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   BGH, 19.06.1963 - 2 StR 179/63   

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https://dejure.org/1963,1184
BGH, 19.06.1963 - 2 StR 179/63 (https://dejure.org/1963,1184)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1963 - 2 StR 179/63 (https://dejure.org/1963,1184)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1963 - 2 StR 179/63 (https://dejure.org/1963,1184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung eines sein Geständnis widerrufenden Angeklagten in der Hauptverhandlung - Verlesung einer Niederschrift über eine frühere polizeiliche Vernehmung - Vernehmung des Angeklagten zur Sache vor der Beweiserhebung - Aufteilung einer Hauptverhandlung in sachliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 93
  • NJW 1963, 2084
  • MDR 1963, 945
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.1957 - 5 StR 107/57
    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 2 StR 179/63
    Allerdings hat es die Rechtsprechung stets für zulässig gehalten, in Sachen, die eine Mehrzahl einzelner Taten zum Gegenstand haben, die Hauptverhandlung dergestalt in sachliche Abschnitte einzuteilen, daß zunächst eine allgemeine Äußerung des Angeklagten herbeigeführt, sodann die Verhandlung jeweils auf eine oder mehrere Taten beschränkt wird und im Anschluß an die Vernehmung des Angeklagten zu jedem Teilkomplex sofort die dazu gehörenden Beweise erhoben werden (vgl. BGHSt 10, 342).

    Die nachträgliche Befragung des Angeklagten gemäß § 257 StPO ist kein ausreichender Ersatz für die Gelegenheit zur zusammenhängenden Widerlegung der Verdachtsmomente und zur geschlossenen Darstellung der entlastenden Gesichtspunkte vor der Beweisaufnahme (BGH NJW 1957, 1527, in BGHSt 10, 342 insoweit nicht veröffentlicht; BayObLG 1953, 130).

  • BGH, 09.12.1959 - 2 StR 265/59
    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 2 StR 179/63
    Ein solcher Fall lag der Entscheidung des Senats in BGHSt 13, 358, 360 [BGH 09.12.1959 - 2 StR 265/59] zugrunde.
  • BGH, 15.03.1955 - 5 StR 661/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 2 StR 179/63
    Ein solches Verfahren wird oft zweckmäßig, im Interesse des Angeklagten sogar geboten sein, sofern es nicht dazu führt, daß der Angeklagte mit dem Vorbringen, das seiner Entlastung für den einzelnen Fall dienen, soll, zur Seite gedrängt wird und daß die diesen Fall betreffende Beweiserhebung demzufolge das Verteidigungsvorbringen des Angeklagten nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt (vgl. BGH 5 StR 661/54 bei Dallinger in MDR 1955, 397).
  • BGH, 01.03.1955 - 1 StR 441/54

    Körperverletzung - Verlesung ärztlicher Atteste - Ärztliche Wahrnehmung

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 2 StR 179/63
    Ein solches Verfahren wird oft zweckmäßig, im Interesse des Angeklagten sogar geboten sein, sofern es nicht dazu führt, daß der Angeklagte mit dem Vorbringen, das seiner Entlastung für den einzelnen Fall dienen, soll, zur Seite gedrängt wird und daß die diesen Fall betreffende Beweiserhebung demzufolge das Verteidigungsvorbringen des Angeklagten nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt (vgl. BGH 5 StR 661/54 bei Dallinger in MDR 1955, 397).
  • KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15

    Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung: Nachprüfung der

    Insgesamt bestimmt er den Verfahrensgang, soweit dieser nicht durch § 243 StPO - als Ordnungsvorschrift (vgl. BGHSt 3, 384) mit gleichwohl revisionsrechtlichem Belang (vgl. BGHSt 19, 93) - festgelegt ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO).
  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei der von dem Angeklagten M. beanstandeten Aufgliederung der Hauptverhandlung sachlich um eine Abweichung von der im Gesetz vorgeschriebenen Reihenfolge des Verhandlungsablaufs gehandelt hat (vgl. BGHSt 19, 93, 96) [BGH 19.06.1963 - 2 StR 179/63].
  • BGH, 12.02.1986 - 3 StR 11/86

    Vorgezogene Äußerungsrecht - Beweisaufnahme - Unterbrechung der Beweisaufnahme -

    Es entspricht dem Willen des Gesetzes, daß er darüber hinaus grundsätzlich vor der Beweisaufnahme nach der Vorschrift des § 136 StPO vernommen wird (BGH NJW 1957, 1527 f; BGHSt 19, 93, 97; BGH NStZ 1981, 111; BayObLG MDR 1953, 755, 756).

