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   BGH, 06.12.1951 - 1 ARs 49/51   

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https://dejure.org/1951,113
BGH, 06.12.1951 - 1 ARs 49/51 (https://dejure.org/1951,113)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1951 - 1 ARs 49/51 (https://dejure.org/1951,113)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1951 - 1 ARs 49/51 (https://dejure.org/1951,113)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 44
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 02.09.1936 - 10 TB 11/36

    Der Eingangssatz des deutsch-polnischen Abkommens über den Rechtshilfeverkehr in

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  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Festhaltung eines

    Allein der Umstand, dass von einem Amtsgericht nicht "die Kenntnis der Rechtsprechung auf diesem entlegenen Sondergebiet erwartet werden" (BGHSt 2, 44 ) kann, lässt es nicht zu, die Prüfung der materiellen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt - die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Auslieferungshaft (vgl. § 17 Abs. 1 IRG) - zu verschieben und die Oberlandesgerichte von einer Bindung an Entscheidungsfristen freizustellen (so aber der Sache nach BGHSt 2, 44 ; vgl. kritisch hierzu: Schomburg/Lagodny/Hackner, a.a.O., Vor §§ 21, 22 IRG Rn. 23).
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Denn der Bundesgerichtshof hat bisher - wie der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme zu der Vorlegung zutreffend dartut - lediglich darüber entschieden, ob das Oberlandesgericht unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, bei seiner Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eine Prüfung des Tatverdachts vorzunehmen (vgl. BGHSt 2, 44, 48/49; 25, 374, 379), nicht dagegen, ob es zu einer solchen Prüfung, wenn es sie für angezeigt hält, berechtigt ist.

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung BGHSt 2, 44, 48 ff näher ausgeführt hat, ist das deutsche Auslieferungsverfahren kein Strafverfahren, sondern lediglich ein Verfahren zur Unterstützung einer ausländischen Strafverfolgung (vgl. auch Vogler in ZStW 81, 163, 182/183; Uhlig/Schomburg a.a.O. vor § 2 Rdn. 6).

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

    Es wird ausgeliefert, damit der in aller Regel tatnähere ersuchende Staat seine besseren Aufklärungsmöglichkeiten entfalten kann (vgl. BGHSt 2, 44 [48 f.]).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15

    Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung: Voraussetzungen erneuter

    Insoweit obliegt dem Oberlandesgericht im Auslieferungsverfahren lediglich die Überprüfung der Einhaltung der in den Auslieferungsbestimmungen geschaffenen formellen Sicherungen gegen eine unzulässige Unterstützung des ausländischen Verfahrens ( BGHSt 2, 44; 25, 374; OLG Hamm 14.12.2010, 2 Ausl 50/10, III- 2 Ausl 50/10, abgedruckt bei juris; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., Art. 2 EuAIÜbk Rn. 4.).
  • OLG Köln, 05.11.2004 - Ausl 189/04

    Auslieferung an die USA bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe ohne

    Das formelle Prüfungsprinzip, demzufolge grundsätzlich von der Richtigkeit der dem Ersuchen zugrunde liegenden Beschuldigung ausgegangen wird (vgl. BGHSt 2, 44 [48]; StV 1984, 295 [296]), gilt im deutschen Auslieferungsrecht grundsätzlich auch bei Auslieferungsersuchen aus dem angloamerikanischen Rechtskreis.
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2003 - 4 Ausl (A) 335/02

    Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten

    Denn das formelle Prüfungsprinzip, demzufolge grundsätzlich von der Richtigkeit der dem Ersuchen zugrunde liegenden Beschuldigung ausgegangen wird (vgl. BGHSt 2, 44 [48]; StV 1984, 295 [296]), gilt im deutschen Auslieferungsrecht auch dann, wenn der ersuchende Staat - wie es etwa im angloamerikanischen Rechtskreis üblich ist - vor einer Auslieferungsentscheidung eine materielle Prüfung durchführen würde (vgl. von Bubnoff, Auslieferung, Verfolgungsübernahme, Vollstreckungshilfe S. 51).
  • BGH, 09.06.1981 - 4 ARs 4/81

