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   BGH, 19.08.1964 - 4 StR 155/64   

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https://dejure.org/1964,739
BGH, 19.08.1964 - 4 StR 155/64 (https://dejure.org/1964,739)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1964 - 4 StR 155/64 (https://dejure.org/1964,739)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1964 - 4 StR 155/64 (https://dejure.org/1964,739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haftstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe für eine wegen Verkehrsunfallflucht verhängte Geldstrafe - Auslegung von § 29 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Abgestufte Strafdrohung auf Grund unterschiedlichem Unrechtsgehalt der Unfallflucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 13
  • NJW 1964, 2069
  • MDR 1964, 934
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 4 StR 155/64
    Ist nämlich nach dem Gesetz, das die schwerste Strafe androht, auf Zuchthaus zu erkennen, so muß mit Rücksicht auf § 29 Abs. 1 StGB die Ersatzfreiheitsstrafe für die nach dem milderen Gesetz auszusprechende Geldstrafe ebenfalls Zuchthaus sein (BGHSt 3, 40).
  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 4 StR 155/64
    Eine Straftat gegen § 142 StGB bleibt im übrigen auch dann ein Vergehen, wenn sie nur mit Geldstrafe geahndet und diese nach § 29 Abs. 1 Satz 2 StGB in Haft umgewandelt, wird (BGHSt 2, 181, 183; 3, 47, 48).
  • BGH, 04.07.1952 - 1 StR 522/51

    Einordnung der besonders schweren Fälle von Vergehen zu Verbrechen - Einordnung

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 4 StR 155/64
    Eine Straftat gegen § 142 StGB bleibt im übrigen auch dann ein Vergehen, wenn sie nur mit Geldstrafe geahndet und diese nach § 29 Abs. 1 Satz 2 StGB in Haft umgewandelt, wird (BGHSt 2, 181, 183; 3, 47, 48).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 81/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 bei

    Die Ersatzfreiheitsstrafe tritt damit als echte Strafe ohne rechtsgestaltenden Akt an die Stelle der Geldstrafe (vgl BVerfG NJW 2006, 3626; BGHSt 20, 13, 16) .
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 128/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer

    Bei jeder Verurteilung zu einer Geldstrafe werde die Ersatzfreiheitsstrafe bei Nichtzahlung der Geldstrafe mitgedacht und mitverhängt und trete als echte Strafe ohne rechtsgestaltenden Akt an die Stelle der Geldstrafe (BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 81/09 R, RdNr 21, zur Veröffentlichung vorgesehen; BVerfG NJW 2006, 3626; BGHSt 20, 13 ) .
  • BVerfG, 24.08.2006 - 2 BvR 1552/06

    Kein Verstoß gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte durch

    Dies bedeutet, dass die Ersatzfreiheitsstrafe kein Beugemittel ist, sondern als echte Strafe ohne rechtsgestaltenden Akt an die Stelle der Geldstrafe tritt (vgl. BGHSt 20, 13 [16]; Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 43 Rn. 2).
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