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   BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65   

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https://dejure.org/1965,282
BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65 (https://dejure.org/1965,282)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1965 - 5 StR 229/65 (https://dejure.org/1965,282)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1965 - 5 StR 229/65 (https://dejure.org/1965,282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Heilung von Belehrungsmängeln

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Urteiles wegen fehlenden Gerichtsbeschlusses hinsichtlich der Anordnung der Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung eines Zeugen - Verletzung des Grundrechtes des Briefgeheimnisses wegen Verlesung eines Briefes in der Hauptverhandlung als Beweismittel - ...

  • opinioiuris.de

    Heilung von Belehrungsmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 234
  • NJW 1965, 1870
  • MDR 1965, 925
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65
    Nachträgliche Heilung der Nichtbelehrung eines Zeugen über sein Recht, als Angehöriger des Angeklagten die Untersuchung auf seine Glaubwürdigkeit zu verweigern (Ergänzung zu BGHSt 13, 394).

    Sie hätte daher, ehe sie durch den Sachverständigen Dr. Prüter auf ihre Glaubwürdigkeit untersucht wurde, richterlich darüber belehrt werden müssen, daß sie als Angehörige des Angeklagten berechtigt war, diese Untersuchung abzulehnen (BGHSt 13, 394, 398 [BGH 14.10.1959 - 2 StR 249/59]/399).

    Die Bemerkung in BGHSt 13, 394, 399 [BGH 14.10.1959 - 2 StR 249/59], die Nichtbelehrung vor der Untersuchung könne "nur" dadurch unschädlich gemacht werden, daß das Untersuchungsergebnis nicht verwertet werde, steht nicht entgegen.

  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65
    Da diese zulässig und wirksam ist (BGHSt 12, 235, 242) [BGH 08.12.1958 - GSSt - 3/58], durfte der Sachverständige in der Hauptverhandlung über den Untersuchungsbefund gehört werden.
  • BGH, 09.08.1963 - 4 StR 188/63
    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65
    Da Ilonka L. zur Zeit der Vernehmung bereits 14 Jahre alt war und über normale Intelligenz verfügte, konnte das Landgericht ohne Rechtsirrtum davon ausgehen, daß sie selbst die zum Verständnis ihres Weigerungsrechts erforderliche Reife besaß, ihr gesetzlicher Vertreter also nicht zuzustimmen brauchte (vgl. BGHSt 14, 159 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60]; 19, 85) [BGH 07.08.1963 - 4 StR 270/63].
  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60

    Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen

    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65
    Da Ilonka L. zur Zeit der Vernehmung bereits 14 Jahre alt war und über normale Intelligenz verfügte, konnte das Landgericht ohne Rechtsirrtum davon ausgehen, daß sie selbst die zum Verständnis ihres Weigerungsrechts erforderliche Reife besaß, ihr gesetzlicher Vertreter also nicht zuzustimmen brauchte (vgl. BGHSt 14, 159 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60]; 19, 85) [BGH 07.08.1963 - 4 StR 270/63].
  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65
    Die im Urteil angeführten Ausführungen des Sachverständigen (die religiösen und ethischen Vorstellungen der 14jährigen Zeugin Ilonka L. seien so weit entwickelt, daß sie einfachen Rachegelüsten keinen Raum gebe) betreffen nicht Tatsachen, die der Sachverständige zum Tatgeschehen (als sogenannte Zusatztatsachen) bekundet hat, sondern geben Erkenntnisse (sogenannte Befundtatsachen) wieder, die nur er auf Grund seiner Sachkunde und wissenschaftlichen Erfahrung gewinnen konnte (vgl. BGHSt 18, 107).
  • BGH, 25.01.1955 - 3 StR 552/54
    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65
    Unter diesen Umständen kann der Strafausspruch nicht bestehenbleiben (vgl. BGHSt 7, 214, 217) [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54].
  • BGH, 03.05.1956 - 3 StR 87/56
    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65
    Insoweit und wegen der im übrigen bei der Entscheidung über die Anrechnung der Untersuchungshaft maßgebenden Grundsätze wird auf BGH NJW 1956, 1164 Bezug genommen.
  • BGH, 07.08.1963 - 4 StR 270/63

    (Absolute) Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers - Bestimmung eines

    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65
    Da Ilonka L. zur Zeit der Vernehmung bereits 14 Jahre alt war und über normale Intelligenz verfügte, konnte das Landgericht ohne Rechtsirrtum davon ausgehen, daß sie selbst die zum Verständnis ihres Weigerungsrechts erforderliche Reife besaß, ihr gesetzlicher Vertreter also nicht zuzustimmen brauchte (vgl. BGHSt 14, 159 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60]; 19, 85) [BGH 07.08.1963 - 4 StR 270/63].
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65
    Das wäre unzulässig (vgl. BGHSt 1, 103, 105) [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50].
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Insbesondere ist der Zeuge nicht gehindert, Verstöße gegen Belehrungspflichten, die ihn in der Ausübung seiner Rechte schützen (vgl. § 52 Abs. 3 Satz 1, § 81c Abs. 3 Satz 2 StPO) und die ein Verwertungsverbot begründen können (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 52 Rdn. 34, § 81c Rdn. 32 m.N.), dadurch zu heilen, daß er der Verwertung seiner Aussage nachträglich ausdrücklich zustimmt (vgl. BGHSt 12, 235, 242-1 20, 234, Dahs aaO § 52 Rdn. 53) oder sich in der Hauptverhandlung nach ordnungsgemäßer Belehrung als Beweismittel zur Verfügung stellt und dadurch seine Zustimmung zur Verwertung seiner früheren Aussage erkennen läßt (vgl. BGHSt 20, 234 in Ergänzung zu BGHSt 13, 194; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 6).

    wird dadurch geheilt, daß der Zeuge nach Belehrung in Kenntnis der Fehlerhaftigkeit der Untersuchung der Verwertung zugestimmt hat (vgl. BGHSt 20, 234).

  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02

    Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung nach Belehrung gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO aussagt und zumindest konkludent zu erkennen gibt, daß er mit dem Rückgriff auf die frühere Aussage einverstanden ist (BGHSt 20, 234 ff.; BGH NStZ 1999, 91).

    Denn er stellt sich in Kenntnis seiner Rechte insgesamt als Beweismittel zur Verfügung (vgl. BGHSt 20, 234, 235).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19

    Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bei Verletzung der Pflicht zur

    Das Vorgehen der Klägerin, den Zeugen eine Belehrung zu erteilen und sie zugleich um Bestätigung etwaiger vor einer ordnungsgemäßen Belehrung erfolgter Aufzeichnungen zu bitten, unterliegt angesichts der anerkannten Möglichkeit einer Heilung von Mängeln einer rechtzeitigen Belehrung (vgl. zu § 52 StPO: BGH, Urteil vom 6. Juli 1965 - 5 StR 229/65 - juris Rn. 7; Urteil vom 15. Juli 1998 - 1 StR 234/98 - juris Rn. 10; Huber, in: BeckOK StPO, Stand: Oktober 2019, StPO § 52 Rn. 36; Bader, in: Karlsruher Kommentar StPO, 8. Aufl., StPO § 52 Rn. 36), auch als solches keinen durchgreifenden Bedenken.
  • OLG Hamburg, 26.03.2013 - 13 UF 81/12

    Anhörung der Kindeseltern und des Kindes vor Bestellung eines Ergänzungspflegers

    Der BGH hat entschieden, dass bei einem sieben Jahre alten Kind eine notwendige Verstandesreife i.d.R. nicht besteht (BGHSt 14, 159, 162), bei Jugendlichen ab 14 Jahren diese demgegenüber i.d.R. anzunehmen ist (BGHSt 20, 234).
  • OLG Hamburg, 08.05.2019 - 2 WF 31/19

    Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen

    Der BGH hat entschieden, dass bei einem sieben Jahre alten Kind eine notwendige Verstandesreife i.d.R. nicht besteht (BGHSt 14, 159, 162), bei Jugendlichen ab 14 Jahren diese demgegenüber i.d.R. anzunehmen ist (BGHSt 20, 234).
  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 202/83

