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   BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51   

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BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51 (https://dejure.org/1951,10)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1951 - 2 StR 491/51 (https://dejure.org/1951,10)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1951 - 2 StR 491/51 (https://dejure.org/1951,10)
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Schlafender Schöffe

§ 338 Nr. 1 StPO;

§ 330a StGB aF 323a StGB nF), zum Verhältnis des Vollrausches (als Vorsatztat mit fahrlässigem Nichtbedenken der Gefährlichkeit) zur Fahrlässigkeitstat (actio libera in causa): regelmäßig Tatmehrheit

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis der actio libera in causa (alic) zum Straftatbestand der Rauschtat nach § 330a Strafgesetzbuch (StGB) - Vorschriftsmässige Besetzung des Gerichts bei vorübergehender Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit eines Schöffen durch Ermüdungserscheinungen - Bedeutung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 14
  • NJW 1952, 354
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 22.01.1936 - 6 D 542/35

    Gehört zum Tatbestande des § 330 a StGB., daß die Zurechnungsunfähigkeit allein

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51
    Die actio libera in causa schliesst nur dann die Anwendung des § 330 a StGB aus, wenn sie den Tatbestand verwirklicht, unter dessen Strafdrohung die Rauschtat fällt (gegen RGSt 70, 85, 87 und das Schrifttum).

    Diese Bestimmung will es ermöglichen, einen volltrunkenen Täter, der für seine Rauschtat gemäss § 51 Abs. 1 StGB nicht verantwortlich ist, wegen eines andersartigen strafrechtlichen Verschuldens zu bestrafen, daß mit der Rauschtat in Zusammenhang steht (RGSt 70, 85; 73, 11, 14).

    Nun hat allerdings das Reichsgericht in RGSt 70, 85, 87 ausgesprochen: "Hat sich jemand fahrlässig durch berauschende Mittel in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschliessenden Rausch versetzt und ausserdem fahrlässig nicht bedacht, dass er in diesem Rauschzustand eine gefährliche Körperverletzung begehen könne, so ist er im Falle der Begehung dieser Handlung keines Verstosses gegen den § 330 a StGB schuldig, sondern einer fahrlässigen Körperverletzung".

  • RG, 22.01.1926 - I 379/25

    Liegt ein Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO. vor, wenn ein Mitglied

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51
    Eine unvorschriftsmässige Besetzung des Gerichts liegt noch nicht darin, dass ein Schöffe vorübergehend in seiner Aufmerksamkeit durch Ermüdungserscheinungen beeinträchtigt gewesen ist (wie RGSt 60, 63; RG JW 1932, 2888; 1936, 3473).

    Nur wenn ein Schöffe einen nicht unerheblichen Zeitraum fest geschlafen hat, so dass er wesentlichen Vorgängen, die sich während dieses Zeitraums ereigneten, nicht folgen konnte, ist eine Verletzung des § 338 Nr. 1 StPO gegeben (RGSt 60, 63; RG in JW 1932, 2888 und 1936, 3473).

  • BGH, 12.04.1951 - 4 StR 78/50

    Kenntnis bzgl. der Neigung zur Begehung von Straftaten im Rauschzustand als

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51
    Die Richtigkeit dieses Ergebnisses zeigt folgende Erwägung: § 330 a StGB setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 124) zur inneren Tatseite nur voraus, dass der Täter sich schuldhaft in einen Rausch versetzt, der seine Zurechnungsfähigkeit ausschliesst.

    Die Strafdrohung des § 330 a StGB will dagegen einer Gefährdung der Allgemeinheit vorbeugen (BGHSt 1, 124).

  • RG, 24.02.1925 - I 61/25

    1. Zum Begriff des von mehreren gemachten Angriffs (§ 227 StGB.). 2. Ist

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51
    Es ist vielmehr in der Rechtsprechung anerkennt, dass dieses Verhältnis der "Subsidiarität" denn nicht vorliegt, wenn die beiden gesetzlichen Bestimmungen verschiedene Rechtsgüter schätzen (RGSt 59, 107, 113; 69, 91; 70, 400, 402).
  • RG, 25.11.1938 - 1 D 765/38

    1. Der § 330 a StGB. ist auch dann anwendbar, wenn der Täter gegen den Genuß

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51
    Diese Bestimmung will es ermöglichen, einen volltrunkenen Täter, der für seine Rauschtat gemäss § 51 Abs. 1 StGB nicht verantwortlich ist, wegen eines andersartigen strafrechtlichen Verschuldens zu bestrafen, daß mit der Rauschtat in Zusammenhang steht (RGSt 70, 85; 73, 11, 14).
  • RG, 17.12.1936 - 2 D 474/36

