Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1952 - 2 StR 463/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,283
BGH, 22.04.1952 - 2 StR 463/51 (https://dejure.org/1952,283)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1952 - 2 StR 463/51 (https://dejure.org/1952,283)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1952 - 2 StR 463/51 (https://dejure.org/1952,283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung zollpflichtiger Ware eines an der Zollhinterziehung unbeteiligten und schuldlosen Eigentümers - Einziehung auf Grund der Beteiligung eines bevollmächtigten Vertreters an der Zollhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 320
  • NJW 1952, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 463/51
    Dieses Ergebnis entspricht dem Zweck des § 414. Die Bestimmung dient, wie in BGHSt 1, 351, 357 [BGH 09.10.1951 - 1 StR 139/51] betont wird, lebenswichtigen Interessen des Staates.
  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig

    Das ergibt sich für das neue Einziehungsrecht aus § 42 Abs. 1 Nr. 3 StGB i.d.F. des EGOWiG und aus § 75 Satz 1 Nr. 3 StGB i.d.F. des 2. StrRG, galt aber für die Frage der Entschädigung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schon für den vorliegend maßgeblichen (Art. 155 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EGOWiG, § 2 Abs. 5, 1 StGB n.F.) Rechtszustand vor deren Einführung (vgl. BGHSt 2, 328; BGHZ 27, 382, 386 ff; BGHSt 2, 320, 323).
  • BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55

    Beantragung der Durchführung des selbstständigen Verfahrens durch das

    Die Nebenbeteiligte haftet dann, auch wenn sie selbst die Tat des L. nicht durch eigenes Verschulden ermöglicht hat (RGSt 73, 292; BGHSt 2, 320, 323).

    Bejaht die Strafkammer dies, ist eine Einziehung weiterer Warenbestände als bisher gerechtfertigt, selbst wenn die Nebenbeteiligte kein Verschulden trifft (BGHSt 2, 320).

  • BGH, 25.04.1952 - 2 StR 4/52
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 27.10.1953 - 5 StR 723/52
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 02.07.1953 - 5 StR 8/53

    Rechtsmittel

    Leben Eheleute im gesetzlichen Güterstande der Verwaltung und Nutznießung, so ist die Einziehung eines zum eingebrachten Gut gehörenden Kraftwagens gerechtfertigt, den der Ehemann als Transportmittel bei einer Steuerhinterziehung benutzt hat; denn der Ehemann ist als Verwalter des eingebrachten Guts steuerrechtlicher Vertreter der Ehefrau im Sinne der §§ 104, 416 Abs. 1 RAbgO (Fortbildung von BGHSt 2, 320).

    Er kann ferner darin gefunden werden, daß der Täter die Tat im Rahmen seiner Obliegenheiten als steuerrechtlicher Vertreter des Eigentümers im Sinne der §§ 103 bis 107 AbgO begangen hat (vgl BGHSt 2, 320).

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 768/52

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung darüber, ob die Einziehung gemäß § 414 RAbgO auch dann auszusprechen ist, wenn der Gegenstand dem Täter nicht gehört, steht im Ermessen des Tatrichters; sie ist nur zulässig, wenn ein in der Person des Eigentümers liegender besonderer Umstand hinzutritt, der diese Maßnahme begründet erscheinen läßt (BGHSt 1, 351; 2, 320).

    Der der Bestimmung zugrunde liegende Zweckgedanke weist aber darauf hin, daß die juristische Person auch gemäß § 414 RAbgO mit den Gegenständen, die von ihrem gesetzlichen Vertreter im Rahmen seiner Tätigkeit zu strafbaren Handlungen benutzt worden sind, einzustehen hat (vgl. auch BGHSt 2, 320; Urteil des BGH vom 2. Juli 1953 - 5 StR 8/53 -).

  • BGH, 16.06.1958 - III ZR 215/56

    Einziehung von Branntwein mangels Herkunftsnachweises

    Gerade so wie in BGHSt 2, 320 [323] bei Einziehung einer zollpflichtigen Ware bei einem Eigentümer, der nicht schuldhaft oder vorwerfbar gehandelt und der nicht Vorteile aus einer Zollhinterziehung erlangt hat, dieser Umstand darin gesehen worden ist, daß der Eigentümer die Ware durch einen Vertreter hat einziehen lassen, kann dieser besondere Umstand in der Person des Eigentümers hier darin gefunden werden, daß die begünstigten Branntweinbetriebe entgegen dem allgemeinen Verbot des Tätigwerdens im Branntweingewerbe Ausnahmegenehmigungen unter gewissen Schranken erhalten haben und sich dieser Regelung durch Eröffnung ihres Betriebes unter jener Auflage unterworfen haben.
  • BGH, 16.06.1958 - III ZR 215756
    Gerade so wie in BGHSt 2, 320, 323 bei Einziehung einer zollpflichtigen Ware bei einem Eigentümer, der nicht schuldhaft oder vorwerfbar gehandelt und der nicht Vorteile aus einer Zollhinterziehung erlangt hat, dieser Umstand darin gesehen worden ist, daß der Eigentümer die Ware durch einen Vertreter hat einziehen lassen, kann dieser besondere Umstand in der Person des Eigentümers hier darin gefunden werden, daß die begünstigten Branntweinbetriebe entgegen dem allgemeinen Verbot des Tätigwerdens im Branntweingewerbe Ausnahmegenehmigungen unter gewissen Schranken erhalten haben und sich dieser Regelung durch Eröffnung ihres Betriebes unter jener Auflage unterworfen haben.
  • BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56

    Rechtsmittel

    Da diese Straftat in keinem inneren Zusammenhang mit der Fleischwareneinfuhr steht, die H. im Verhältnis zu den anderen Firmenteilhabern oblag, ist auch der Gesichtspunkt der Haftung des Vertretenen für den Vertreter bei der Einziehung nicht verwertbar (§ 416 RAbgO; BGHSt 2, 320, 322 f) [BGH 22.04.1952 - 2 StR 463/51].
  • BGH, 19.07.1955 - 5 StR 462/54
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 02.07.1953 - 3 StR 255/53
  • BGH, 26.03.1953 - 3 StR 132/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.02.1953 - 2 StR 766/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 329/52

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht