Rechtsprechung
BGH, 19.08.1964 - 4 StR 155/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Haftstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe für eine wegen Verkehrsunfallflucht verhängte Geldstrafe - Auslegung von § 29 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Abgestufte Strafdrohung auf Grund unterschiedlichem Unrechtsgehalt der Unfallflucht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 20, 13
- NJW 1964, 2069
- MDR 1964, 934
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51
Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …
Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 4 StR 155/64
Ist nämlich nach dem Gesetz, das die schwerste Strafe androht, auf Zuchthaus zu erkennen, so muß mit Rücksicht auf § 29 Abs. 1 StGB die Ersatzfreiheitsstrafe für die nach dem milderen Gesetz auszusprechende Geldstrafe ebenfalls Zuchthaus sein (BGHSt 3, 40). - BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51
Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens - …
Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 4 StR 155/64
Eine Straftat gegen § 142 StGB bleibt im übrigen auch dann ein Vergehen, wenn sie nur mit Geldstrafe geahndet und diese nach § 29 Abs. 1 Satz 2 StGB in Haft umgewandelt, wird (BGHSt 2, 181, 183; 3, 47, 48). - BGH, 04.07.1952 - 1 StR 522/51
Einordnung der besonders schweren Fälle von Vergehen zu Verbrechen - Einordnung …
Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 4 StR 155/64
Eine Straftat gegen § 142 StGB bleibt im übrigen auch dann ein Vergehen, wenn sie nur mit Geldstrafe geahndet und diese nach § 29 Abs. 1 Satz 2 StGB in Haft umgewandelt, wird (BGHSt 2, 181, 183; 3, 47, 48).
- BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 81/09 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 bei …
Die Ersatzfreiheitsstrafe tritt damit als echte Strafe ohne rechtsgestaltenden Akt an die Stelle der Geldstrafe (vgl BVerfG NJW 2006, 3626; BGHSt 20, 13, 16) . - BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 128/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer …
Bei jeder Verurteilung zu einer Geldstrafe werde die Ersatzfreiheitsstrafe bei Nichtzahlung der Geldstrafe mitgedacht und mitverhängt und trete als echte Strafe ohne rechtsgestaltenden Akt an die Stelle der Geldstrafe (BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 81/09 R, RdNr 21, zur Veröffentlichung vorgesehen; BVerfG NJW 2006, 3626; BGHSt 20, 13 ) . - BVerfG, 24.08.2006 - 2 BvR 1552/06
Kein Verstoß gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte durch …
Dies bedeutet, dass die Ersatzfreiheitsstrafe kein Beugemittel ist, sondern als echte Strafe ohne rechtsgestaltenden Akt an die Stelle der Geldstrafe tritt (vgl. BGHSt 20, 13 [16];… Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 43 Rn. 2).
- SG Dresden, 27.01.2014 - S 7 AS 1567/13
Einstufbarkeit eines Dauerarrests nach § 16 JGG als richterlich anordneten …
Bei jeder Verurteilung zu einer Geldstrafe werde die Ersatzfreiheitsstrafe bei Nichtzahlung der Geldstrafe mitgedacht und mitverhängt und trete als echte Strafe ohne rechtsgestaltenden Akt an die Stelle der Geldstrafe (BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 81/09 R, RdNr 21, zur Veröffentlichung vorgesehen; BVerfG NJW 2006, 3626; BGHSt 20, 13 (16))." Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei Jugendarrest gem. § 16 JGG schon nicht um eine echte Kriminalstrafe, so dass eine Gleichbehandlung eines Jugendarrestanten mit einer Person, die eine Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt, nicht in Betracht kommt. - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2010 - L 15 AS 96/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei …
Die Ersatzfreiheitsstrafe tritt indes als echte Strafe ohne rechtsgestaltenden Akt an die Stelle der Geldstrafe (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.08.2006 - 2 BvR 1552/06, Rn 7 unter Hinweis auf BGHSt 20, 13, 16). - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2010 - L 15 AS 144/10 Die Ersatzfreiheitsstrafe tritt indes als echte Strafe ohne rechtsgestaltenden Akt an die Stelle der Geldstrafe (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.08.2006 - 2 BvR 1552/06, Rn 7 unter Hinweis auf BGHSt 20, 13, 16).
- OLG Bamberg, 29.06.1998 - Ws 415/98
Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe ; Entfallen einer verhängten Geldstrafe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 (2) StVK 2284/07 Dabei ist die Ersatzfreiheitsstrafe keine Zwangsmaßregel, sondern echte Strafe ( BGHSt 20, S. 13 ff., 16;… Fischer, StGB, 56. Auflage, 2009, § 43 Rn. 2 m.w.N.) und tritt nach § 43 StGB an die Stelle der uneinbringlichen Geldstrafe.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2010 - L 15 AS 143/10 Die Ersatzfreiheitsstrafe tritt indes als echte Strafe ohne rechtsgestaltenden Akt an die Stelle der Geldstrafe (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.08.2006 - 2 BvR 1552/06, Rn 7 unter Hinweis auf BGHSt 20, 13, 16).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2010 - L 15 AS 89/10 Die Ersatzfreiheitsstrafe tritt indes als echte Strafe ohne rechtsgestaltenden Akt an die Stelle der Geldstrafe (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.08.2006 - 2 BvR 1552/06, Rn 7 unter Hinweis auf BGHSt 20, 13, 16).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2010 - L 15 AS 36/10
- OLG Zweibrücken, 13.08.2001 - 1 AR 59/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2010 - L 15 AS 77/10