt 10, 15).
  • BGH, 29.01.1963 - 1 StR 516/62
    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    Soweit die Revision der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten des Angeklagten eingelegt war (§ 23 StGB), gehören die durch sie entstandenen Gerichtskosten an sich zu den "Kosten des Verfahrens", die der Angeklagte zu tragen hat, wenn er zu Strafe verurteilt wird (§ 465 StPO und BGHSt 18, 231).
  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 622/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    Aus dem gleichen Gedankengang heraus hat der Bundesgerichtshof in seinen unveröffentlichten Urteil 5 StR 622/54 vom 4. Dezember 1954 (angeführt bei Kleinknecht/Müller 4. Aufl. § 473 StPO Anm. 1 e II) bereits einem auf einen Teil der Kostenentscheidung beschränkten Rechtsmittel vollen Erfolg zugebilligt.
  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    Gegen dieses Urteil hatten die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte Revision eingelegt; beide Rechtsmittel griffen nur einen Teil des Urteils an, das der Staatsanwaltschaft die nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 StGB rechtlich unzulässige Gewährung von Strafaussetzung und (insoweit zu Gunsten des Angeklagten) die nach BGHSt 6, 159 gleichfalls rechtlich unzulässige Verurteilung wegen Beihilfe zu einem Vergehen nach § 90 a StGB, das Rechtsmittel des Angeklagten ebenfalls und allein die Verurteilung wegen Beihilfe zu einem Vergehen nach § 90 a StGB.
  • BGH, 11.06.1953 - 3 StR 930/52
    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    Sie ist zulässig (BGHSt 4, 275 und ständig) und ist auch begründet.
  • RG, 18.02.1898 - 351/98

    Wie ist über die Kosten der Revisionsinstanz zu entscheiden, wenn das von der

    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    Soweit die Revision der Staatsanwaltschaft zu Gunsten des Angeklagten eingelegt war (Wegfall der Verurteilung nach den §§ 90 a, 49 StGB), dürfen, obgleich das Rechtsmittel insoweit "erfolgreich" war, dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittels nicht auferlegt werden; es erscheint nicht gerechtfertigt, ihn in solchem Falle schlechter zu stellen, als er bei Erfolg seines entsprechenden eigenen Rechtsmittels oder bei einem zu seinen Ungunsten, aber erfolglos eingelegten Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft stehen würde (vgl. § 473 Abs. 1 S. 1 StPO; RGSt 31, 21; 45, 268, 270; Eb, Schmidt, Lehrkomm, Anm. 8 a zu § 473 StPO).
  • RG, 02.11.1911 - III 771/11

    Wie hat die Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren zu lauten, wenn ein

    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    Soweit die Revision der Staatsanwaltschaft zu Gunsten des Angeklagten eingelegt war (Wegfall der Verurteilung nach den §§ 90 a, 49 StGB), dürfen, obgleich das Rechtsmittel insoweit "erfolgreich" war, dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittels nicht auferlegt werden; es erscheint nicht gerechtfertigt, ihn in solchem Falle schlechter zu stellen, als er bei Erfolg seines entsprechenden eigenen Rechtsmittels oder bei einem zu seinen Ungunsten, aber erfolglos eingelegten Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft stehen würde (vgl. § 473 Abs. 1 S. 1 StPO; RGSt 31, 21; 45, 268, 270; Eb, Schmidt, Lehrkomm, Anm. 8 a zu § 473 StPO).
  • OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19

    Verdacht auf Doping im Boxsport - Hauptverfahren gegen Boxer Felix Sturm eröffnet

    Von seinen notwendigen Auslagen ist er nicht zu entlasten (BGHSt 19, 226; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage 2018, § 473, Rn. 15).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17

    Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses:

    Da das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft nicht auf die Beseitigung einer auf einem Irrtum des Gerichts beruhenden gesetzwidrigen Entscheidung (vgl. dazu OLG Düsseldorf, 1 Ws 701/99 v. 23.09.1999 - NStZ-RR 2000, 223), sondern darauf abzielte, das Verfahren fortzusetzen und die Angeklagten im Sinne der Anklageschrift zu verurteilen, ist es zu Ungunsten der Angeklagten eingelegt, so dass die durch dieses Rechtsmittel entstandenen Gerichtskosten zu den "Kosten des Verfahrens" gehören, welche die Angeklagten dann zu tragen haben, wenn sie zu Strafe verurteilt werden (§ 465 StPO; vgl. BGH, 3 StR 55/63 v. 28.01.1964 - BGHSt 19, 226 ).
  • OLG Dresden, 12.05.2005 - 2 Ss 278/05

    Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; Entziehung

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. auch BGHSt 19, 226).
  • BGH, 07.02.2013 - 1 StR 408/12

    Erinnerung gegen die Kostenentscheidung; Kostensätze mehrerer eingelegter

    Mehrere nebeneinander eingelegte Rechtsmittel sind kostenrechtlich voneinander zu trennen (BGH, Urteil vom 28. Januar 1964 - 3 StR 55/63, BGHSt 19, 226, 228); die Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels treffen den, der es eingelegt hat (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO).
  • LG Potsdam, 15.09.2010 - 24 Qs 94/10

    Unbefugte Nachstellung: Hinreichender Tatverdacht für eine Nachstellung durch

    Hätte das zuungunsten des Beschuldigten eingelegte Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Erfolg, so gehören die Rechtsmittelkosten zu den Verfahrenskosten, die der Beschuldigte nach § 465 StPO zu tragen hat; von seinen notwendigen Auslagen wird er nicht befreit (vgl. BGHSt 19, 226, 229; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 473 Rn. 15).

    Die Kosten fallen dann der Staatskasse zur Last (BGHSt 19, 226); für die notwendigen Auslagen des Beschuldigten gilt § 473 Abs. 2 S. 2 StPO (vgl. Meyer-Goßner, StPO, § 473 Rn. 16).

  • BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02

    Durchsuchung (Beschwerde; Durchsuchungsbeschluss: konkreten Tatvorwurf,

    Dies folgt aus dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BGHSt 18, 268, 271; 19, 226, 230), und dem im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit (vgl. OLG Dresden OLGSt StGB § 67 Nr. 11; Pfeiffer StPO 4. Aufl. vor § 464 Rdn. 2).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Soweit die sofortige Beschwerde zur Eröffnung des Hauptverfahrens führt, ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst, da die Kosten eines erfolgreichen, von der Staatsanwaltschaft zuungunsten eines Beschuldigten eingelegten Rechtsmittels zu den Verfahrenskosten gehören, die ein Angeklagter im Falle der Verurteilung nach § 465 StPO zu tragen hat; eine Entlastung von seinen notwendigen Auslagen kommt insoweit nicht in Betracht (BGHSt 19, 226; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O., § 473, Rn. 15).
  • KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15

    Verhandlungsunfähigkeit

    Die Rechtsmittelkosten gehören zu den Verfahrenskosten, die der Angeklagte im Falle seiner Verurteilung zu tragen hat (vgl. BGHSt 19, 226, 228; Degener in SK-StPO 4. Aufl., Rn. 30; KMR-Stöckel Rn. 27; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Rn. 15; jeweils zu § 473).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01

    Trunkenheit im Verkehr: Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge des Konsums

    Da eine Rechtsmittelbeschränkung aus Rechtsgründen ausschied (sie ist nicht möglich, um eine Verurteilung wegen derselben Tat nur aufgrund einer milderen Vorschrift zu erreichen, vgl. OLG Düsseldorf, JR 1991, 120), erscheint es gerechtfertigt, einen vollen Erfolg des Rechtsmittels i.S.d. § 473 Abs. 3 StPO anzunehmen (vgl. hierzu BGHSt 19, 226, 229; KG bei Kotz, NStZ-RR 1999, 168; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 473 Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 55/64

    Versäumung der Frist zur Begründung der gegen das Urteil des Landgerichts

    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass ein Angeklagter, der ein Rechtsmittel nur in beschränktem Umfang (z.B. hinsichtlich des Strafausspruchs) einlegt und damit den beabsichtigten Erfolg (z.B. die Herabsetzung der Strafe) voll erreicht, die Kosten des Rechtsmittels nicht zu tragen hat; diese sind vielmehr, obwohl der Angeklagte zu Strafe verurteilt wird, der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. BGHSt 19, 226, 229 [BGH 28.01.1964 - 3 StR 55/63]; Löwe/Rosenberg 21. Aufl. § 473 StPO Anm. 1 a mit weiteren Hinweisen; der dort angeführte Beschluss BGHSt 17, 376 hat daran zwar Zweifel geäussert, auf denen aber die die Besonderheiten eines Privatklageverfahrens betreffende Entscheidung nicht beruht).

    § 473 Abs. 1 Satz 3 StPO betrifft nur die Auslagen der Staatskasse im gerichtlichen Verfahren, nicht auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten (BGHSt 10, 15; 17, 376, 380 [BGH 27.07.1962 - 1 StR 44/62]; 19, 226, 229) [BGH 28.01.1964 - 3 StR 55/63]; diese können bei einem Teilerfolg des Rechtsmittels oder des Wiederaufnahmeantrags nicht verteilt werden.

