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   BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52   

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https://dejure.org/1952,97
BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52 (https://dejure.org/1952,97)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1952 - 1 StR 160/52 (https://dejure.org/1952,97)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52 (https://dejure.org/1952,97)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen Begehungsformen einer Strafnorm für die Verurteilung in Betracht kommt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 371
  • NJW 1952, 899
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 658/51

    Walter Huppenkothen

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52
    Ändert sich aber mit dem rechtlichen Gesichtspunkt in dieser Weise die Richtung des Vorwurfs, wird der Zweck, der mit dem Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO verfolgt werden soll, nur dann erreicht, wenn auch aus der Art des Hinweises die veränderte Richtung des Vorwurfs ersichtlich ist (Urteil des Senats vom 12. Februar 1952 - 1 StR 658/51).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, ob die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293: 35, 14, 17; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255).
  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage

    Sinn und Zweck des § 265 StPO ist es vor diesem Hintergrund, den Angeklagten vor Überraschungen zu bewahren (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52, BGHSt 2, 371, 373; vom 20. Februar 1974 - 2 StR 448/73, BGHSt 25, 287, 289; vom 27. Mai 1982 - 4 StR 128/82, NStZ 1983, 34; Küpper, NStZ 1986, 249).
  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Deshalb verlangt das Gesetz, dass er und seine Verteidiger in die Lage versetzt werden, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52, BGHSt 2, 371, 373; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 313, 320 f.; vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62, BGHSt 18, 56, 57; vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7 und vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79, NJW 1980, 714; vgl. auch LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 1 ff.).
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