    Beurteilung der Frage über das Vorliegen eines Entschädigungsanspruchs in Höhe

    Denn § 47 DAG ist in dem Bestreben entstanden, für das Auslieferungsverfahren, obwohl es kein Strafverfahren ist, so weitgehende rechtliche Sicherungen zu schaffen, wie sie mit den Bedürfnissen des Auslieferungsverkehrs nur irgendwie vereinbar sind (BGHSt 2, 44, 49).
  • BGH, 26.07.1984 - 4 ARs 8/84

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung nach im Inland eingetretener

    Denn das Auslieferungsrecht ist, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, kein Strafverfahren, sondern lediglich ein Verfahren zur Unterstützung einer ausländischen Strafverfolgung (vgl. BGHSt 2, 44, 48 f [BGH 06.12.1951 - 1 ARs 49/51]; BGH, Beschluß vom 15. März 1984 - 4 ARs 23/83, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 (s) Sbd IX-43/06

    Terminsgebühr, Auslieferungsverfahren; Teilnahme am Verkündungstermin

    Hierbei handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein Verfahren eigener Art, in dem zum einen der Strafrechtspflege ausländischer Staaten Rechtshilfe geleistet wird und zum anderen die Interessen des Verfolgten zu wahren sind (BGHSt 2, 44; 6, 236).
  • KG, 20.01.2014 - 151 AuslA 184/13

    Erforderlichkeit einer Nachtragsentscheidung; Tatverdachtsprüfung in

    Es überlässt deshalb jedenfalls im vertraglichen Auslieferungsverkehr die - ganz überwiegend auf tatsächlichem Gebiet liegende - Prüfung des Tatverdachts dem ausländischen Verfahren und überträgt dem inländischen Richter, der über die Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung zu befinden hat, nur die Prüfung der in den Auslieferungsbestimmungen geschaffenen - formellen - Sicherungen gegen eine unzulässige Unterstützung des ausländischen Verfahrens (vgl. BGHSt 25, 374 ff.; 2, 44 [48 ff.]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2009 - 1 AK 43/09 - [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 Ausl 50/10 - [juris]; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2013 - [4] 151 AuslA 144/12 [215/12] - [juris]).
  • BGH, 04.11.1970 - 4 ARs 43/70

    Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei einer bereits für zulässig erklärten

  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 145/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 144/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 4 AuslA 95/09

    Auslieferungsverfahren; Prüfung; Tatverdacht

  • OLG Bremen, 05.09.2018 - 1 AuslA 13/18

    Keine Beiordnung und kein Akteneinsichtsrecht für den Beistand im ersuchenden

  • OLG Hamm, 30.07.2009 - 4 AuslA 90/07

    Auslieferungsverfahren; Prüfung; Tatverdacht

  • OLG Karlsruhe, 08.02.1989 - 1 AK 31/88
  • OLG Hamm, 14.12.2010 - 2 Ausl 50/10
  • OLG Zweibrücken, 17.10.1988 - 1 Ws 417/88

    Entschädigungsanspruch; Kostenrecht; Auslieferungsverfahren; Angeklagter;

  • BayObLG, 19.03.1993 - 2St RR 23/93
  • BGH, 19.02.1965 - 4 ARs 32/64

    Zulässigkeit einer richterlichen Beschlagnahme von zur persönlichen Habe des

  • BGH, 17.04.1959 - 4 ARs 1/59
  • BGH, 10.10.1952 - 1 ARs 118/52

    Zulässigkeit der Auslieferung zum Zwecke der Verwahrung nach Art. 14 Schweiz.

  • BGH, 18.09.1952 - 5 StR 314/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.01.1957 - 4 StR 544/56

    Rechtsmittel

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