Rechtsprechung
   BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,105
BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65 (https://dejure.org/1965,105)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1965 - 2 StR 282/65 (https://dejure.org/1965,105)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1965 - 2 StR 282/65 (https://dejure.org/1965,105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife - Möglichkeit der Strafermäßigung bei versuchten Delikten - Annahme mildernder Umstände für das vollendete Verbrechen der Notzucht - Anordnung der Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 264
  • NJW 1965, 2016
  • MDR 1965, 920
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65
    Der Strafrahmen gibt ihm hierzu einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen eine Strafe noch als schuldangemessen anzuerkennen ist (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; 7, 28) [BGH 02.11.1954 - 5 StR 4921/54].
  • BGH, 02.11.1954 - 5 StR 492/54
    Auszug aus BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65
    Der Strafrahmen gibt ihm hierzu einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen eine Strafe noch als schuldangemessen anzuerkennen ist (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; 7, 28) [BGH 02.11.1954 - 5 StR 4921/54].
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65
    Der Strafrahmen gibt ihm hierzu einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen eine Strafe noch als schuldangemessen anzuerkennen ist (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; 7, 28) [BGH 02.11.1954 - 5 StR 4921/54].
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Damit spiegelt sich im Vollzug wider, was als Zweck auf der Anordnungsebene verfolgt werden kann: So wie das Gericht im Rahmen der schuldangemessenen Strafzumessung den Strafzweck der Sicherung berücksichtigen darf (vgl. BGHSt 20, 264 ), ist diese Sicherung auch Aufgabe des Vollzugs.
  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Grundlagen der Strafzumessung sind dabei die Schwere der Tat in ihrer Bedeutung für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der persönlichen Schuld des Täters (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB; BGH, Urteil vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 266).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Ein Eingriff des Revionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (BGHSt 17, 35, 36 [BGH 09.01.1962 - 1 StR 346/61]; 20, 264, 266 f [BGH 04.08.1965 - 2 StR 282/65]; 24, 132, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]; BGH bei Holtz, NDR 1978, 109, 110; BGH, urteilvom 11. Januar 1980 - 1 StR 753/79).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht