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   BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63   

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https://dejure.org/1964,484
BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63 (https://dejure.org/1964,484)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1964 - 3 StB 12/63 (https://dejure.org/1964,484)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1964 - 3 StB 12/63 (https://dejure.org/1964,484)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlagnahmebeschlüssen - Einzelne Beschlagnahmung eines jeden Gegenstandes - Beschlagnahmeverbot bei gemeinsamer Ausübung der Sachherrschaft durch einen Tatverdächtigen und einen Zeugnisverweigerungsberechtigten - Zusammenhang mit dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 374
  • MDR 1964, 859
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.09.1956 - 1 BJs 182/55

    Öffnung von Postsendungen aus der sowjetischen Besatzungszone durch Beamte der

    Auszug aus BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63
    - Die Rechtslage ist insoweit ähnlich wie in dem Fall, den der Senat in BGHSt 9, 351, 355 entschieden hat.
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

    Gegenstände, die sich im Gewahrsam der Kanzlei des anwaltlichen Partners befinden, sind zudem auch dann vor einem staatlichen Zugriff geschützt, wenn der nichtanwaltliche Sozius an ihnen unmittelbaren Besitz hat; denn nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung der Fachgerichte verlangt § 97 StPO keinen Alleingewahrsam des Geheimnisträgers (vgl. BGHSt 19, 374; 25, 168 ; LG Aachen, MDR 1981, S. 603).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Dass § 97 StPO nicht einschlägig ist, wenn ein als Journalist an sich Zeugnisverweigerungsberechtigter selbst Beschuldigter oder Mitbeschuldigter der Straftat ist, um deren Aufklärung es geht, entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BGHSt 19, 374; 38, 144 ; BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3/01 -, NJW 2001, S. 1663 sowie statt vieler G. Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 97 Rn. 25, 137 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01

    Abgeordnetenbüro

    Der Beschwerdeführer zu 1. müsse als Inhaber bloßen Mitgewahrsams den gegen den Beschuldigten zulässigen Zugriff infolge der bestehenden Sachherrschaftsgemeinschaft hinnehmen (Hinweis auf BGHSt 19, 374 ff.).

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat eine Stellungnahme des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vorgelegt; diese geht dahin, dass die im Beschluss des Landgerichts München I zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 374) einen Fall betreffe, der mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar sei.

  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04

    Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche

    Eine solche weitgehende Einschränkung der Aufklärungsmöglichkeiten sei aber auch unter Berücksichtigung der Pressefreiheit nicht geboten und liefe dem Zweck des Strafrechts und des Strafprozessrechts zuwider (vgl. BGHSt 19, 374 ).
  • LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen

    Befinden sich die Gegenstände im Mitgewahrsam des Beschuldigten, so entfällt die Beschlagnahmefreiheit (BGH, Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63, BGHSt 19, 374, Rn. 26; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 97 Rn. 12; Löwe-Rosenberg/ Menges , StPO, 26. Aufl., § 97 Rn. 30.).
  • BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17

    Kanzleipflicht des Rechtsanwalts: Zulässigkeit des Betriebs einer

    In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird vielmehr auf strafprozessuale Rechtsprechung verwiesen, in der - ohne eine weitere Begrenzung des Kreises der nichtanwaltlichen Mitgewahrsamsinhaber - zur Begründung des Beschlagnahmeverbots gemäß § 97 Abs. 1 StPO der Mitgewahrsam des Rechtsanwalts als ausreichend erachtet wird, sofern nicht der Beschuldigte Mitgewahrsam inne hat (BVerfG aaO unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63, BGHSt 19, 374 und Urteil vom 28. März 1973 - 3 StR 385/72, BGHSt 25, 168, 169; LG Aachen, MDR 1981, 603).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22

    Abrechnungsbetrug eines Apothekers durch die abgesprochene Zuweisung von

    Dieser Auffassung der Kammer steht nicht entgegen, dass die (endgültige) Beschlagnahme im Fall des § 108 StPO durch den Richter der neuen Sache herbeigeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63, juris Rn. 34; Beschluss vom 14. März 1979 - StB 6/79, juris Rn. 3; OLG Celle, Beschluss vom 15. Januar 1974 - 3 Ws 355/73, NJW 1974, 805, 806).

    In der von ihm zitierten Fundstelle BGHSt 19, 374, 376 stellt der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63, juris Rn. 33) lediglich fest, dass die Bestätigung der einstweiligen Beschlagnahme durch den Ermittlungsrichter des Ausgangsverfahrens "einstweilig" geblieben ist.

  • BGH, 14.03.1979 - 1 StE 7/78
    Diese Maßnahme, die wieder aufzuheben ist, wenn nicht in angemessener Frist ein Verfahren eingeleitet wird (BGHSt 19, 374, 376), ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar.

    Die Maßnahme nach § 108 StPO betrifft jedoch nicht eine Beschlagnahme, sie läßt vielmehr nur zu, einen Gegenstand einstweilig, also vorläufig bis zu dem Zeitpunkt, in dem er freigegeben wird oder in dem die Beschlagnahmeanordnung nach § 94 StPO ergeht, in Beschlag zu nehmen (BGHSt 19, 374, 376).

    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 4. August 1964 (BGHSt 19, 374), der die Beschwerde gegen eine auf § 108 StPO gestützte Entscheidung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zugelassen hatte, steht dem nicht entgegen; denn dieser Beschluß ist vor Neufassung des § 304 StPO durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 (BGBl I S. 1645), das die Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs teilweise in Anlehnung an § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO beschränkt hat (BGH, Beschluß vom 22. Januar 1979 - 1 BJs 208/78/StB 1/79 -), ergangen.

  • LG Bonn, 29.09.2005 - 37 Qs 27/05

    Verdacht der unbilligen Behinderung bzw. Diskriminierung von Abnehmern und

    Da jedenfalls ein das Beschlagnahmeverbot ausschließender Mitgewahrsam der Beschwerdeführerin als Beschuldigte bestand (vgl. BGHSt 19, S. 374), kann die Beschwerde schon deshalb keinen Erfolg haben.
  • BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72

    Entfallen des Beschlagnahmeverbots zugunsten einer zur Verweigerung des

    Dabei geht der Senat zu Gunsten des Angeklagten davon aus, daß zum Zeitpunkt der Sicherstellung noch kein Verdacht der Begünstigung gegen Frau R. vorlag (vgl. § 97 Abs. 2 Satz 2 StPO), und daß der Beschuldigte, zumindest im Hinblick auf Untersuchungshaft und Flucht, keinen eigenen Mitgewahrsam an dem Brief hatte (vgl. BGHSt 19, 374).
  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
  • LG Bonn, 27.03.2002 - 37 Qs 91/01
  • LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei Bestehen eines

  • AG Dippoldiswalde, 19.03.2008 - 7 Ds 201 Js 49766/06

    Vorläufigkeit einer einstweiligen Beschlagnahme bei Unterlassen des Einleitens

  • BGH, 11.05.1979 - 4 BJs 40/79

    Anforderungen an die Sicherung des Verfalls von Wertersatz - Voraussetzungen für

  • LG Aachen, 11.10.1984 - 86 Qs 74/84
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