    Erklärung eines Angeklagten, die sich auf die Ausübung dieses Rechtes beziehen, sind im übrigen nicht etwa unwiderruflich (vgl. BGHSt 19, 93, 97; BGH NStZ 1981, 111).

  • BGH, 14.10.1980 - 5 StR 277/80

    Erforderlichkeit der Vernehmung des Angeklagten zur Sache vor Eintritt der

    Diese Rechte müssen ihm ohnedies eingeräumt werden (BGH NJW 1957, 1527,1528; BGHSt 19, 93,96,97).

    Von der gesetzlichen Reihenfolge darf nur in Ausnahmefällen und nicht gegen den Widerspruch des Angeklagten oder seines Verteidigers abgewichen werden (BGHSt 13, 358,360; 19, 93,96,97).

  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Dieses Verfahren war zweckmäßig und ist nicht zu beanstanden (BGHSt 10, 342; 19, 93, 96) [BGH 19.06.1963 - 2 StR 179/63].
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 160/78

    Tag der offenen Tür II

    Darüber hinaus soll aber das Ladenschlußgesetz bereits den Anreiz, aus Wettbewerbsgründen gegen den Arbeitsschutz zu verstoßen, möglichst vermindern und insoweit der Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen dienen (BVerfGE 13, 235 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 758/57]; 13, 240, 19 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 760/57]; BGHZ 66, 159, 162 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74] - GRUR 1976, 438 = WRP 1976, 466 - Tag der offenen Tür; BGHSt 19, 96, 102 [BGH 19.06.1963 - 2 StR 179/63] = NJW 1963, 117 [BGH 11.05.1962 - 4 StR 81/62]; BVerwGE aaO).
  • BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89

    Beurkundung strafprozessualer Verfahrensvorgänge - Statthaftes Abweichen vom

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht die gesetzliche Reihenfolge nicht eingehalten zu werden, wenn ein Abweichen hiervon zweckmäßig ist und kein Verfahrensbeteiligter widerspricht (BGHSt 13, 358, 360; 19, 93, 96; BGH NStZ 1981, 111; BGH NStZ 1986, 370, 371).
  • BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71

    Rechtsfolgen bei Mängeln im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung

    Die bezeichneten Bestimmungen der Strafprozeßordnung, die den Gang der Haupt Verhandlung bezüglich der Vernehmung des Angeklagten zur Person und Sache sowie der Durchführung der Beweisaufnahme regeln, sind Schutzvorschriften zugunsten des Angeklagten, auf deren Einhaltung dieser - auch durch stillschweigend erklärtes Einverständnis - verzichten kann (BGHSt 19, 93, 97).
  • BGH, 25.10.1972 - 2 StR 313/72

    Verurteilung der Verabredung einer erpresserischen Kindesentführung - Unzulässige

    Damit hatte er für die Zeit vorher stillschweigend einem Abweichen von der in § 243 Abs. 4 Satz 2 und § 244 StPO vorgeschriebenen Reihenfolge zugestimmt (BGHSt 19, 93, 97) [BGH 19.06.1963 - 2 StR 179/63], sofern seine Vernehmung zur Sache nicht bereits vor Beginn der Beweisaufnahme abgeschlossen gewesen sein sollte.
  • BGH, 12.10.1965 - 1 StR 337/65

    Stellung eines bauleitenden Architekten als Garant zur Verhütung von Gefahren für

    Hierin kann ein zur Aufhebung führender Verfahrensverstoß schon deshalb nicht erblickt werden, weil keiner der Verfahrensbeteiligten widersprochen hat (BGHSt 19, 93, 97) [BGH 19.06.1963 - 2 StR 179/63] .
  • BGH, 11.12.1964 - 2 StR 121/64

    Erschiessung und Vergasung mittels 'Gaswagen' von tausenden jüdischen Männern,

  • BGH, 13.10.1970 - 1 StR 430/70

    Erneute Belehrung eines Zeugen bei weiterer Vernehmung im Rahmen einer

  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 504/65

    Verlesung eines Schriftstücks zum Zwecke des Urkundenbeweises - Einführung des

  • BGH, 09.10.1973 - 4 StR 478/73

    Befangenheit eines Vorsitzenden Strafrichters wegen Bestellung eines Anwalts zum

  • BGH, 13.10.1964 - 5 StR 377/64

    Rechtsmittel

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