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   BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51   

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https://dejure.org/1951,272
BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51 (https://dejure.org/1951,272)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1951 - 2 StR 480/51 (https://dejure.org/1951,272)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1951 - 2 StR 480/51 (https://dejure.org/1951,272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 56
  • NJW 1952, 632
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Ausschließung der

    Auszug aus BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51
    Schliesst das Gericht die Öffentlichkeit aus, so ist die Nichtangabe des Grundes ein zwingender Verfahrensverstoss (vgl. BGHSt 1, 334).

    Hiernach ist in Übereinstimmung mit der Entscheidung des 2. Strafsenats vom 25. September 1951 (BGHSt 1, 334) der zwingende Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO gegeben, der ohne weitere Nachprüfung zur Aufhebung des Urteils führen muss.

  • RG, 07.04.1930 - VIII 45/30

    Liegt schon dann eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des

    Auszug aus BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51
    Der Bundesgerichtshof schliesst sich damit der Rechtsprechung an, die das Reichsgericht bis zuletzt sowohl für das Strafverfahren wie für das bürgerlichrechtliche Verfahren befolgt hat; vgl. für das Strafverfahren RGSt 25, 249; 26, 396; 70, 112; RGRspr 3, 677; 9, 715; für das Zivilverfahren RGZ 128, 216 (mit Hinweisen auf frühere Entscheidungen).
  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 368/81

    Hauptverhandlung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG geht im wesentlichen dahin, daß der für die Ausschließung der Öffentlichkeit maßgebende Grund sich aus dem Beschluß mit ausreichender Bestimmtheit ergeben muß, daß weder ein stillschweigender Hinweis noch die Möglichkeit genügt, den Grund aus dem Sachzusammenhang, aus früheren Beschlüssen oder Anträgen zu ermitteln (vgl. u.a. BGHSt 1, 334; 2, 56; 27, 117; 27, 187; BGH GA 1975, 283; BGH bei Holtz MDR 1976, 988).

    Diese Forderung wurde aufgestellt in Fällen, in denen die Beschlüsse einen Grund für die Ausschließung überhaupt nicht angaben (BGHSt 1, 334; BGH VRS 37, 62; vgl. auch BGHSt 2, 56) oder in denen wegen der pauschalen Verweisung auf eine Gesetzesvorschrift, die mehrere Ausschließungsgründe enthält, der maßgebliche Grund für die Ausschließung im dunkeln blieb (BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 1 StR 509/77).

    In BGHSt 2, 56, 57 hat er - in einem Fall, in dem ein Grund für den Ausschluß der Öffentlichkeit überhaupt nicht angegeben worden war - ausgesprochen, die Allgemeinheit solle "durch den Beschluß des Gerichts erfahren", aus welchem Grunde ihr die Möglichkeit der Beobachtung, ob das Recht gewahrt wird, entzogen wird.

  • BGH, 17.05.1977 - 4 StR 102/77

    Anforderungen an die Beschlussfassung bei Ausschließung der Öffentlichkeit -

    Es genügt nicht, daß sich der Ausschließungsgrund aus dem Sachzusammenhang oder aus früheren Beschlüssen oder Anträgen ergibt (BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 58; BGH GA 1975, 283).

    Jedoch reicht der stillschweigende Hinwels auf den verhandelten Gegenstand selbst dann nicht aus, wenn - wie hier - der Ausschließungsgrund für die Beteiligten und die Zuhörerschaft offen zutage lag (BGHSt 2, 56, 57/58; BGH, Urteil vom 27. April 1976 - 5 StR 122/76).

    Sie sind daher in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen; nur das Protokoll erbringt den Beweis dafür, daß die Vorschrift des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG beachtet Ist (BGHSt 2, 56, 58).

  • BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98

    Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit

    b) Die Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs ging bisher allerdings davon aus, daß selbst dann, wenn für Verfahrensbeteiligte und Zuhörer der Ausschließungsgrund auf der Hand lag, auf dessen genaue Bezeichnung im Gerichtsbeschluß nicht verzichtet werden darf (BGHSt 1, 334, 335; 2, 56 f.; 3, 344, 345; 27, 117, 118; 27, 187, 188; 30, 298, 301; 38, 248; 411 145, 146; BGH NJW 1977; 1643; StV 1981, 3; 1984, 146; NStZ 1983, 324; BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 1 - 6; BGH, Urt. v. 11. September 1975 - 4 StR 417175; Beschl. v. 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76; Urt. v. 10. März 1976 -3 StR 15/76; Beschl. v. 27. November 1987 - 2 StR 591/87 BGHR aaO Begründung 3).
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