    Niederschrift - Aussage - Beschuldigter - Zeuge - Ermittlungsverfahren -

    Es ist anerkannten Rechtes, daß im Strafprozeß das Verwertungsverbot für eine Aussage wegen unterlassener Belehrung entfällt, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung nach entsprechender Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht auf dieses verzichtet; alsdann dürfen ihm aus seiner früheren, verfahrenswidrig zustandegekommenen Vernehmung Vorhalte gemacht werden (BGHSt 20, 234; RGSt 25, 262, 263 und RG in JW 1928, 1306 sowie Pelchen in KK, 1982, § 52 Rz. 39 und Meyer in Löwe/Rosenberg = aaO).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Das wohlverstandene Interesse des Kindes an der Beziehung zu dem beschuldigten Vater läßt die Verwertung der Angaben gegenüber der Sachverständigen nicht zu, ohne daß auf Grund richterlicher Belehrung und in richterlicher Verantwortung geklärt worden ist, ob es mit der Verwertung seiner Angaben und der Untersuchungsbefunde einverstanden ist (vgl. BGHSt 20, 234 [BGH 06.07.1965 - 5 StR 229/65]/235; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 52 Rdn. 31).
  • OLG Brandenburg, 17.11.2009 - 10 UF 154/09

    Ergänzungspflegschaft: Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Kinder einer

    Im Übrigen kann nach den zur Akte gereichten polizeilichen Vernehmungsprotokollen vom 6.10.2009 ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die vor der Vollendung ihres 17. Lebensjahres stehende K... angesichts ihres Alters die für eine selbstverantwortliche Entscheidung erforderliche Verstandesreife besitzt (vgl. hierzu BGHSt 20, 234/235; BayOLG, FamRZ 1998, 257/258).

    Da S... in drei Wochen 14 Jahre alt wird, spricht auch die Vermutung dafür, dass sie die für eine selbstverantwortliche Entscheidung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht in dem oben beschriebenen Sinne erforderliche Verstandesreife besitzt (vgl. hierzu BGHSt 20, 234/235; BayOLG, FamRZ 1998, 257/258).

  • OLG Hamburg, 13.08.2019 - 2 WF 102/19

    Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen

    Der BGH hat entschieden, dass bei einem sieben Jahre alten Kind eine notwendige Verstandesreife i.d.R. nicht besteht (BGHSt 14, 159, 162), bei Jugendlichen ab 14 Jahren diese demgegenüber i.d.R. anzunehmen ist (BGHSt 20, 234).
  • BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Gutachters über die ihm von dem jetzt seine

    Im Falle rechtmäßiger Zeugnisverweigerung ist aber eine Vernehmung des Gutachters unzulässig, soweit dieser dabei über Tatsachen berichten muß, die er nur durch den jetzt seine Aussage verweigernden Zeugen erfahren hat, wenn das Gericht erst aufgrund solcher Bekundungen des Gutachters seine Überzeugungsbildung abschließt (BGHSt 18, 107, 109, vgl. auch BGHSt 13, 1, 4 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; BGHSt 20, 234 [BGH 06.07.1965 - 5 StR 229/65] Mitte).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 1Z BR 146/97

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die Ausübung eines

  • BGH, 09.06.1971 - 2 StR 50/71

    Belehrungspflicht bei Glaubwürdigkeitsuntersuchungen - Pflicht zur Belehrung über

  • BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98

    Überschreitung der Zehntagesfrist des § 229 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) in

  • OLG Koblenz, 25.05.2020 - 7 WF 257/20

    Zeugnisverweigerung, Kind, Aussagebereitschaft, Ergänzungspfleger

  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96

    Bestimmtheit der Anklage - Überschreitung der Begrenzung des

  • BGH, 20.10.1994 - 1 StR 592/94

    Sachverständiger - Ärztliches Gutachten - Beobachtung während des Verfahrens

  • BGH, 02.06.1998 - 1 StR 248/98

    Vorsorgliche Entgegennahme der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Aussage

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 563/67

    Gründe für die Gebotenheit eines Gutachtens über die Glaubwürdigkeit einer

  • BGH, 19.11.1968 - 5 StR 594/68

    Strafprozessuale Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Zeugenvernehmung eines

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