    1. In welchem Verhältnis steht ein Vergehen gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 7 DevVO.

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51
    Es ist vielmehr in der Rechtsprechung anerkennt, dass dieses Verhältnis der "Subsidiarität" denn nicht vorliegt, wenn die beiden gesetzlichen Bestimmungen verschiedene Rechtsgüter schätzen (RGSt 59, 107, 113; 69, 91; 70, 400, 402).
  • RG, 24.01.1935 - 5 D 598/34

    In welchem Verhältnis stehen der verbotene Besitz von Diebeswerkzeug (§ 245 a

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51
    Es ist vielmehr in der Rechtsprechung anerkennt, dass dieses Verhältnis der "Subsidiarität" denn nicht vorliegt, wenn die beiden gesetzlichen Bestimmungen verschiedene Rechtsgüter schätzen (RGSt 59, 107, 113; 69, 91; 70, 400, 402).
  • RG, 21.04.1939 - 4 D 203/39

    Ein vorsätzliches Vergehen gegen den § 330 a StGB. kann kennzeichnende Tat i. S.

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51
    Hat sich aber der Täter in den Rausch versetzt mindestens mit dem bedingten Vorsatz, in diesem Zustande eine bestimmte Straftat auszuführen, und diese Rechtsverletzung dann auch im Vollrausch begangen (sog. actio libera in causa in der Form der vorsätzlichen Begehung), so ist für die Anwendung des § 330 a StGB nach dem Grundgedanken dieser Vorschrift kein Raum; denn der Täter ist für seine Tat trotz des Rausches verantwortlich (RGSt 73, 177, 182).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Es bedarf hier keiner umfassenden Auseinandersetzung mit der in Rechtsprechung und Literatur weithin anerkannten (RGSt 22, 413; 60, 29; BGHSt 2, 14, 17; 17, 259; 17, 333; 21, 381; 34, 29, 33; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 18; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 76; Lackner StGB 21. Aufl. § 20 Rdn. 25; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Auf 1. § 20 Rdn. 33 - jeweils mit weiteren Nachweisen), wenn auch hinsichtlich der richtigen Begründung umstrittenen (vgl. Jähnke aaO Rdn. 77, 78 m.w.N.) Rechtsfigur der actio libera in causa.
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Weder für die Straftat nach § 323a StGB noch für die Ordnungswidrigkeit nach § 122 OWiG ist indes vorausgesetzt, dass sich der Täter im Zeitpunkt des Sich-Berauschens bewusst war oder hätte bewusst sein können, dass er im Rausch zur Begehung von Straftaten oder ordnungswidrigem Verhalten neige (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1951 - 4 StR 78/50, BGHSt 1, 124, 125; vom 23. November 1951 - 2 StR 491/51, BGHSt 2, 14, 18; vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 127; Beschlüsse vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56, BGHSt 9, 390, 394; vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; 53 Bohnert/Krenberger/Krumm, OWiG, 4. Aufl., § 122 Rn. 2, 14; Göhler/Gürtler, OWiG, 16. Aufl., § 122 Rn. 7a; KK/Rengier, aaO, Rn. 25; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 323a Rn. 14 mwN; s. aber auch zu vielen abweichenden Stimmen in der Literatur MüKoStGB/Geisler, 2. Aufl., § 323a Rn. 57 ff. mwN).
  • BGH, 15.10.2015 - 3 StR 63/15

    Strafrahmenverschiebung bei selbst verschuldeter Trunkenheit (erhebliche

    Weder für die Straftat nach § 323a StGB noch für die Ordnungswidrigkeit nach § 122 OWiG ist vorausgesetzt, dass sich der Täter im Zeitpunkt des Sich-Berauschens bewusst war oder hätte bewusst sein können, dass er im Rausch zur Begehung von Straftaten oder ordnungswidrigem Verhalten neige (BGH, Urteil vom 12. April 1951 - 4 StR 78/50, BGHSt 1, 124, 125; Urteil vom 23. November 1951 - 2 StR 491/51, BGHSt 2, 14, 18; Urteil vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124 f.; s. aber auch BGH, Beschluss vom 7. Mai 1957 - 5 StR 127/57, BGHSt 10, 247, 249 f.; KK/Rengier aaO, Rn. 25; Göhler/Gürtler, OWiG, 16. Aufl., § 122 Rn. 7a; Bohnert, OWiG, 3. Aufl., § 122 Rn. 2, 14).
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