    In diesem Falle müssen nach dem Gedanken der Entscheidungen BGHSt 16, 168; 19, 226, 230 [BGH 28.01.1964 - 3 StR 55/63]diejenigen Auslagen des Angeklagten, die ihm notwendig und ausscheidbar durch die Stellung und Behandlung des Wiederaufnahmeantrags entstanden sind (vgl. § 90 RAGebO), der Staatskasse auferlegt werden.

  • BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23

    Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung

  • LG Lübeck, 27.03.2023 - 6 Qs 33/22

    Beihilfe an einer Insolvenzverschleppung durch einen Notar

  • OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20

    Anwendungsbereich des § 473 StPO bei Beschränkung auf bestimmte

  • OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11

    Es besteht ein Kostenerstattungsanspruch des Angeklagten gegenüber dem

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
  • BGH, 09.12.2009 - 5 StR 459/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
  • OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19

    Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug

  • BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96

    Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof

  • BGH, 16.01.2004 - 2 StR 515/03

    Bildung der Gesamtstrafe (Summe der Einzelstrafen); Beschlussentscheidung nach

  • BGH, 07.11.2002 - StB 16/02

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - Durchsuchung

  • OLG Schleswig, 15.09.2005 - 2 Ws 305/05

    Verschaffung des Besitzes pornografischer Schriften mit dem Inhalt des sexuellen

  • KG, 16.11.2011 - 3 Ws 577/11

    Haftverschonung: Folge einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor Vollzug der

  • KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20

    Beschwerdeverfahren: Erfordernis der Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung;

  • OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15

    Verdunkelungsgefahr, Vernehmung, Zeuge, Wiederholungsgefahr

  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 331/05

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung); Entscheidung gemäß § 354 Abs.

  • BGH, 06.08.2019 - 1 ARs 4/19

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • KG, 10.11.2017 - 4 Ws 131/17

    Jugendstrafverfahren: Verbindung von Verfahren gegen Jugendliche/Heranwachsende

  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 616/21

    Grenzen der Organisationshaft

  • BGH, 21.01.2016 - 1 StR 434/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11

    Rechtmäßigkeit der wiederholten Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem

  • OLG Braunschweig, 29.08.2019 - 1 Ws 206/19

    Keine Rechtsgrundlage für Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug;

  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21

    Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots; Absehen vom Fahrverbot bei objektiv wenig

  • OLG Celle, 10.01.2019 - 3 Ws 4/19

    Kostentragungspflicht bei verfahrensrechtlich nicht zulässiger Beschränkung auf

  • KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17

    Strafvollstreckung nach Verurteilung u.a. wegen Steuerhinterziehung:

  • OLG Hamm, 17.09.1998 - 4 Ws 536/98

    Kosten des Verfahrens, Kostenentscheidung, nachträglich beschränktes Rechtsmittel

  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 3 Ws 108/04

    Berufung; Kostentragungspflicht; Teilerfolg; Auferlegung auf die Staatskasse;

  • KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18

    Haftprüfung im Berufungsverfahren nach erstinstanzlicher Verurteilung:

  • OLG Frankfurt, 23.02.2023 - 3 Ws 36/23

    Maßstab für die Prüfung der Erledigung einer mehr als zehn Jahre andauernden

  • KG, 13.04.2010 - 4 Ws 18/10

    Anrechnung ambulanter Therapiemaßnahmen bei gleichzeitiger Unterbringung in einer

  • OLG Bremen, 03.05.1994 - Ws 63/94

    Anfechtung einer Kostenentscheidung im strafprozessualen Berufungsverfahren durch

  • OLG Zweibrücken, 05.04.2023 - 1 Ws 74/23

    Auslieferungsrecht: Erlass und Vollzug eines weiteren nationalen Haftbefehls

  • OLG Jena, 07.03.2006 - 1 Ws 59/06

    Gebühren und Kosten: Kostenverteilung bei Beschränkung der Rechtsmittels

  • BGH, 24.07.2001 - 1 StR 286/01

    Versuchter Mord; Besondere Schuldschwere; Schwere Körperverletzung;

  • KG, 07.02.2001 - 3 Ws 501/00

    Auslagenentscheidung bei Beschränkung der Berufung im Termin -

  • BGH, 14.12.1977 - 3 StR 443/77

    Billigkeitserwägungen im Fall einer Belastung des Rechtsmittelführer mit den

  • BGH, 15.02.1977 - 1 StR 871/76

    Voraussetzungen der Gesamtfreiheitsstrafe

  • BGH, 31.10.1966 - AnwSt (R) 9/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.07.1966 - 4 StR 214/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 26.06.1968 - 3 StR 153/68

    Kostentragungspflicht eines freigesprochenen Angeklagten bei einem schuldhaften

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